Die Kolumnistin bekommt unerwünschte Post von Elon Musk

Post von Elon

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Es sind interessante Zeiten, nicht nur, wenn man zufällig gerade auf Twitter von Leuten belatschert wird, die den an sich harmlosen Tweet »Mir ist Eure Marokko-Schwärmerei unangenehm« in Verbindung mit einem Foto feiernder marokkanischer Spieler plus Palästina-Fahne für die schlimmste je vorgekommene Beleidigung halten. Rund 24 Stunden lang wurde ge-mimimi-t und »Rassismus!« gerufen, virtuell, natürlich, und dass das doch nur ganz harmlose Freude sei. Wobei, ein längerer Kommentar eines Kollegen in der Taz zum Thema führte zu rund 1 500 solcher Antworten auf Twitter, insofern war die Aufregung über den harmlosen Tweet nun wirklich nix. Aber immerhin, er führte auch zu einer Mail von Twitter selbst, in der stand, man sei dazu aufgefordert worden, den Tweet zu prüfen, da er gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verstoße. Das ist dazu da, »Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke« zu bekämpfen, was ja an sich nicht falsch ist. »Dazu zählen«, wird auf der NetzDG-Seite ausgeführt, »z. B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Bedrohung«. Um die Sache kurz zu machen: Nein, es ist nicht strafbar, Schwärmerei unangenehm zu finden. Sagt Twitter. Was ja eigentlich auch klar war, aber eben auch noch mal gesagt gehört, weil niemand Zeit und Lust hat, ständig das Mail-Postfach mit Post von Elon verstopft zu bekommen. Aber nun ist Montag und das Halbfinale noch weit weg und alle haben sich wieder beruhigt, jedenfalls fast, und die WM ist ja auch schon fast vorbei. Wobei, dann beginnt in Berlin der Wahlkampf, auch schon wieder so etwas, das mutmaßlich zu Post von Twitter führen wird, wegen natürlich nix, aber es ist halt immens wichtig, dass Leute ihnen nicht passende Tweets für schwere Ver­brechen halten, die unbedingt von Elon geahndet werden müssen, oder besser noch von Elon und der Polizei.