Das Demokratiedefizit der vermeintlichen Vorzeigedemokratie

Direktes Demokratiedefizit

Volksabstimmungen sind ein elementarer Bestandteil der Schweizer Demokratie. Zwei- bis viermal pro Jahr werden sie angesetzt. Doch gut ein Viertel der Einwohnerinnen und Einwohner darf nicht mitstimmen, weil sie nicht über das Schweizer Bürgerrecht verfügen.

Am 26. September haben 5,5 Millionen Wahlberechtigte hierzulande die Möglichkeit, bei einer Volksabstimmung über zwei nationale Vorlagen zu entscheiden; am selben Tag stehen auch diverse kantonale und kommunale Referenden an – bis hin zu der Frage, ob die Gemeinde Walenstadt den notwendigen Ausbau eines Schulgebäudes verwirklichen darf.

Die erste nationale Vorlage ist die Volksinitiative »Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern«, initiiert von den Schweizer Jungsozialisten. Ihr Ziel ist es, die Schweizer Bundesverfassung dahingehend zu ändern, dass Einkommen aus Kapitalerträgen, die einen noch zu bestimmenden Betrag überschreiten, stärker besteuert werden als beispielsweise Einkommen aus Lohnarbeit. Die so erzielten Steuermehreinnahmen sollen dann »für die Ermäßigung der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt« eingesetzt werden, wie es im Abstimmungstext heißt.

Historisch hatten Steuerinitiativen und andere sozialpolitischen Verbesserungsvorschläge stets einen schweren Stand in der Schweiz.

Nach Angaben der Initiatoren müsste bei einer Annahme der Vorlage nur das reichste Prozent der Schweizer mehr Steuern zahlen, deshalb nennen sie diese auch »99-Prozent-Initiative«. Allerdings lässt der Abstimmungstext viele Detailfragen offen, diese müsste bei Annahme ein Gesetz klären.

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