Ticket in den Knast
Jedes Jahr landen in Deutschland schätzungsweise 9.000 Menschen im Knast, weil sie ohne gültigen Fahrschein in den öffentlichen Verkehrsmitteln erwischt werden. Die Hälfte der Menschen, die wegen der sogenannten Erschleichung von Leistungen im Wiederholungsfall strafrechtlich verfolgt und zu einer Geldstrafe verurteilt werden, können diese nicht zahlen und müssen deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Das zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie der Universität Köln.
Ersatzfreiheitsstrafen müssen vor allem extrem arme Menschen verbüßen, die entweder das Ticket und die Geldstrafe nicht bezahlen können oder die Aufforderung zur Zahlung von Geldstrafen nicht rechtzeitig erhalten, beispielsweise weil sie sich nicht dort aufhalten, wo sie gemeldet sind. Der Initiative Freiheitsfonds zufolge, die mit Spenden seit Dezember 2021 bereits 1.679 Menschen aus der Ersatzhaft freigekauft hat, sind 87 Prozent der Betroffenen erwerbslos, 15 Prozent wohnungslos und 15 Prozent akut suizidgefährdet. Werden diese Menschen inhaftiert, verschlimmert sich ihre Situation weiter. Vielen droht durch eine Haftstrafe der Verlust ihrer Wohnung.
Gerade für arme und insbesondere wohnungs- und obdachlose Menschen ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Alltag meist kaum verzichtbar. Soziale Einrichtungen, für wohnungslose Menschen zugängliche Arztpraxen und andere Hilfsangebote sind oft über die gesamte Stadt verteilt.
Bereits seit 2022 stellt die Stadt Bremen keine Strafanträge mehr. Die dadurch gesparten Gelder investiert die Kommune sogar in die Bezuschussung von Tickets für arme Menschen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zweifelt die Verhältnismäßigkeit dieses Vorgehens an und greift die Reformbemühungen ihres Vorgängers Marco Buschmann (FDP) auf. Sein Gesetzentwurf sah vor, dass das Fahren ohne Fahrschein nicht länger als Straftat verfolgt, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Der Entwurf scheiterte nicht an der fehlenden Zustimmung sondern am vorzeitigen Ende der damaligen Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP.
Einen konkreten Vorschlag hat Hubig bisher noch nicht vorgelegt, die Vorbehalte aus den Reihen der Koalitionspartner CDU und CSU sind dennoch schon deutlich zu bemerken. Bei der Union scheint das Bedürfnis, arme Menschen zu bestrafen, größer zu sein als das ständig beschworene Ziel, die Staatskassen zu entlasten. Die Verfahren wegen »Leistungserschleichung« sowie die Haft schlagen dem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), Swen Walentowski, zufolge jährlich mit rund 200 Millionen Euro zu Buche. Jeder einzelne Tag in Haft kostet den Staat bis zu 200 Euro, hinzu kommen Kosten für Gerichte, Polizei und den Justizvollzug. Die Verluste durch Schwarzfahren machen nur einen Bruchteil dessen aus – wobei die Verluste meist kommunale Unternehmen tragen, während die Strafverfolgung und -vollstreckung die Landeshaushalte belasten.
Walentowski erachtet selbst die Einstufung als Ordnungswidrigkeit als kontraproduktiv. Zwar entfiele so die Ersatzfreiheitsstrafe, jedoch müssten Betroffene weiterhin befürchten, inhaftiert zu werden. Dann ginge es nicht mehr um eine Ersatzfreiheitsstrafe, sondern um Erzwingungshaft, mit der die Zahlung von Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten erzwungen werden soll. Für Menschen, die schlichtweg kein Geld haben, würde das also kaum etwas verändern.
In mehreren Städten wird bereits von der Strafverfolgung abgesehen, wenn Menschen ohne Ticket im öffentlichen Nahverkehr erwischt werden. Vorreiter ist Bremen: Bereits seit 2022 stellt die Stadt keine Strafanträge mehr. Die dadurch gesparten Gelder investiert die Kommune sogar in die Bezuschussung von Tickets für arme Menschen. Insgesamt 13 Städte, darunter Köln, Frankfurt am Main, Leipzig und Dresden, zogen in den vergangenen Jahren nach – dort führt Fahren ohne gültiges Ticket zumindest nicht zu Ersatzfreiheitsstrafen, das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro müssen die Betroffenen jedoch weiterhin zahlen.
Die Forderung zahlreicher Wohlfahrtsverbände, das Neun-Euro-Ticket, wie es bundesweit auf den Sommer 2022 im Nah- und Regionalverkehr befristet gültig war, wiedereinzuführen und damit eine günstige und niedrigschwellige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu ermöglichen, geht der Initiative Freiheitsfonds nicht weit genug. Leonard Ihßen, der Sprecher der Initiative, meint dazu: »Gerade jetzt, wo die Preise steigen und noch mehr Menschen in Armut leben, ist ein günstigeres Deutschlandticket gut, aber keine ausreichende Lösung des Problems: Wer kein Geld hat, dem hilft auch ein billigeres Ticket oft wenig. Solange Fahren ohne Ticket eine Straftat ist, landen Menschen wegen Armut im Gefängnis. Das muss jetzt enden.«