Die Fans zahlen die Zeche
Zehn Jahre hat der Rechtsstreit gedauert, nun hat das Bundesverfassungsgericht letztinstanzlich entschieden: Bei »gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen« kann dem Veranstalter ein Teil der Kosten für Polizeieinsätze in Rechnung gestellt werden; konkret geht es um sogenannte Hochrisikospiele der Ersten und Zweiten Bundesliga. 2014 hatte das Bundesland Bremen ein entsprechendes Gesetz erlassen, die Deutsche Fußball-Liga, der Interessenverband der Proficlubs, hatte dagegen geklagt.
Schon damals wurden die Bremer Pläne kritisiert – und einzuwenden gibt es in der Tat vieles. So verzerrt es den Wettbewerb, wenn nicht alle Bundesländer mitziehen, und genau danach sieht es derzeit aus. Bisher hat allein Werder Bremen eine Rechnung für Polizeieinsätze erhalten, in Zukunft wird es wohl weitere Clubs treffen – allerdings zum Beispiel Borussia Dortmund und Bayern München nicht, denn Nordrhein-Westfalen und Bayern haben schon angekündigt, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen.
Bisher hat allein Werder Bremen eine Rechnung für Polizeieinsätze erhalten, in Zukunft wird es wohl weitere Clubs treffen – allerdings zum Beispiel Borussia Dortmund und Bayern München nicht, denn Nordrhein-Westfalen und Bayern haben schon angekündigt, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen.
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