Zwangsunterbringung von Behinderten

Ab ins Heim

Menschen, die künstlich beatmet werden, könnten bald gegen ihren Willen in Heimen landen. Die Betroffenen organisieren den Widerstand.

Bei Beatmung ab ins Heim – das jedenfalls befürchten viele als Folge des neuen Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG), dessen Entwurf das Bundesgesundheitsministerium kürzlich vorgestellt hat.

Nach Darstellung des Ministeriums sollen durch das Gesetz Intensivpflegebedürftige besser versorgt und Abrechnungsbetrug verhindert werden. Notwendig seien die Maßnahmen, weil die Zahl der Menschen mit hohem pflegerischen Bedarf, die zu Hause versorgt werden, auch dank des technischen Fortschritts stark gestiegen sei. Es sei jedoch auch von Fehlversorgung sowie von Fehlanreizen auszugehen. Vor einer Entlassung aus dem Krankenhaus würden die Patienten von der Beatmung oft nicht ausreichend entwöhnt, was die Lebensqualität der Betroffenen beeinträchtige. Erhebliche Unterschiede in der Vergütung im ambulanten und im stationären Bereich führten zu Fehlanreizen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Im Mai hatte die Polizei einen Abrechnungsbetrug von Pflegediensten bei der Betreuung von Beatmungspatienten in mehreren Bundesländern aufgedeckt.

Die geschilderten Probleme versucht der für seinen Aktionismus bekannte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun offenbar auf die harte Tour zu lösen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle volljährigen Menschen mit intensivem Pflege- und Beatmungsbedarf in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Heimen und speziellen Wohneinrichtungen versorgt werden sollen. Nur wenn das nicht möglich oder nicht zumutbar ist, könnten die Pflegebedürftigen in ihrer heimischen Wohnung bleiben. Ob die Zumutbarkeitsgrenze überschritten ist, soll individuell anhand der persönlichen und familiären Umstände sowie der örtlichen Gegebenheiten geprüft werden. Für sogenannte Altfälle soll es eine Übergangsfrist von drei Jahren geben.

Kritik und Widerstand

Menschen mit Behinderung, die von den geplanten Maßnahmen am stärksten betroffen sind, kritisieren den Entwurf scharf: Das Leben in einer Einrichtung, in der keine Rücksicht auf individuelle Lebensentscheidungen und persönliche Bedürfnisse genommen wird, sei weder für Menschen mit noch für Menschen ohne Behinderung wünschenswert. Der Entwurf widerspreche der alten, noch immer gültigen Forderung der Behindertenbewegung: »ambulant vor stationär«. Die geplante individuelle Zumutbarkeitsprüfung werde zu Willkürentscheidungen durch Sachbearbeiter führen, so die Befürchtung. Viele äußern den Verdacht, dass das Motiv für das neue Gesetz vor allem die erhoffte Kostenersparnis ist.

Den Tag der offenen Tür der Bundesregierung am 18. August nutzten Aktivistinnen und Aktivisten, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Dazu demonstrierten 200 Menschen mit und ohne Behinderung im Bundesgesundheitsministerium. Einige von ihnen bedienten sich der bereits in den frühen Tagen der »Krüppelbewegung« beliebten Methode der Bühnenbesetzung, andere stellten sich dem Minister in den Weg, um ein Gespräch zu erzwingen.

Das Social-Media-Team des Ministers nutzte eine dieser Konfrontationen, um ein Foto von Spahn mit dem bekannten Aktivisten Raúl Krauthausen zu twittern und so Bürgernähe zu suggerieren: Spahn »im Gespräch zum #RISG« hieß es da – kein Wort über die von den Protestierenden geäußerte Kritik. Krauthausen antwortete prompt mit seiner Version der Geschichte, die jedenfalls mehr Resonanz hatte, wenn man die 18 Retweets und 111 Likes des Ministeriums eine halbe Woche später mit den 984 Retweets und 3.300 Likes von Krauthausen vergleicht. Eine Petition gegen das Gesetz bei Change.org sammelte bereits am ersten Wochenende 50.000 Unterschriften.

»Schlag ins Gesicht«

Auch aus dem Pflegesektor häuften sich kritische Stellungnahmen. Der stellvertretende Geschäftsführer des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe, Peter Tackenberg, bezeichnete den Entwurf als »Schnellschuss«, der Präsident der rheinland-pfälzischen Pflegekammer, Markus Mai, nannte Spahns Pläne einen »Schlag ins Gesicht für die versorgten Patienten wie auch für die sie versorgenden Pflegefachpersonen«. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, kritisierte den Entwurf als Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Diese garantiere Menschen mit Behinderung das Recht, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Der Gesetzentwurf sei »leider nur gut gemeint, aber schlecht gemacht«, so Dusel.

Aufgeschreckt durch die heftige Kritik von Menschen mit Behinderung versucht Spahn zu beschwichtigen. Er hat mittlerweile so viele Personengruppen als vom Gesetz ausgenommene bezeichnet, dass außer einigen Wachkomapatienten niemand mehr übrig zu bleiben scheint. Eine Differenzierung zwischen diesen Menschen und solchen, die rund um die Uhr Pflege benötigen, während sie ihre Zeit mit Arbeit, Familie, Studium und Freunden verbringen, ist jedoch in dem Gesetzentwurf gerade nicht enthalten. Anfang September läuft die Frist für Stellungnahmen der Verbände ab, ein Gespräch von Aktivistinnen und Aktivisten mit dem Minister ist für Ende dieser Woche angesetzt.

Wie abhängig die Zumutbarkeitsregel von bürokratischen Entscheidungen macht, wird den Betroffenen immer wieder vor Augen geführt. Die Ämter gewähren, oftmals nur so niedrige Beträge, dass damit ein selbständiges Leben mit Assistenz nicht möglich ist. Dies lässt sich etwa an dem Fall von Markus Igel beobachten, der seine Assistenz als Arbeitgeber selbst verwaltet. In einem seit fünf Jahren dauernden Verfahren gegen das saarländische Landesamt für Soziales bekam er am Mittwoch vergangener Woche teilweise recht: Das Gericht erkannte sein Assistenzmodell an, sprach ihm jedoch nicht das dafür nötige Geld zu. Daher wird das Verfahren vermutlich in die nächsthöhere Instanz gehen.