Die extreme Rechte regiert mit
Die Rechte von Flüchtlingen haben in der EU einen weiteren schweren Schlag erhalten. Anfang Juni haben sich Unterhändler:innen des Europäischen Parlaments und des Ministerrats auf eine neue EU-Rückführungsverordnung geeinigt. Das weitreichende Gesetz regelt den künftigen Umgang mit Migrantinnen und Migranten, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen demnach diese »ausreisepflichtigen Personen« künftig in sogenannte Return Hubs (Rückführungszentren) in Drittstaaten weit außerhalb der Europäischen Union verbringen. Schon in der EU selbst könnten sie auf Grundlage der neuen Verordnung deutlich leichter inhaftiert werden, und zwar im Falle »mangelnder Kooperation« oder Fluchtgefahr bis zu zwei Jahre lang – auch Familien mit Kindern. Das Gesetz soll außerdem die Möglichkeit der Behörden erweitern, private Wohnungen und andere »relevante Räumlichkeiten« zu durchsuchen.
Auf Anfrage der Jungle World warnte der Europäische Flüchtlingsrat (ECRE) davor, dass diese Befugnisse auch polizeiliche Einsätze in humanitären Einrichtungen wie denen des Roten Kreuzes umfassen sollen. Der juristische Schutz soll eingeschränkt werden, indem die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln in vielen Fällen wegfallen soll. Die Behörden sollen Betroffene also abschieben können, noch bevor ein unabhängiges Gericht ihren Fall abschließend geprüft hat.
Bei der Ausarbeitung der EU-Rückführungsverordnung gab es direkte Absprachen der EVP mit rechtsextremen Parteien, inklusive der AfD.
Weigern sich abgelehnte Asylbewerber:innen, bei ihrer eigenen Abschiebung aktiv zu kooperieren, sieht das Gesetz harte Sanktionen vor. Wer etwa keine gültigen Ausweisdokumente besitzt, wird bestraft: Die Mitgliedstaaten können in diesem Fall Sozialleistungen kürzen oder finanzielle Hilfen restlos streichen. Sofern das jeweilige nationale Recht dies zulässt, dürfen in EU-Staaten in Fällen von Nichtmitwirkung sogar Gefängnisstrafen verhängt werden.
François-Xavier Bellamy, einer der stellvertretenden Vorsitzenden der französischen konservativen Partei Les Républicains und Europaparlamentarier der Europäischen Volkspartei (EVP), lobte die Einigung: Sie löse bestehende Probleme, »indem wir Rückführungen erleichtern, Haftzeiten verlängern, die automatisch aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln abschaffen und einen rechtlichen Rahmen für Rückführungszentren in Drittstaaten schaffen«.
Diese schönfärberisch als Rückführungszentren bezeichneten neuen Lager ergänzen das Konzept der sicheren Drittstaaten, das die EU bereits Ende vergangenen Jahres beschlossen hat. Beim diesem sogenannten Ruanda-Modell sollen die Staaten bereits das eigentliche Asylverfahren zur inhaltlichen Prüfung in Drittländer auslagern können, sofern der Asylsuchende dort als geschützt gilt. In die nun beschlossenen Abschiebezentren sollen die Menschen kommen, deren Asylantrag abgelehnt worden ist. Die extraterritorialen Lager dienen als Zwischen- oder Endstation für Personen, die der abweisende Staat nicht direkt in ihre Herkunftsländer abschieben kann. Diese Personen dürfen nicht mehr in das Land zurückkehren, das ihren Asylantrag abgelehnt hat.
Kritik vom UN-Flüchtlingshilfswerk
Kritik an der neuen Rückführungsverordnung, der das Europäische Parlament und der Europäische Rat noch zustimmen müssen (was als reine Formsache gelten kann), kommt vom UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR). Die Organisation lehnt die umstrittenen Abschiebezentren nicht grundsätzlich ab – die Möglichkeit solcher Zentren könne unter strengen Vorgaben und Einhaltung der Menschenrechte »erkundet werden«, sagte der UN-Sprecher Babar Baloch auf einer Pressekonferenz. Das UNHCR fordert jedoch, dass die Drittstaaten den dorthin gebrachten Menschen einen Weg zu einem legalen Aufenthalt und eine Arbeitserlaubnis bieten müssen.
Die Praxis wird voraussichtlich ganz anders aussehen. Dem Europäischen Flüchtlingsrat zufolge plant die EU zur Errichtung solcher Return Hubs zum Teil informelle Abkommen mit Drittstaaten – ohne jede Transparenz und gerichtliche Kontrolle. Die neue Verordnung institutionalisiere Abschreckung, Zwang und Inhaftierung auf Kosten der Menschenwürde, kritisiert die Organisation. Es würden rechtliche Grauzonen geschaffen, die für die Betroffenen die Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen erhöhten. Die abgewiesenen Asylsuchenden könnten Opfer von refoulement – der Ausweisung einer Person in ein Land, in dem ihr Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung droht – oder gegen internationales Recht verstoßende Kettenabschiebungen werden, ohne dass die EU-Öffentlichkeit das mitbekäme.
Auch vor diesem Hintergrund ist die Frage brisant, wie und wo genau die EU diese Zentren betreiben will. Im Gespräch sind Medienberichten zufolge Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien. Die neue Verordnung schließe nicht einmal aus, Abkommen mit nach internationalem Recht nicht anerkannten Regierungen wie der der Taliban in Afghanistan zu schließen, warnt der Europäische Flüchtlingsrat. Menschen ohne Aufenthaltsrecht könnten »zu rechtlosen Spielbällen der Behörden degradiert« werden, warnte die Bundestagsfraktionssprecherin für Fluchtpolitik der Linkspartei, Clara Bünger.
Die extreme Rechte kann ihren Triumph feiern
Mélissa Camara, eine Europaabgeordnete der französischen Grünen, betonte nach den Verhandlungen, der Text der Einigung gieße »fremdenfeindliche Ideen und Rhetorik in Schriftform«. Die politische Mitte habe der »Panikmache der Rechten in Europa nachgegeben«, kritisierte auch die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel.
Die extreme Rechte kann dies als ihren Triumph feiern. Sie hat im Europaparlament eine breite Koalition mit der konservativen EVP-Fraktion gebildet und dadurch die Position des Parlaments in den Verhandlungen zum Gesetz bestimmt. Dabei gab es direkte Absprachen der EVP mit rechtsextremen Parteien inklusive der AfD, berichtete im März DPA. Nur mit den Stimmen der Rechtsextremen kann die Rückführungsverordnung nach derzeitigem Stand eine Mehrheit im Europaparlament bekommen.
Stimmen die maßgeblichen EU-Institutionen, also Europäischer Rat, Europaparlament und EU-Kommission, der Verordnung im nun folgenden formalen Verfahren zu – womit zu rechnen ist –, tritt sie fast unmittelbar nach der Veröffentlichung in Kraft. Diese Woche endet zudem die zweijährige Umsetzungsfrist für das restriktive Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), das dann europaweit gelten soll. Beides zusammen ergibt eine dramatische Verschärfung der EU-weiten Asylregeln.