Vom Jihad in den Knast?
In Handschellen und unter Bewachung wird die Angeklagte Kristin L. am 21. März in den Saal 8 im modernen Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts in Jena geführt. Der Staatsschutzprozess findet unter strengen Sicherheitsauflagen statt. Besucher:innen müssen durch zwei Sicherheitsschleusen hindurch, um in den Gerichtssaal zu gelangen. Die Aufmerksamkeit für den Prozess am Dienstagmittag war entsprechend groß, als der Vorsitzende Richter Martin Giebel das Verfahren eröffnete. Neben der Presse waren auch viele Zuschauer:innen anwesend. Die meisten der etwa 30 Plätze waren belegt.
Die Anklage gegen Kristin L. umfasst die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Verstöße gegen das Waffenrecht und Beihilfe zur Körperverletzung. Die 1996 in Erfurt geborene Kristin L. soll nach einer kurzen Phase der Radikalisierung im Jahr 2015 über die Türkei nach Syrien ausgereist sein, um sich dem »Islamischen Staat« (IS) anzuschließen. Dort habe sie an IS-Schulungen teilgenommen und den Jihadisten Semih U. geheiratet.
Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Organisation auf dem Höhepunkt ihrer Macht und rief sunnitische Muslime weltweit auf, nach Syrien zu reisen, um für das »Kalifat« zu kämpfen. Konkret wird der mutmaßlichen Jihadistin seitens der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, mit ihrer Rolle als Hausfrau die Kampfbereitschaft ihres Ehemanns aufrechterhalten zu haben. Ihre gemeinsame Tochter soll sie im Sinne der IS-Ideologie erzogen haben. Zudem habe sie versucht, über Social-Media-Kanäle weitere Frauen für den IS anzuwerben. Auch habe sich Kristin L. nach ihrer Inhaftierung an einem Angriff mehrerer IS-Anhängerinnen auf eine »abtrünnige« Mitgefangene beteiligt.
Recherchen der »Jungle World« zufolge bereiten die inhaftierten Jihadisten und Jihadistinnen sich in den Camps oft gemeinsam auf die Rückkehr in ihre Herkunftsländer vor.
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