Mehmet Daimagüler ist der erste Antiziganismusbeauftragte der Bundesregierung

Viel aufzuarbeiten

Porträt Von

»Die Ermordung Hunderttausender Sinti und Roma im Nationalsozialismus blieb weitgehend ungesühnt«, sagte Mehmet Daimagüler. Ausgrenzung und Diskriminierung von Sinti und Roma habe auch nach 1945 nicht geendet und dauere bis heute an, so der Autor und Rechtsanwalt weiter. Seit Mittwoch vergangener Woche ist Daimagüler der erste Beauftragte der Bundesregierung ­gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland. Er betonte, eine ehrliche Auseinandersetzung mit diesem Teil der deutschen Geschichte und Gegenwart sei überfällig. Das zeigt auch die Leipziger Autori­tarismus-Studie von 2020 der Heinrich-Böll-Stiftung zum Antiziganismus. Demnach stimmte über ein Drittel der Befragten der Aussage »Sinti und Roma sollten aus den Innenstädten verbannt werden« zu. Daimagülers Aufgaben als Antiziganismusbeauftragter umfassen unter anderem die Einrichtung einer Informationsstelle zur Erhebung antiziganistischer Übergriffe und, was ihm nach eigenen Angaben besonders am Herzen liegt, die Einrichtung einer Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts nach 1945.

Daimagüler vertrat als Anwalt unter anderem die Nebenklage im Münchner NSU-Prozess. Daraufhin erhielt er Morddrohungen von Rechtsextremen. Auch Über­lebende der Shoah sowie des Völkermords an den Sinti und Roma hat er bereits in Verfahren gegen ehemalige Angehörige der KZ-Wachmannschaften vertreten. 1994 bezeichnete er die PKK als eine »üble stalinistische Organisation«. Die Welt bezeichnete den in Siegen geborenen Daimagüler 2004 als »Vorzeigetürken«. Von Ende der Neunziger bis 2005 gehörte er dem Bundesvorstand der FDP an, trat 2007 jedoch aus der Partei aus. In der FAZ plädierte er 2001 für einen demokratisch gewählten Islamrat. Sein erstes Buch veröffentlichte er 2011. Darin kritisierte er Probleme wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Chancenungleichheit in Deutschland. 2021 publizierte er zusammen mit Ernst von Münchhausen das Buch »Das rechte Recht: Die deutsche Justiz und ihre Auseinandersetzung mit alten und neuen Nazis«, in dem der Umgang der deutschen Justiz mit Rechtsextremismus und Nationalsozialismus kritisiert wird. In beiden deutschen Staaten, so die Autoren, hätten ehemalige Nazis schnell Fuß fassen können, weshalb in keinem der beiden Rechtssysteme eine durchgreifende juristische Aufarbeitung stattgefunden habe.