Kranker Gesetzentwurf
Die Bundesregierung widmet sich derzeit einem besonderen Herzensthema von Friedrich Merz (CDU): der Verschärfung der Regelungen zur Krankschreibung von Lohnabhängigen. Anfang des Jahres hatte der Bundeskanzler den Ton gesetzt, indem er den seiner Ansicht nach »viel zu hohen Krankenstand« in Deutschland bemängelte. Er verdammte dabei auch die aus seiner Sicht zu bequeme telefonische Krankschreibung, die Krankenkassen und Ärzteverbände weitestgehend lobten, weil sie viel Arbeit spart und unnötige Arztbesuche vermeidet.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat nun einen diesen Vorgaben entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der ein Steigen der Kassenbeiträge verhindern soll. Unter anderem soll das Krankengeld gekürzt werden. Bislang zählte es zu den relativ unangefochtenen sozialpolitischen Errungenschaften, dass Lohnabhängige im Krankheitsfall nicht nur bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch ihre »Arbeitgeber« bekommen, sondern im Falle länger dauernder Erkrankungen danach auch Krankengeld, das die gesetzlichen Krankenkassen zahlen. Dieses beträgt bisher 70 Prozent des Bruttogehalts oder 90 Prozent des Nettogehalts – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Warken will beide Werte nun um fünf Prozentpunkte verringern.
Menschen mit Long Covid, psychisch Erkrankte oder Krebskranke würden die Kürzungen von Warken hart treffen.
Das Nachrichtenportal T-Online hat beispielhaft durchgerechnet, was das für Erkrankte bedeutet: Wer monatlich 3.000 Euro brutto verdient und damit auf einen Nettolohn von knapp 2.050 Euro kommt, würde heutzutage 1.605 Euro netto Krankengeld bekommen. Nach der von Warken vorgesehenen Kürzung wären es 87,50 Euro weniger. Das klingt nicht nach einem riesigen Einschnitt, ist aber in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten gerade für diejenigen schmerzhaft, die ohnehin über niedrige Einkommen verfügen. Sie können Einkommenseinbußen in der Regel auch nicht mit vorhandenem Vermögen abfedern.
Doch damit nicht genug: Warkens Gesetzentwurf zufolge soll das Krankengeld künftig innerhalb von drei Jahren höchstens 78 Wochen lang bezahlt werden. Grundsätzlich ist dies zwar auch jetzt schon so geregelt, jedoch kann unter Umständen ein neuer Krankengeldanspruch entstehen, wenn innerhalb der Dreijahresfrist eine neue, andere Krankheit hinzukommt. Doch nun heißt es im Gesetzentwurf, ganz im Merz’schen Duktus, diese Regelung berge »Missbrauchspotential« und führe zu »übermäßig langen Bezugsdauern von Krankengeld«. Neu hinzukommende Krankheiten sollen darum keine neuen Ansprüche mehr zur Folge haben.
Menschen mit Long Covid, psychisch Erkrankte oder Krebskranke würden die Kürzungen von Warken hart treffen. Zumal auch weitere Vorlagen aus dem Gesundheitsministerium, wie die Möglichkeit zur Teilzeitkrankschreibung, zumindest heikel sind, weil sie Erwartungsdruck auf Erkrankte auslösen. Dem Entwurf zufolge soll Angestellten, die voraussichtlich mehr als vier Wochen krank sein werden, eine »teilweise Arbeitsaufnahme« ermöglicht werden.
»Organisierte Umverteilung von unten nach oben«
Warkens Vorhaben bietet der Linkspartei die Möglichkeit, sich gegenüber der SPD als die bessere Sozialdemokratie zu inszenieren. Ein »Frontalangriff auf Millionen Versicherte«, »organisierte Umverteilung von unten nach oben« und »soziale Kälte als Sachzwang« seien Warkens Vorhaben, wetterte beispielsweise Ateş Gürpınar, der Fraktionssprecher für Gesundheitsökonomie der Linkspartei im Bundestag – in der Sache ist das richtig.
Paula Piechotta, Ärztin und Bundestagsabgeordnete der Grünen, bezeichnete insbesondere die Pläne zum Krankengeld als bezeichnend für die unsoziale Ausrichtung der gesamten Gesundheitsreform: Die Versicherten würden zu stark belastet, obwohl sie doch »mit steigenden Beiträgen in den vergangenen Jahren schon viele Kosten aufgefangen« hätten. Kosten, die maßgeblich durch die unverschämt hohen Preise der Pharmaindustrie und durch die Fixierung auf besonders lukrative Operationen und Untersuchungen im Fallpauschalensystem entstanden sind, wäre zu ergänzen.
Mitte kommender Woche soll das Bundeskabinett Warkens Gesetzentwurf beschließen, bevor er dann Bundestag und Bundesrat passieren muss. Ein bisschen Zeit für Gegenwehr bleibt also noch. Wo ist eigentlich der »Arbeitnehmerflügel« der Union, wenn man ihn mal braucht?