16.07.2026
Gesundheitsversorgung in der BRD verschlechtert sich erheblich

Frohsinn ist die beste Medizin

Am vergangenen Freitag hat der Bundestag einschneidende Sparmaß­nahmen bei der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Die Gesundheitsversorung dürfte sich dadurch in etlichen Bereichen verschlechtern.

Das größte Spargesetz, das es hierzulande je im Gesundheitsbereich gegeben hat, ist beschlossen. Trotz scharfer Kritik vor allem der Hausärzte. Das Gesetz soll dem horrenden Defizit der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) entgegenwirken, das sich auf 18,5 Milliarden Euro beläuft. Erst Anfang Juni prognostizierte das Bundesgesundheitsministerium ein zusätzliches Minus von 3,5 Milliarden Euro für das kommende Jahr. Die Ausgaben wachsen rund doppelt so schnell wie die Einnahmen, deshalb hält Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen »Paradigmenwechsel« für unumgänglich. Künftig dürfe nur noch so viel ausgegeben werden, wie eingenommen wird, die Krankenkassenbeiträge sollen nicht weiter steigen.

Schon der Gesetzentwurf wurde scharf kritisiert. Befürchtet werden eine Überforderung der Hausärzte und infolgedessen eine Verschlechterung der hausärztlichen Versorgung, ein Abwandern Besserverdienender in die private Krankenversicherung, Krankenhaus- und Praxisschließungen, längere Wartezeiten für Termine, Lohnein­bußen der im Gesundheitswesen Beschäftigten, eine höhere finanzielle ­Belastung von chronisch Kranken, eine stark reduzierte Gesamtversorgung und – trotz allem – steigende Krankenkassenbeiträge.

Die größte Last bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Pa­tient:in­nen tragen müssen. Ihre Gesundheitskosten werden deutlich steigen.

Warken betonte, dass »alle ihren Anteil leisten« würden, um das mit dem »GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz« angestrebte Sparvolumen von rund 19 Milliarden Euro zu erreichen. Schon als der Gesetzentwurf vorgelegt wurde, zeichnete sich jedoch klar ab, dass im Gesundheitssystem eben nicht alle gleich sind. Zwar sollen die vom Bund gezahlten GKV-Beiträge für Emp­fän­ger:in­nen von Grundsicherung nach den letzten Änderungen am Entwurf, der schließlich Gesetz wurde, um 750 Millionen Euro höher ausfallen als zunächst geplant, sie sind aber weiterhin nicht kostendeckend. So kommen auch zukünftig Beitragszahlende für staatliche Aufgaben der Grundversorgung auf – was wiederum den Boulevardmedien weiter Stoff liefert, um gegen angeblich schmarotzende Sozialleistungsempfangende zu hetzen.

Auch die Pharmaunternehmen kommen vergleichsweise ungeschoren davon. Verzichtet wurde auf den anfänglich geplanten dynamischen Preisabschlag für Arzneimittelhersteller, was bedeutet hätte, dass der Preisnachlass für gesetzliche Krankenversicherte jährlich an die allgemeine Preisentwicklung angepasst würde. Stattdessen kommt nun ein fester Rabatt von 15,5 Prozent auf verschreibungspflichtige Medikamente, dessen Satz sich damit etwa verdoppelt. Diesen Herstellerrabatt müssen Pharmaunternehmen den gesetzlichen Krankenkassen gewähren, um den hohen Preisen bei patentgeschützten Arzneimitteln entgegen­zuwirken. Pharmakonzerne wie Boehringer und Eli Lilly hatten Anfang Juni offenbar erfolgreich mit einem Weggang aus Deutschland gedroht. Das Gesetz sieht nun auch eine Standortklausel für pharmazeutische Unternehmen vor. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Ausnahmeregelung, die Unternehmen finanzielle Entlastungen gewährt, wenn sie in Deutschland forschen und produzieren. So soll den Arzneimittelherstellern mehr Planungssicherheit verschafft werden.

Gesundheitskosten für Versicherte steigen

Die größte Last der Reform werden die Pa­tient:in­nen tragen müssen. Für sie werden die Gesundheitskosten ­infolge der erhöhten Zuzahlungen zu Medikamenten (von derzeit mindestens fünf Euro auf 7,50 Euro bis maximal 15 Euro) und der gekürzten gesetzlichen Leistungen für Zahnersatz steigen. Die kostenlose Mitversicherung soll es nur noch für Kinder, Eltern von Kindern unter zwölf Jahren und für pflegende Angehörige geben. Ursprünglich war eine Altersgrenze von sieben Jahren vorgesehen. Es braucht wohl die Vorsitzende der Frauen-Union, Nina Warken, um darin einen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und zur Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt zu sehen.

Alle sollen mehr arbeiten, hört man immer wieder von der Union. Zu ­diesem Zweck wurde mit dem Gesetz eine »Teil-Arbeitsunfähigkeit« ein­geführt: Die Ar­beit­neh­mer:in­nen müssen einem Stufenmodell entsprechend weniger arbeiten und sollen dafür anteilig Krankengeld und Lohn ­erhalten. Das darf man sich nicht als Vorschlag vorstellen, trotz Fieber zwei Stündchen zu arbeiten; eher soll es eine »Teilwiedereingliederung« für voraussichtlich länger krankgeschriebene Menschen sein, der sowohl Ar­beit­neh­mer:in­nen als auch Ar­beit­ge­ber:in­nen zustimmen müssen. Chronisch kranke Beschäftigte könnten durch diese Neuerung unter Druck geraten, in Teilzeit zu arbeiten, gerade wenn dazu die Aufweichung des Kündigungsschutzes kommen sollte, die auch zu den Reformvorhaben der Koalition gehört.

Die Gesundheitsministerin sah sich zu dem Versprechen genötigt, dass es infolge der Kürzungen zu keinen Therapieabbrüchen werde kommen müssen und im Kinder- und Jugendbereich besonders schwere Fälle angemessen versorgt werden würden.

Vor allem hausärztliche und psychotherapeutische Praxen befürchten ­finanzielle Einbußen durch die nun beschlossenen Sparmaßnahmen. Die Gesundheitsministerin sah sich zu dem Versprechen genötigt, dass es infolge der Kürzungen zu keinen Therapieabbrüchen werde kommen müssen und im Kinder- und Jugendbereich besonders schwere Fälle angemessen versorgt werden würden. Das zeigt, wie dramatisch die Einschnitte werden können. Künftig werden psychotherapeutische Leistungen budgetiert, das heißt: T­he­rapeut:in­nen und andere Ärzt:innen werden nur bezahlt, solange das Budget ausreicht. Geht dieses zur Neige, werden die Honorare gekürzt. Gleichzeitig entfällt die sogenannte Angemessenheitsprüfung, die bislang dafür sorgt, dass das Honorar den Psychotherapeuten ein angemessenes Einkommen garantiert. Dies ­gefährdet die wirtschaftliche Existenz vieler Praxen und wird die ohnehin nicht ausreichende Anzahl an gesetzlich finanzierten Therapieplätzen ­weiter verringern. Die Psychotherapeutenkammer Berlin nennt dies einen »Kahlschlag auf dem Rücken der Schwächsten«.

Schon jetzt bemängeln gesetzlich Versicherte eine Zweiklassenmedizin und die Bevorzugung von privat Versicherten und Selbstzahlenden. In einer aktuellen Umfrage des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen zur medizinischen Versorgung wurden 20.000 Personen um Auskunft über ihre persön­lichen Erfahrungen beim Hausarzt gebeten. Das Ergebnis ist ernüchternd: Beim stationären Krankenhausaufenthalt und in der Notfallambulanz fühlten sich nur knapp neun Prozent der Teilnehmenden gleichberechtigt mit P­ri­vat­pa­tient:in­nen. Vor allem bei der Terminvergabe, beim Zugang zu Fachärzten und Leistungen sowie bei den Wartezeiten in den Praxen wurde von Ungerechtigkeit und enormen Unterschieden berichtet.

Ob alle gesetzlichen Regelungen ­Bestand haben werden, ist noch offen: Sowohl die AfD als auch die Linkspartei haben eine Klage vor dem Bundes­verfassungsgericht angekündigt.