Die gesammelten Schriften Otto Kirchheimers

Freiheit und Verfassung

Der Staatstheoretiker Otto Kirchheimer gehörte zum Horkheimer-Kreis. In seinen Schriften spiegeln sich die Konflikte und Erfahrungen der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus, des amerikanischen Exils sowie der beiden deutschen Staaten.

In sechs Bänden erscheinen seit 2017 im Nomos-Verlag die gesammelten Schriften des Juristen und Politikwissenschaftlers Otto Kirchheimer (1905–1965). Herausgegeben werden sie von den beiden Greifswalder ­Politologen Hubertus Buchstein und Henning Hochstein. Der nun erschienene zweite Band mit Aufsätzen, Notizen und Rezensionen zum Verhältnis von »Faschismus, Demokratie und Kapitalismus« bietet einen ­guten Einblick in das Denken eines der wichtigsten Autoren der politik- und rechtstheoretischen Emigration. Die insgesamt 25 Beiträge Kirch­heimers sind zwischen 1933 und 1945 im Exil in Paris und New York und nach dem Sieg der Alliierten über Nazideutschland bis 1965 entstanden. 

Rezeptionsgeschichtlich fällt die Herausgabe der Kirchheimer-Edition in eine Zeit gesteigerter Aufmerksamkeit für die Weimarer Republik und ihre politische, soziale und ökonomische Dynamik: In diesem Jahr werden nicht nur der 100. Jahrestag der Weimarer Verfassungs­gebung und des Frauenwahlrechts begangen, es werden auch Analogien zwischen dem Scheitern der Weimarer Republik und gegenwärtigen Krisensymptomen westlicher Demokratien diskutiert. Doch ein solcher Vergleich, so sinnvoll er in Ansätzen auch sein kann, zwingt zugleich zu ­einer differenzierten historischen Auseinandersetzung mit der Weimarer Republik, ihrem Scheitern und mit dem Aufstieg des National­sozialismus. Die Schriften Weimarer Intellektueller, die sich aktiv am Aufbau der historischen sozialen ­Demokratie beteiligten, bieten hierfür einen Zugang. Sie trugen zur Debatte um Entwicklung und Erosion des Weimarer Parlamentarismus bei und diskutierten in der Emigration über Form und Charakter der nationalsozialistischen Herrschaft.

Der 1905 geborene Otto Kirchheimer lässt sich politik- und ideen­geschichtlich in eine Generation deutsch-jüdischer Kommunisten und Sozialisten einordnen, der auch Theoretiker wie Ernst Fraenkel und Franz L. Neumann angehörten. Alle drei interessierten sich auf unterschiedliche Weise für Varianten der dialektischen Gesellschaftstheorie. Sie kannten einander aus den rechtswissenschaftlichen Auseinander­setzungen über die sozialistische Interpretation der Weimarer Reichsverfassung, stritten über die Frage, wie und ob auf dem Boden dieser Verfassung eine sozialistische Gesellschaft errichtet werden könne. Sie beteiligten sich aktiv an Aufbau und Weiterentwicklung eines für Deutschland neuen demokratischen Staats-, Straf- und Arbeitsrechts.

 

Nach ihrer Flucht vor dem nationalsozialistischen Terror wurden sie ab 1933 Teil eines intellektuellen Zirkels, der ihnen mehr oder weniger stark ausgeprägte Unterstützung in finanzieller und wissenschaftlicher Hinsicht bot. Das – überwiegend aus Männern bestehende – Netzwerk sollte sowohl die Politikwissenschaft in den USA als auch in Deutschland nach 1945 dauerhaft prägen. Aus dem Kreis der drei genannten Juristen waren es Kirchheimer und Neumann, die als Rechts- und Demokratietheoretiker dem ehemaligen Frankfurter Institut für Sozialforschung verbunden ­waren und in den Jahren zwischen 1933 und 1945 in Kontakt mit Max Horkheimer und Theodor W. Adorno standen. In dieser Zeit setzt der nun vorliegende zweite Band der ge­sammelten Schriften Kirchheimers ein.

»Authority of Law«, Statue des Obersten Gerichsthofes der USA in Washington, D.C.

Bild:
mauritius images/Boris Suvak/Alamy

Die Beiträge variieren sowohl ­inhaltlich als auch stilistisch stark und lassen sich grob in drei Kate­gorien einteilen. Neben Rezensionen, die Stationen in Kirchheimers politischer Entwicklung markieren, sind an zweiter Stelle die rechts- und ideengeschichtlichen Abhandlungen zu nennen, darunter etwa »Die Geschichte des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten von Amerika« oder »Die Anmerkungen zur Theorie der nationalen Souveränität in Deutschland und Frankreich« (beide 1934). Darüber hinaus befasste Kirchheimer sich intensiv mit der juristischen Dimension der nationalsozialistischen Herrschaft, womit die dritte Kategorie bezeichnet ist: ­Unter dem Pseudonym Hermann Seitz veröffentlichte er im Jahr 1935 den Aufsatz »Staatsgefüge und Recht des Dritten Reiches«. Damit wandte sich Kirchheimer an »Richter und Rechtsanwälte«, die, so seine Hoffnung, »mit wachsenden inneren Hemmungen an dieser Justiz« mitwirkten. Die Schrift kann als Abrechnung mit der dezisionistischen Staats- und Rechtstheorie Carl Schmitts gelten, bei dem Kirchheimer 1928 seine Dissertation mit dem ­Titel »Zur Staatslehre des Sozialismus und Bolschewismus« verfasst hatte.

In dieser Zeit fand Kirchheimer auch Anschluss an das Institut für ­Sozialforschung, das 1934 von Horkheimer zunächst mit Zweigstellen in Paris, London und schließlich in die USA umgesiedelt worden war. In dem Zusammenhang erweisen sich die »Thesen zu Max Horkheimers Manuskript ›Autoritärer Staat‹« (1940) und der Aufsatz über den »Strukturwandel des politischen Kompromisses« (1941) als besonders aufschlussreich. Ähnlich wie Horkheimer orientierte Kirchheimer sich ­zunächst noch stark an der ideengeschichtlichen Linie des traditionellen Marxismus. Danach galten die Kategorien, die Karl Marx in den drei Bänden des Kapital entwickelt, nicht als dialektisch-logische, sondern im Sinne des »Marxismus-Engelsismus« (Ingo Elbe) als historisch-­logische Abfolge der kapitalistischen Entwicklungsgeschichte. In seinen kurz gefassten Thesen zum autoritären Staat griff Kirchheimer dementsprechend die von Friedrich Pollock prominent vertretene These vom Staatskapitalismus auf. 

 

Der These liegt die Annahme zugrunde, dass die materielle liberale Basis der modernen bürgerlichen ­Gesellschaft durch den Transformationsprozess von kleinem Konkurrenzkapital zu zentralisiertem und konzentriertem Kapital und etatis­tische Intervention obsolet geworden sei. Die leninistische Dimension ­dieser Überlegung spitzte Kirchheimer in seinen »Thesen« zu. Er ­verweist darin etwa darauf, dass »im Staatskapitalismus, noch mehr im integralen Etatismus (…), alle ökonomischen in technische Probleme verwandelt« worden seien und ­Lenin diese Überlegung in »Staat und ­Revolution« bereits formuliert habe. Kirchheimer notiert mit einem kulturpessimistischen Unterton ­weiter, dass »der Wille zur Freiheit in der letzten Phase des Konzen­trationsprozesses immer schwächer« ­ge­worden und dass das »Bewusstsein der Freiheit dem Menschen im Zeit­alter der Technisierung und ­Mechanisierung weitgehend verloren« ­gegangen sei.

Doch, so seine Gegenthese, »die Überschreitung des Bannkreises des Staatskapitalismus« berge auch eine »doppelte Hoffnung«. Denn der technische Fortschritt erlaube, dass »eine sozialistische Bedarfsdeckungswirtschaft« nicht mehr mit dem Problem des ökonomischen Mangels konfrontiert wäre. Darüber hinaus geht er in seinen »Thesen« davon aus, dass ein nicht näher bestimmter »wiedererwachender Wille zur Freiheit« dieses Ziel erstreiten würde. Deutlich wird an dieser spezifischen Interpretation des Leninismus durch Kirchheimer, dass er seine Perspektive auf ein revolutionäres Aufbegehren durch das Proletariat noch nicht aufgegeben hatte. Mit dieser Hoffnung brechen Adorno und Horkheimer spätestens mit der Veröffentlichung der »Dialektik der Aufklärung« von 1942. Auch bei Kirchheimer schwächt sich in der Folgezeit dieses Pathos ab. 

Dies zeigte sich an dem bereits ­erwähnten Schlüsselaufsatz zum »Strukturwandel des politischen Kompromisses« aus dem Jahr 1941, der in der vom Institut heraus­gegebenen Zeitschrift für Sozialforschung erschien. Darin skizziert Kirchheimer seine dialektische Theorie des Pluralismus und beschreibt damit eine bestimmte Art und Weise, über politische Herrschaft in der Moderne nachzudenken. Im Kern bestimmt Kirchheimer, ähnlich wie Neumann, in Anlehnung an die Marx’sche Theorie, einen Doppelcharakter moderner Herrschaft: nämlich die Herrschaft formaler Freiheit und Gleichheit auf der ­real-abstrakten Ebene des bürgerlichen Waren- und Rechtssubjekts ­einerseits. Auf der anderen Seite aber konstituiert sich Kirchheimer zu­folge moderne Herrschaft als eine Herrschaft von kollektivistischen ­gesellschaftlichen Gruppen. So stellen die die soziale Macht organisierenden antagonistischen Gruppen jene sozialen Kräfte dar, durch die einerseits die soziale, ökonomische und politische Praxis des Warentauschs bedingt wird. Andererseits aber stellt der diesen Gruppen inhärente Kollektivismus auch eine fundamentale Bedrohung der individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechte dar.

 

Mit der Bestimmung dieses – von ihm so nicht bezeichneten – Doppelcharakters moderner sozialer und politischer Verhältnisse beschreibt Kirchheimer auch in seinem letzten grundlegenden Aufsatz des Bandes, »Zur Frage der Souveränität« (1944), letztlich das Verhältnis von »Form und Inhalt der Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen sozialen Gruppen und Institutionen«: Er fasste es als dialektisches Verhältnis, das die Bedingungen seiner eigenen negativen Auflösung in sich trägt. Insofern betont Kirchheimer in seinem Aufsatz die reale, aber abstrakte Dimension der staatlichen Souveränität. Es sei zwar, räumt er ein, durchaus richtig, dass sich die soziale, ökonomische, mithin politische Macht in der »modernen Gesellschaft« durch eine »Unzahl freiwilliger Organi­sationen« strukturiere. Doch diese Macht erschöpfe sich keineswegs in der konkreten Kräftekonstellation dieser Gruppen. Vielmehr müsse sie sich auch in der Sphäre des souveränen Staats übersetzen – erst durch »die Hilfe der Regierung«, durch »die Träger der legitimen Gewalt« könnte sich die gesellschaftliche Macht auch in faktische Macht übersetzen.

Entscheidend für die konkrete Zeitdiagnose Kirchheimers ist in dem Zusammenhang die auch im Staatskapitalismustheorem eingelassene marxistische These vom Epochenwandel des Kapitalismus. Das Kräfteverhältnis zwischen den sozialen Gruppen, einst soziale Basis der Demokratie, habe sich in der Epoche des Monopolkapitalismus zugunsten einiger mächtiger Kapitale verschoben, die so einen unmittelbaren Zugriff auf die staatliche Gewalt ­erlangten. Darüber hinaus habe die Gesellschaft ein »Stadium« erreicht, in dem »der Erfolg mehr vom Zugang zu Organisationen und zu technischen Mitteln aller Art abhängt als von Talenten«. Mit dieser Über­legung knüpfte Kirchheimer an den von Adorno und Horkheimer formulierten Begriff der »Rackets« an. Im Nationalsozialismus sei, so Kirchheimer, die real-abstrakte Form­ebene eliminiert und durch eine ­reine Bandenherrschaft ersetzt worden. Die Auflösung des Widerspruchs zwischen Individuum und Kollektiv zugunsten der Gruppenherrschaft im Monopolkapitalismus stellte so für Kirchheimer letztlich die materielle Voraussetzung autoritärer Herrschaft dar.

In seinem Aufsatz von 1944 griff er auf eine Überlegung zurück, die er bereits drei Jahre zuvor in seinem Aufsatz über den »Strukturwandel des politischen Kompromisses« formuliert hatte. In diesem früheren Aufsatz geht Kirchheimer im Sinne des traditionellen Marxismus von ­einem nicht näher bestimmten liberalen Konkurrenzkapitalismus im 19. Jahrhundert aus, der mit idealtypischen Formen des Rechts und der politischen Kompromissbildung korrespondiere. Dieser habe sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu einem konkreter gefassten zentralisierten und konzentrierten Kapitalismus ­gewandelt. So habe sich die Herrschaft relativ ausgeglichener Klassenkräfte zu einer unmittelbaren Herrschaft der Monopole gewandelt. Dadurch habe sich ein grundlegender politischer Wandel im liberal-demokratischen System von »checks and balances« vollzogen.

 

Vor diesem Hintergrund lautet die Diagnose Kirchheimers, dass mit dem Kapitalismus auch das politische System der liberalen Demokratie ­einem Strukturwandel unterworfen sei, der sich sowohl auf die Parteien als auch auf die Institutionen und nicht zuletzt auf ihre Legitimationsmuster auswirke. Die pluralistische Massendemokratie, so die Überlegung, beruhe auf dem politischen Kom­promiss zwischen den antagonistischen Kräften, der sich institutionell in der Gewaltenteilung zwischen ­Legislative und Exekutive niederschlage. Während das liberale Bürgertum einst das Parlament als Waffe gegen den Herrschaftsanspruch im Feudalismus in Anschlag und so das Haushaltsrecht unter seine Kontrolle ­gebracht habe, diene es in Massendemokratien der Arbeiterbewegung als Hebel, soziale und politische Freiheits- und Gleichheitsrechte zu erkämpfen.

Doch der Kompromiss zwischen Exekutive, die von den Kapitalinteressen, und der Legislative, die seit Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutschland von den Interessen der Arbeiterbewegung dominiert wurde, sei aufgrund des Strukturwandels der kapitalistischen Gesellschaft in der Epoche des Monopolkapitalismus zerstört worden. »Heute«, so die Diagnose Kirchheimers, habe »sich das Gleichgewicht endgültig zugunsten der Regierung« verschoben, was Kirchheimer hier zwar allgemein als »weltweite Tendenz« deutet. Doch diese Tendenz habe konkret »in den autoritären Staaten ihren Endpunkt erreicht«. Insbesondere sei sie »unter der Weimarer Verfassung« deutlich zutage getreten. Denn insbesondere in der Weimarer Republik seien ­»Eigentumsrechte (…) zum Schutzschirm der Monopolbildung« ­ge­worden. Der Nationalsozialismus übernehme letztlich eine ökonomische Funktion, nämlich den Schutz kapitalistischer Monopolinteressen.

Die evolutionstheoretische Konzeptualisierung des Kapitalismus weist erhebliche Lücken auf, was die Frage nach dem ideologischen Kitt der nationalsozialistischen Herrschaft ausmacht. Auch ökonomietheoretisch liegt ihr ein Problem zugrunde, wie es auch in den vorliegenden ­gesammelten Schriften Krichheimers durchscheint. Denn die Annahme von einem Epochenwandel weist ­einige Unstimmigkeiten auf. So zeigt insbesondere der im Auftrag des ­Senats der Vereinigten Staaten ­gemeinsam von Kirchheimer und Neumann im Jahr 1943 verfasste ­Beitrag »The Fate of Small Business in Nazi Germany«, dass die Mono­poldiagnose und ihre konkretere empirische Analyse im Widerspruch ­zueinander stehen. Gegen die These, dass der Nationalsozialismus die ­Interessen des Monopolkapitals ­sichere, scheint in dem Aufsatz auf, dass es auch in den vierziger Jahren im nationalsozialistischen Deutschland eine Vielzahl kleiner Kapitale gab – verhältnismäßig mehr noch als in den demokratischen USA.

 

Deutlich wird an dieser sehr konkreten ökonomischen Studie, dass die kleinen Kapitale eine bedeutendere Rolle in der Herrschaftssicherung der Nationalsozialisten spielten, als die These vom Monopolkapitalismus suggeriert. So zeigt sich, dass dieser Epochenbegriff, als von der historisch-logischen Lesart der Marx’schen Theorie abgeleitete Abstraktion, gewissermaßen über dem empirischen Material schwebt. Hier müsste eine kritische Revision der dialektischen Theorie des Pluralismus heute ansetzen, wollte sie noch Gültigkeit beanspruchen. Vor dem Hintergrund ließe sich der Doppelcharakter moderner Herrschaft in den Schriften Kirchheimers im Sinne ­einer kritischen Gesellschaftstheorie aktualisieren. Der Strukturwandel des politischen Kompromisses könnte dann ohne kulturpessimistischen Unterton als Ausdruck ökonomischer und sozialer Krisenprozesse gedeutet werden, die auch heute als Krise der Demokratie in Erscheinung ­treten.

Mit dem weit in die Mitte des bürgerlichen Liberalismus hinein reichenden pathisch-projektiven Krisengefühl der Gegenwart korrespondiert die Sehnsucht nach dem autoritären Staat im Ausnahmezustand. Der grassierende Antisemitismus und Rassismus und die verstärkte ­Rezeption der Schriften Schmitts durch die extreme Rechte – sowie in Teilen der Linken – weisen dabei eine bemerkenswerte Gleichzeitigkeit auf. Im Erbe des dialektischen Pluralismus Kirchheimers und Neumanns liegt indes das Potenzial ­einer antagonistischen Kraft zu diesen Entwicklungen. Denn ihr Ansatz kann zu einer gesellschaftstheoretischen Rekonzeptualisierung des Demokratiebegriffs jenseits direktdemokratischer Romantisierung des Kollektivismus und repräsentativdemokratischem Zynismus gegenüber sozialen Krisentendenzen der Demokratie beitragen. Deshalb ist es von so großer Bedeutung, dass sie durch die Herausgabe der Kirchheimer-Edition zugänglich gemacht wurde. Buchstein und Hochstein liefern hierfür mit ihrer klar strukturierten, gut aufbereiteten und tiefgründigen Einleitung einen ebenso guten wie prägnanten Ansatz. Er dient hoffentlich als Ausgangspunkt für eine historisch-kritische Rekon­struktion der Schriften Kirchheimers.

Hubertus Buchstein/Henning Hochstein (Hg.): Otto Kirchheimer. Gesammelte Schriften. Band 2: Faschismus, Demokratie und Kapitalismus. Nomos-Verlag, Baden-Baden 2018, 575 Seiten, 59 Euro.