Äthiopische Migranten im Todestrakt: Wie viele Menschen sind von der Hinrichtung bedroht?
Bis zu 200 äthiopische Migranten sollen in Saudi-Arabien wegen Drogendelikten im Todestrakt sitzen. Rund 60 bis 65 Fälle im Gefängnis Khamis Mushait sind konkreter dokumentiert. Seit April 2026 wurden mindestens acht hingerichtet. Hinter der Differenz der Zahlen steht kein Rechenfehler, sondern ein Justizsystem, das über Leben entscheidet und über seine Gefangenen kaum Auskunft gibt.
Dutzende, möglicherweise mehr als 200 äthiopische Staatsangehörige warten im Sommer 2026 in saudischen Gefängnissen auf ihre Hinrichtung. Viele stammen aus Tigray, flohen vor Krieg und Armut über Dschibuti und den Jemen und wurden später wegen des Transports von Khat oder Haschisch verurteilt. Im Gefängnis Khamis Mushait in der Provinz Asir sind rund 60 bis 65 solcher Fälle durch Aussagen von Häftlingen, Angehörigen und Menschenrechtsorganisationen vergleichsweise dicht belegt. Berichte über fehlende Anwälte, nicht vorhandene Dolmetscher, erzwungene Unterschriften und Misshandlungen nähren den Verdacht, dass die Todesurteile nicht nur hart, sondern in Verfahren zustande kamen, deren Form die Gerechtigkeit eher ersetzt als gewährleistet.
Die Gefahr ist nicht theoretisch. Drei Äthiopier wurden am 21. April 2026 hingerichtet, fünf weitere am 23. Juni. Gefangene berichten, die Männer seien ohne Abschied und ohne vorherige Benachrichtigung ihrer Familien aus den Zellen geholt worden. Amanuel, ein von CNN verwendetes Pseudonym, fasst den Alltag im Todestrakt in einen Satz: „Ich bin ein lebender Toter“. Das klingt wie eine Metapher. In Khamis Mushait bezeichnet es einen Tagesablauf.
Die Zahl, die niemand zählen kann
Die größte Schwierigkeit beginnt dort, wo Berichterstattung gewöhnlich Sicherheit verspricht: bei der Zahl. Vatican News, äthiopische Stellen, kirchliche Vertreter und regionale Medien sprechen von mehr als 200 Äthiopiern, denen in Saudi-Arabien die Hinrichtung drohe. Human Rights Watch nennt dagegen mindestens 65 unmittelbar bedrohte Migranten im Gefängnis Khamis Mushait und weist ausdrücklich darauf hin, die landesweite Schätzung von über 200 nicht bestätigen zu können. CNN berichtet von rund 60 Äthiopiern in einem Zellenbereich derselben Anstalt und von weiteren Gefangenen in anderen Zellen .
Die Angaben widersprechen einander weniger, als es zunächst scheint. Die Zahl 60 bis 65 bezeichnet eine Gruppe, zu der Informanten Kontakt herstellen konnten. Die Zahl 200 ist eine landesweite oder zumindest anstaltsübergreifende Schätzung, die auf lokalen Behörden, Angehörigennetzwerken, Gefangenen und kirchlichen Appellen beruht. Sie kann stimmen, ohne bewiesen zu sein; die niedrigere Zahl ist besser dokumentiert, ohne vollständig zu sein. Wer daraus eine exakte Gesamtsumme macht, verwechselt Reichweite mit Gewissheit.
Gerade Human Rights Watch zeigt hier eine Stärke, die in alarmierenden Berichten nicht selbstverständlich ist: Die Organisation markiert die Grenze des eigenen Wissens. Sie bestätigt 65 bedrohte Männer, nicht 200. Diese Zurückhaltung schwächt den Befund nicht. Sie macht sichtbar, wie sehr die saudische Geheimhaltung die Beweisführung bestimmt. Ein Staat, der keine überprüfbaren Zahlen veröffentlicht, überlässt die Statistik jenen, die Telefonate aus Zellen, Nachrichten von Angehörigen und verstreute amtliche Mitteilungen zusammensetzen müssen. Die Unschärfe ist deshalb nicht bloß ein Mangel der Berichterstattung. Sie ist ein Ergebnis der Verhältnisse, über die berichtet wird.
Für weitere Haftorte bleibt die Lage noch dünner. In den vorliegenden Texten finden sich Hinweise auf andere Zellen und Anstalten; CNN erwähnt zudem einen vergleichbaren Fall eines ägyptischen Fischers im Gefängnis Tabuk . Daraus folgt jedoch nicht, dass dort eine bestimmte Zahl äthiopischer Todesgefangener festgehalten wird. Auch Hinweise auf Najran reichen in dem ausgewerteten Material nicht für eine belastbare Bezifferung. Seriöse Berichterstattung muss diese Lücke stehen lassen. Wo der Staat schweigt, sollte der Journalist nicht stellvertretend erfinden.
Ein Klopfen als Todesankündigung
Im Todestrakt von Khamis Mushait kündigt sich eine Hinrichtung nach Aussagen mehrerer Gefangener oft nicht durch einen Termin an, sondern durch ein Geräusch. „Jedes Mal, wenn sie anklopfen, habe ich das Gefühl, dass ich vielleicht an der Reihe bin“, sagt Amanuel. Middle East Eye zitiert einen weiteren Häftling ähnlich: Sobald Sicherheitskräfte die Tür öffneten, fürchteten die Männer, ihre Namen würden aufgerufen.
Am 21. April wurden Kibrom Gebremariam, Tsigabu Hagos und Kidane Angesom hingerichtet. Die saudischen Behörden bestätigten die Vollstreckung wegen Haschischschmuggels. Am 23. Juni folgten fünf weitere Äthiopier.
Familien erfuhren teils erst über Mithäftlinge vom Tod ihrer Angehörigen. Nach CNN mussten Gefangene die Hinterbliebenen selbst benachrichtigen.
Saudi-Arabien erklärte, die Urteile seien nach Berufung vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden. Das beantwortet jedoch nicht die Vorwürfe fehlender Verteidigung, mangelhafter Übersetzung und erzwungener Geständnisse.
Kibroms Vater sagte, der Tod seines Sohnes habe „einen Teil von mir getötet“, und es werde schlimmer dadurch, „dass ich nichts zu begraben habe“. Die Familie wartet auf den Leichnam.
Vom Krieg in die Abhängigkeit
Viele Männer kamen als Arbeitsmigranten nach Saudi-Arabien. Ihre Route begann im vom Krieg geprägten Tigray und führte über Dschibuti, den Golf von Aden und den Jemen an die saudische Grenze.
Die Internationale Organisation für Migration zählt diesen Korridor zu den gefährlichsten Migrationsrouten der Welt. Jährlich reisen schätzungsweise mehr als 100.000 Äthiopier in Richtung Saudi-Arabien .
Viele Familien verschulden sich bei Schleusern. Reisende werden im Jemen entführt, gegen Lösegeld festgehalten oder zur Begleichung ihrer Schulden zu Transporten gedrängt. Der Migrationsforscher Surafel Getahun erklärt, Schleuser nutzten aus, dass viele Äthiopier nicht wüssten, dass Khat in Saudi-Arabien verboten sei. Human Rights Watch dokumentiert mindestens einen Fall, in dem ein Mann zum Transport gezwungen worden sein soll, um weiterreisen zu dürfen .
Khat ist in Teilen Äthiopiens und im Jemen legal, in Saudi-Arabien aber verboten. Für Schuld und Strafmaß sind Wissen, Zwang und Absicht entscheidend. Ein unter Druck handelnder Kurier ist nicht mit dem Organisator eines Handelsnetzes gleichzusetzen. Zudem handelt es sich um ein gewaltloses Drogendelikt.
Amanuel berichtet, er habe zunächst als Hirte gearbeitet. Danach bot ihm sein saudischer Arbeitgeber Transporte an. Bei einer Fahrt fand die Polizei Haschisch im Fahrzeug. „Wir dachten, wir würden einfach nur ein paar normale Dinge mit uns führen“, sagt er. Hailay Berhane, ebenfalls ein Pseudonym, erklärt, man habe ihm 41 Kilogramm Drogen zugerechnet und ihn Dokumente unterschreiben lassen, „deren Inhalt ich auf Arabisch nicht einmal verstand“ .
Die Aussagen sind nicht unabhängig gerichtlich geprüft, passen aber zu einem von mehreren Organisationen beschriebenen Muster: schutzlose Migranten am unteren Ende der Transportkette.
Prozesse in einer fremden Sprache
Human Rights Watch berichtet von sehr kurzen Gruppenverhandlungen, teilweise per Video. Die Angeklagten hätten weder Rechtsbeistand noch Dolmetscher gehabt; die Anklage sei ihnen nicht verständlich erläutert worden. Sicherheitsbeamte sollen sie geschlagen und zur Unterschrift unter Dokumente gezwungen haben. Ein Dolmetscher sei in manchen Fällen erst bei der letzten Sitzung erschienen, um das Todesurteil zu übersetzen .
Amanuel berichtet von Schlägen mit einem Elektrokabel und Tritten. Er habe arabische Papiere unterschreiben müssen, die er nicht lesen konnte. Von drei Verhandlungen sei nur die letzte gedolmetscht worden. Ein Anwalt und Vertreter der äthiopischen Botschaft seien nicht erschienen. Berhane beschreibt ebenfalls drei kurze Gerichtstermine ohne Dolmetscher. Addis Standard fasst ähnliche Aussagen weiterer Gefangener zusammen .
Die Berichte stammen aus Interviews und informierten Quellen, nicht aus öffentlich zugänglichen Prozessakten. Das begrenzt ihre Beweiskraft. Dennoch stimmen die Aussagen über mehrere Medien und Organisationen hinweg auffällig überein.
Saudi-Arabien verweist auf rechtskräftige Urteile und den Schutz der Bevölkerung vor Drogen. Zu den konkreten Vorwürfen fehlender Verteidigung, unzureichender Übersetzung und erzwungener Geständnisse gaben die Behörden CNN bis zur Veröffentlichung keine Antwort.
Internationales Menschenrechtsrecht beschränkt die Todesstrafe in Staaten, die sie nicht abgeschafft haben, auf die „schwersten Verbrechen“, verstanden als Straftaten mit vorsätzlicher Tötung. Nicht tödliche Drogendelikte zählen nach Auffassung von UN-Gremien nicht dazu. Human Rights Watch verweist auf die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, die Saudi-Arabiens Hinrichtungen wegen Drogendelikten als unvereinbar mit internationalen Standards bewertet hat.
Hinrichtungen trotz Reformversprechen
Seit dem Amtsantritt König Salmans im Januar 2015 wurden in Saudi-Arabien nach Angaben der Europäischen Saudi-Organisation für Menschenrechte mehr als 2.000 Menschen hingerichtet. Von ihnen waren 845 Ausländer, rund 42 Prozent. Für 2024 wurden 345, für 2025 insgesamt 356 Hinrichtungen erfasst. Rund 68 Prozent der Vollstreckungen im Jahr 2025 betrafen nicht tödliche Drogendelikte. CNN nennt für 2025 ebenfalls 356 Hinrichtungen, darunter 240 wegen Drogendelikten.
Der hohe Ausländeranteil beweist keine Diskriminierung, erhält aber durch die Verfahrensmängel Gewicht. Wer die Sprache nicht spricht und keinen verlässlichen Zugang zu Anwälten hat, trägt ein höheres Prozessrisiko.
Kronprinz Mohammed bin Salman kündigte 2018 an, die Todesstrafe stark einzuschränken, und erklärte 2022, sie werde im Wesentlichen auf vorsätzliche Tötung begrenzt. Nach den von Human Rights Watch zusammengetragenen Daten machten Mordfälle seit 2015 jedoch nur etwa 43,9 Prozent der Hinrichtungen aus; ungefähr 35 Prozent entfielen auf nicht tödliche Drogendelikte.
Zwischen 2015 und 2021 dauerte es sechs Jahre, bis die ersten 1.000 Hinrichtungen unter der gegenwärtigen Führung erreicht waren. Die nächsten 1.000 folgten in etwa vier Jahren. Damit steht die Praxis im Widerspruch zur öffentlich verkündeten Einschränkung der Todesstrafe.
Gnade ersetzt kein faires Verfahren
Kirchliche Vertreter in Äthiopien haben Saudi-Arabien um einen Aufschub und die Umwandlung der Todesurteile gebeten. Tesfaselassie Medhin, katholischer Eparch von Adigrat, erklärte, Gerechtigkeit sei umso wirksamer, je mehr sie von Barmherzigkeit begleitet werde. Er forderte einen Dialog auf hoher Ebene und Alternativen, die Rehabilitation und Wiedergutmachung ermöglichen. Auch die Synode der Äthiopisch-Orthodoxen Tewahedo-Kirche und katholische Bischöfe appellierten an die saudischen Behörden.
Solche Appelle können Leben retten, ersetzen aber keine rechtliche Prüfung. Nötig sind faire Neuverfahren, Akteneinsicht, unabhängige Untersuchungen sowie Zugang zu Anwälten und Dolmetschern.
Auch die äthiopische Regierung steht unter Druck. Das Außenministerium erklärte gegenüber CNN, es befinde sich in „regelmäßigem Austausch und konstruktivem Dialog“ mit Saudi-Arabien. Es verwies auf 1.971 äthiopische Staatsangehörige, die von königlichen Amnestien profitiert hätten. Ob darunter zum Tode verurteilte Männer aus Drogensachen waren, blieb offen.
Das Jugendbüro von Tigray forderte Addis Abeba auf, diplomatischen Druck für Strafmilderungen, Amnestien oder Überstellungen auszuüben. Dringlich wären ein Moratorium für Hinrichtungen wegen nicht tödlicher Drogendelikte, die Umwandlung bestehender Todesurteile und unabhängige Neuprüfungen aller Verfahren, in denen Folter oder fehlende Verteidigung behauptet werden.
Saudi-Arabien müsste Namen, Haftorte und Verfahrensstände offenlegen. Äthiopien müsste konsularische Hilfe dokumentieren; internationale Partner könnten ihren Einfluss an konkrete Schritte binden.
Der Fall zeigt, wie Krieg, Armut, Schleusung, prekäre Arbeit und Strafjustiz ineinandergreifen. Ob 65 Menschen unmittelbar bedroht sind oder landesweit 200: Schon die kleinere, besser belegte Zahl verlangt Aufklärung. Die größere Schätzung verlangt zusätzlich Transparenz. Zwischen beiden liegt keine Entwarnung, sondern ein Dunkelfeld. Solange ein Klopfen an der Zellentür mehr Gewissheit schafft als eine öffentliche Statistik, bleiben nicht nur die Gefangenen bedroht, sondern auch das Vertrauen in das Verfahren.