Bayern wälzt die Kosten der Corona-Krise vor allem auf die Lohnabhängigen ab, andere Bundesländer folgen

Spargelstechen statt Lohnfortzahlung

Kommentar Von Stefan Dietl

Der Kampf gegen das Corona-Virus wird genutzt, um grundlegende Arbeitnehmerrechte und Arbeitsschutzbestimmungen abzuschaffen – die Gewerkschaften haben dem nur wenig entgegenzusetzen.

In beinahe atemberaubender Geschwindigkeit fallen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie Grund- und Menschenrechte. Das Recht auf Bewegungsfreiheit, das Demonstrationsrecht, die Reisefreiheit, das Recht auf Asyl, das Recht auf Bildung und einiges mehr wurden bereits eingeschränkt oder, wie die Versammlungsfreiheit, abgeschafft. Offen wird über die Einschränkung der Meinungsfreiheit und weitreichende Eingriffe in den Datenschutz zur Überwachung von potentiell Infizierten diskutiert.

Was vor wenigen Tagen nur größte Pessimisten für vorstellbar hielten, ist heute schon Realität. Das Militär wird im Inneren eingesetzt, unter anderem in Flüchtlingsunterkünften, in denen sich die Menschen angesichts der Ansteckungsgefahr gegen ihre weitere Kasernierung zur Wehr setzen. Polizeieinheiten kontrollieren die Einhaltung von Ausgangsbeschränkungen und lösen Versammlungen auf. Parlamente tagen nur noch eingeschränkt und werden zunehmend durch Krisenstäbe abgelöst.

Begleitet wird dies – auch in Teilen der deutschen Linken – vielfach mit Zustimmung. Die reale Angst vor der weiteren Verbreitung des Virus, ebenso wie die berechtigte Wut auf dessen lange Verharmlosung und auf die vielfache Relativierung menschlichen Lebens, die sich im ständigen Gerede davon ausdrückt, dass ja „nur“ Alte und Vorerkrankte betroffen wären, lassen nicht wenige Linke sämtliche Bedenken hintan stellen.

Über beinahe alle politischen Lager hinweg wird insbesondere Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zum konsequentesten Kämpfer gegen das Corona-Virus geadelt. Bayern rief bereits den Katastrophenfall aus, unter anderem um die Bundeswehr zur Unterstützung einsetzen zu können, aber auch, um die parlamentarische Kontrolle zu minimieren und per Verordnung Grundrechte einschränken zu können. Auch bei der Schließung von Bildungseinrichtungen und bei der Verhängung von landesweiten Ausgangsbeschränkungen preschte der Freistaat voran – andere Bundesländer zogen nach.

Gerne vergessen wird, dass auch in Bayern der entscheidende Teil des öffentlichen Lebens keineswegs ruht. Die Kapitalakkumulation wird, wo möglich, ungehindert fortgesetzt.

Auf kaum Interesse stößt dabei, dass die bisher getroffenen Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung wesentlich dazu bestimmt sind, die ökonomischen Krisenkosten der Pandemie auf die Lohnabhängigen abzuwälzen. Während Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) innerhalb kürzester Zeit ein milliardenschweres Paket zur Unterstützung der bayerischen Wirtschaft schnürte, weigert sich die bayerische Staatsregierung bisher, Maßnahmen zu treffen, um Beschäftigte, die nun in Kurzarbeit geschickt werden, finanziell zu unterstützen. Wo nicht anderslautende Tarifvereinbarungen zum Tragen kommen, bedeutet Kurzarbeit, dass die Betroffenen nur 60 Prozent des bisherigen Nettolohns erhalten. Eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes oder eine stärkere Einbeziehung der Unternehmen lehnt die bayerische Staatsregierung ab. Stattdessen forderte Aiwanger Kurzarbeiter dazu auf, sich als Spargelstecher etwas hinzu zu verdienen. Er wolle sich auch in Berlin für eine Neuregelung der Nebeneinkünfte dazu einsetzen.

Bereits nach den ersten Corona-Fällen wurden Unternehmensinteressenvertretungen von Söder in die Staatskanzlei geladen und von Anfang an in die Beratungen über Maßnahmen eingebunden, die Gewerkschaften hingegen blieben dagegen lange Zeit außen vor. Gerne vergessen wird, dass auch in Bayern der entscheidende Teil des öffentlichen Lebens keineswegs ruht. Die Kapitalakkumulation wird, wo möglich, ungehindert fortgesetzt. Selbst in Großbetrieben, in denen Mitarbeiter bereits an Corona erkrankt sind, geht die Fertigung weiter. Und dies nicht etwa nur in der Pflege oder in der Lebensmittelindustrie, auch beispielsweise bei sämtlichen Rüstungsunternehmen wird weiter produziert. Während Buchläden aufgrund der Ansteckungsgefahr schließen müssen und Spielplätze nicht mehr betreten werden dürfen, müssen noch immer Tausende dichtgedrängt in vollen Hallen an Fließbändern stehen. Ansteckungsgefahr spielt hier keine Rolle. Dass immerhin in den meisten bayerischen Automobilstandorten seit Freitag die Fließbänder stillstehen, geht nicht etwa auf eine Verfügung des bayerischen Ministerpräsidenten zurück, sondern auf den wachsenden Druck der betroffenen Beschäftigten.

Im Schatten des Katastrophenfalls wurden zudem grundlegende Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitnehmerechte beschnitten – ohne jeglichen parlamentarischen Beschluss, sondern per Verordnung. So wurde die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf acht beziehungsweise zehn Stunden für zahlreiche Berufe abgeschafft, das Verbot der Sonntagsarbeit weiter gelockert, die Ruhezeit zwischen zwei Tagen verkürzt, die Pausenzeiten halbiert, die Ladenöffnungszeiten ausgeweitet.

Zahlreiche weitere Bundesländer folgen inzwischen dem vom Freistaat geebneten Weg. Bundesweit soll die Krise auf dem Rücken der abhängig Beschäftigten bewältigt werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte an, die geplanten gesetzlichen Neuregelungen zur Verbesserung der Situation von befristet Beschäftigten auf Eis zu legen, ebenso das Lieferkettengesetz, das Unternehmen zwingen sollte, Arbeitnehmer- und Menschenrechte in der gesamten Produktionskette einzuhalten.

Gewerkschaften und betriebliche Arbeitnehmerinteressenvertretungen tun alles , um dem entgegenzuwirken. Mit Betriebsvereinbarungen versuchen sie, Schutzmaßnahmen gegen die Antsteckungsgefahr in den Betrieben zu vereinbaren, beraten Beschäftigte, die jetzt von Kurzarbeit und Entlassung betroffen sind, und lancierten erfolgreich eine Kampagne zur finanziellen Unterstützung von prekären Freiberuflern.

Insgesamt stehen sie dem umfassenden Angriff auf die Beschäftigteninteressen jedoch weitgehend hilflos gegenüber. In Zeiten, in denen in unzähligen Betrieben Entlassungen und Kurzarbeit anstehen, ist die ökonomische Streikmacht begrenzt. Auch weite Teile des öffentlichen Dienstes liegen lahm. Streiks in gut organisierten Beschäftigungsgruppen wie im Sozial- und Erziehungsdienst oder im öffentlichen Nahverkehr würden derzeit einzig die öffentlichen Arbeitgeber von der Lohnfortzahlung befreien. Die ersten Tarifrunden, wie die der größten DGB-Gewerkschaft IG Metall, deren Ergebnis gemeinhin als Leitabschluss auch für andere Branchen gilt, wurden bereits mit Nullrunden beendet.

Betriebliche und politische Mobilisierungen oder Streikversammlungen gegen die Umverteilung der Krisenkosten von oben nach unten sind infolge der Aussetzung des Versammlungs- und Demonstrationsrechts faktisch unmöglich. Zum ersten Mal in der Geschichte des DGB wurden bundesweit sogar sämtliche Kundgebungen und Demonstrationen zum 1. Mai abgesagt.

Angesichts dessen ist unklar, wie es den Gewerkschaften gelingen kann, diejenigen, die nichts zu verkaufen haben als ihre Arbeitskraft, vor den Folgen der humanitären und ökonomischen Krise zu schützen. Mit Online-Petitionen alleine dürfte sich die wahrscheinlich größte soziale Machtprobe seit Jahrzehnten, vor der die Gewerkschaften stehen, kaum gewinnen lassen.