Als Vergeltungsschlag gegen Partisanenangriffe ermordete die SS am 10. Juni 1944 218 Einwohner im griechischen Distomo und brannte das Dorf nieder. Für die Überlebenden des Massakers und für die Hinterbliebenen fordert der AK Distomo Entschädigungen. Die Reparationsleistungen an Griechenland klammerten explizit Opfer von Massakern aus. Die Leistungen wurden nur anteilig von deutscher Seite gezahlt, mit dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag von 1990 wurden die Zahlungen ganz ausgesetzt. Über die Frage, ob Opfer dennoch Anspruch auf Entschädigung haben, wird im September vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verhandelt. Jungle World sprach mit Martin Klingner, der sich seit zehn Jahren im AK Distomo engagiert und als Anwalt Überlebende vertreten hat.