Chronik rassistischer und antisemitischer Vorfälle

Deutsches Haus #43/2021

Am Abend des 24. Oktober bedrohten Unbekannte im Berliner Stadtteil Schöneberg einen 40jährigen mit einer Schusswaffe. Der Polizeimeldung zufolge umarmte und küsste der 40jährige seinen Freund, woraufhin eine Gruppe Jugendlicher laut anfing zu grölen. Einer der Jugendlichen soll eine Schusswaffe gezogen und auf den Kopf des Opfers gezielt haben. In der Nacht zum 24. Oktober griff die Polizei an der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg mehrere Gruppen von insgesamt rund 50 Neonazis auf, die sich an einem sogenannten Grenzgang beteiligten. Zu diesem hatte die Partei »Der III. Weg« aufgerufen, um Geflüchtete am Grenzübertritt zu hindern, die über Belarus und Polen versuchen, nach Deutschland zu gelangen. Einem Bericht des Tagesspiegel zufolge stellte die Polizei Pfeffersprays, ein Bajonett, eine Machete und Schlagstöcke sicher. Neben Nazis aus der Region beteiligten sich auch Rechtsextreme aus Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, die anscheinend eigens für den »Grenzgang« angereist waren. Die größte Gruppe umfasste etwa 30 Nazis. Die Polizei stellte sie kurz vor Mitternacht beim Dorf Groß Gastrose. Zudem griff sie einige Rechtsextreme am Neiße-Damm sowie vereinzelt im Stadtgebiet von Guben auf. Vor einer Bar im Essener Stadtteil Steele riefen am Abend des 21. Oktober einzelne Personen aus einer Gruppe heraus »Sieg Heil«. Dem Polizeibericht zufolge sind die Täter der Gruppierung »Steeler Jungs« zuzuordnen, die seit 2017 durch ihre bürgerwehrartigen »Stadtspaziergänge« in Steele in Erscheinung tritt. Der Staatsschutz ermittelt wegen Volksverhetzung. Vor dem Eingang der KZ-Gedenkstätte Dachau zeigten am 17. Oktober zwei Touristen den Hitlergruß. Dabei fotografierten sich die beiden Männer aus Finnland gegenseitig. Dem Polizeibericht zufolge gaben sie bei der ­anschließenden Befragung an, von dem Verbot des Hitlergrußes in Deutschland nichts gewusst zu haben. Die Polizei leitete ein Strafverfahren ein; die Gedenkstätte sprach ein lebenslanges Hausverbot aus. jw