Strafzuschlag für Kinderlose
Noch steht nicht fest, wie genau die Reform der Pflegeversicherung aussieht, die die Bundesregierung plant. Klar ist aber: Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereitet neue Belastungen für Pflegebedürftige und Versicherte vor.
Rund sechs Millionen Menschen beziehen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, 378.000 aus der privaten. Die Pflegeversicherung wurde 1995 von der schwarz-gelben Regierung unter Helmut Kohl mit dem Argument eingeführt, dass sie Bürger:innen im Falle einer Pflegebedürftigkeit absichern werde. Pflegebedürftige sollten nicht zu Sozialfällen werden, hieß es. Aber: In vielen Fällen werden nicht die kompletten Kosten der Pflege übernommen, gerade wenn Betroffene im Heim leben. Reicht die Rente nicht und sind weder Vermögen noch Kinder mit einem Einkommen über 100.000 Euro im Jahr vorhanden, springt der Staat ein. Dann bekommen Pflegebedürftige nur noch ein kleines Taschengeld, um persönliche Ausgaben zu bestreiten.
Schon gegenwärtig zahlen Versicherte ohne Kinder einen Beitragszuschlag, der bei 0,6 Prozent ihres Einkommens liegt.
Für die kommenden Jahre rechnet die Bundesregierung mit einem Milliardendefizit der gesetzlichen Pflegeversicherung. Vor diesem Hintergrund arbeitet Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an der angekündigten Reform. Bislang hat sie noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt, auch weil es in wichtigen Fragen noch keine Einigung mit der SPD gibt.
Einzelne Vorhaben Warkens sind allerdings bekannt. So kündigte die Ministerin in einem Interview an, die »Anspruchsvoraussetzungen« zu erhöhen, also bestimmten Hilfsbedürftigen weniger oder gar keine Leistungen mehr gewähren zu wollen. Das könnte etwa Zahlungen für Hilfen im Haushalt betreffen, auf die leicht Pflegebedürftige Anspruch haben. Auch sollen Personen, die im Heim einen Eigenanteil zahlen, erst nach 18 statt nach zwölf Monaten entlastet werden. Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften sind empört über diese Pläne. »Leistungen damit einsparen zu wollen, dass Versicherte versterben, bevor ihr Anspruch einsetzt, ist zynisch und verantwortungslos«, sagt DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel.
Medienberichten zufolge will Warken außerdem die Beiträge für Kinderlose erhöhen. Schon gegenwärtig zahlen Versicherte ohne Kinder einen Beitragszuschlag, der bei 0,6 Prozent ihres Einkommens liegt. Die Begründung: Eltern sorgen mit ihrem Nachwuchs für künftige Beitragszahler:innen, Kinderlose nicht. Der Beitragszuschlag soll um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden. Künftig sollen Kinderlose ab einem Alter von 23 Jahren einen Beitragssatz von 4,3 Prozent zahlen. Bei Versicherten mit Nachwuchs bleibt es bei 3,6 Prozent, wenn sie ein Kind haben, 3,35 Prozent, wenn es zwei sind, und 3,1 Prozent mit dreien. Die Differenzierung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Dieses hatte 2022 geurteilt, dass bei der Beitragsgestaltung die Leistung von Eltern, insbesondere denen mit mehreren Kindern, berücksichtigt werden muss.
Diskriminierung und Bestrafung von Kinderlosen
Der Vorschlag, die Finanzierungslücke durch eine stärkere Belastung von Kinderlosen zu schließen, wird heftig indes heftig kritisiert. Piel sieht darin eine Diskriminierung und Bestrafung von Kinderlosen. Die Präsidentin des Verbands der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands (VdK), Verena Bentele, hält eine Erhöhung für ungerecht, weil Kinderlosigkeit oft keine freie Entscheidung gewesen sei. Auch die Grünen sind gegen die Erhöhung der Zuschläge.
»Statt immer neue Gruppen zusätzlich zur Kasse zu bitten, brauchen wir endlich eine ausgewogene und nachhaltige Reform, an der sich der Bund angemessen beteiligt«, fordert Simone Fischer, die pflegepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen. Sie plädiert dafür, versicherungsfremde Leistungen durch den Bund finanzieren zu lassen, zum Beispiel Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Dafür zahlt zurzeit die Pflegeversicherung.
Nach Auffassung der Linkspartei wäre der höhere Beitrag für Kinderlose nur eine »kosmetische Maßnahme«, die das finanzielle Problem nicht annähernd lösen würde. »Der Vorschlag entkernt das Solidarprinzip weiter und würde die Pflegeversicherung noch ungerechter machen als ohnehin schon«, sagt die pflegepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Partei, Evelyn Schötz: »Menschen ohne Kinder mehr zu belasten, während Topverdiener durch einen Beitragsdeckel geschont werden, vergrößert die Unwucht der Beitragslast.«
Nebeneinander von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung
In die gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung müssen Abgaben nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze von zurzeit 5.812,50 Euro brutto im Monat gezahlt werden, alles, was darüber hinaus verdient wird, bleibt abgabenfrei. Bei der privaten Pflegeversicherung bestimmt die Versicherungsgesellschaft die Beiträge, die nach Risiko der Inanspruchnahme der Leistungen gestaffelt sind.
Die Gesundheitsministerin plant zusätzlich zur regulären jährlichen geringen »Anpassung« der Beitragsbemessungsgrenze zwar eine außerordentliche Erhöhung, aber nur um 300 Euro. Nicht antasten möchte sie das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Bei beiden sind die Leistungen gleich. Aber privat Versicherte verdienen mehr und werden seltener pflegebedürftig. Die Linkspartei fordert die Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung, also eine Bürgerpflegeversicherung.
Die Linkspartei fordert die Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung, also eine Bürgerpflegeversicherung.
Auch die SPD ist eigentlich für eine Bürgerpflegeversicherung. Das ist jedoch mit der Union nicht zu verwirklichen. So fordern Sozialdemokrat:innen stattdessen einen finanziellen Ausgleich zwischen den beiden Versicherungssystemen, wovon sie sich einen Finanzzufluss von zwei Milliarden Euro in die gesetzliche Pflegeversicherung versprechen. Bislang allerdings ist diese Forderung bei der Union auf taube Ohren gestoßen.
Um die Finanzprobleme der gesetzlichen Pflegeversicherung zu lindern, könnte der Bund dieser auch außergewöhnliche Ausgaben erstatten, die sie während der Covid-19-Pandemie leisten musste. Darunter fallen zum Beispiel Zusatzkosten, weil Personal wegen Quarantänevorgaben schnell ersetzt werden musste; insgesamt geht es um mehr als fünf Milliarden Euro. Gesundheitsministerin Warken ist für die Erstattung, aber Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) dagegen.