Gut vernetzt statt ahnungslos
Seit 2019 haben deutsche Gerichte bereits mehrere Frauen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die sich der Terrororganisation »Islamischer Staat« (IS) angeschlossen hatten, zu Haftstrafen verurteilt. Am 16. Juli folgte ein weiteres Urteil: Das Kammergericht Berlin verhängte über die IS-Rückkehrerin Nadia B. eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Sie war im Dezember 2014 mit ihrer damals dreijährigen Tochter nach Syrien ausgereist und hatte dort mehrmals IS-Kämpfer geheiratet.
Das Bundesinnenministerium zählt mittlerweile 80 IS-Rückkehrerinnen. Werden sie angeklagt, erzählen sie vor Gericht häufig eine ähnliche Geschichte. Die Frauen inszenieren sich als naiv und behaupten, auf der Suche nach Geborgenheit vom richtigen Weg abgekommen zu sein; im Glauben und der Gemeinschaft hätten sie zuvor fehlenden Halt in ihrem Leben gefunden. Laut ihrem Verteidiger Martin Heising, der eine Reihe von IS-Rückkehrerinnen vertritt, sei B. schlicht »Opfer von der Propaganda« geworden und ideologisch nicht gefestigt.
B. sagte zu ihrer Verteidigung aus, bei ihrer Ausreise geglaubt zu haben, dass es in Syrien sicher und schön sei und man gut mit Kind im Kalifat leben könne. Ob es sich bei diesen Ausführungen, die denen anderer Rückkehrerinnen gleichen, um eine koordinierte Verteidigungsstrategie handelt, ist derzeit unklar. Es gibt jedoch Hinweise auf Strukturen, die angeklagte IS-Anhängerinnen unterstützen und ihnen im Fall einer Verhaftung helfen, vor Gericht eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Das Gerichtsverfahren gegen Nadia B. hat gezeigt, wie gut die Angeklagte vor ihrer Ausreise, während ihrer Zeit in Syrien und der Türkei sowie nach ihrer Rückkehr nach Deutschland vernetzt war und wie strategisch sie jederzeit handelte. Per Telefonüberwachung konnte nachgewiesen werden, dass B. bis zu ihrer Verhaftung im August 2020, über ein Jahr nach ihrer Wiedereinreise nach Deutschland, engen Kontakt zur salafistischen Szene pflegte. Aus diesem Umfeld wurde sie auch gewarnt, dass sie verraten werden könnte, und erhielt bezüglich einer möglichen Strafverfolgung den Rat, sich einen Anwalt zu suchen. Zudem tauschte sie sich mit einer befreundeten Islamistin über laufende Gerichtsprozesse anderer Rückkehrerinnen aus.
B. hatte sich ab etwa 2009 in Berlin radikalisiert. Über die Jahre baute sie sich ein Netzwerk auf, das ihr noch in Syrien und bei der Rückkehr über die Türkei behilflich sein sollte. Bei ihren Besuchen in der al-Nur-Moschee in Neukölln knüpfte sie damals Kontakte zu einem salafistischen Ehepaar. Den Bruder des Mannes, der bereits für den IS in Syrien kämpfte, bat sie später von Istanbul aus, die Schleusung in das Herrschaftsgebiet des IS zu organisieren. Dort lebte sie von 2014 bis 2017.
Im Mai 2017 wurde ihr Ehemann, den sie beim IS kennengelernt hatte, bei einem Bombenangriff getötet. Der im Verfahren gegen sie als Sachverständige geladene Terrorismusexperte Guido Steinberg geht davon aus, dass es sich um einen »gezielten Angriff« von US-amerikanischer Seite handelte, und schloss daraus, dass der Ehemann eine hohe Position im IS innehatte. B. zog nach seinem Tod in ein von der islamistischen Terrororganisation Hayat Tahrir al-Sham (HTS) beherrschtes Territorium. Hier habe sie sich der Oberstaatsanwältin zufolge keinesfalls als Abtrünnige gezeigt, sondern sei empört gewesen, als »Märtyrerwitwe« keine bessere Wohnung zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Im März 2018 heiratete Nadia B. erneut: einen sudanesischen Islamisten, der für die bis 2019 deutschlandweit tätigen Organisation »Helfen in Not« arbeitete. Der vorgeblich karitative Verein mit Sitz im nordrhein-westfälischen Neuss war Steinberg zufolge eine salafistische Spendenorganisation, die auch Hilfskonvois nach Syrien organisiert haben soll. Dabei habe es »immer Leute (gegeben), die dann in Syrien geblieben sind«, erklärte der IS-Experte vor Gericht. Die Organisation stehe HTS nahe. B. habe Spenden für den Verein gesammelt, sagte ein Kriminalbeamter vor Gericht aus, der an der Telefonüberwachung beteiligt war. Der Oberstaatsanwältin zufolge habe B. außerdem ihre Tochter dazu gebracht, für »Helfen in Not« zu werben. Fotos zeigen die damals Sechsjährige verschleiert mit nach oben ausgestrecktem Zeigefinger, dem Begrüßungszeichen des IS.
Als B. sich nach ihrer Rückkehr aus dem Nahen Osten in Frankfurt am Main aufhielt, stand sie nach Angaben der Ermittlungsbehörden über den Nachrichtendienst Telegram in Kontakt mit der deutschlandweit tätigen salafistischen Gefangenenhilfsorgansisation »al-Asraa – Die Gefangenen«. Von dieser ließ sie sich als »Märtyrerwitwe« verifizieren, wodurch sie Versorgungslieferungen nach Hause erhielt. Al-Asraa wurde 2015 gegründet und gilt als Nachfolgeorganisation der inzwischen stillgelegten Organisation Free Our Sisters, in der viele Frauen aus der islamistischen Szene aktiv waren.
Hilfsorganisationen nehmen im Islamismus eine zentrale Rolle ein: »Sie informieren über Strafprozesse von Islamisten und rufen zur Solidarität mit diesen auf (…). Auch Spenden zur Deckung von Anwaltskosten oder zur finanziellen Unterstützung von Familien der Inhaftierten werden gesammelt«, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine die Islamismusprävention betreffende Anfrage der Linkspartei aus dem Jahr 2020. Auch propagandistisch übernehmen die Organisationen eine wichtige Funktion: »Insbesondere Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den Kampfgebieten in Syrien/Irak werden von der islamistischen Szene im Internet zu Opfern stilisiert«, so die Bundesregierung.
Auch der Politik- und Islamwissenschaftler Samet Yilmaz sieht das so. »Der Kontakt eines Häftlings zu islamistischen Gefangenenunterstützungsnetzwerken stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar«, schreibt er in einem Beitrag für den Verein Ufuq, der sich unter anderem der Deradikalisierung widmet. Die Netzwerke versuchten, muslimische Inhaftierte zu indoktrinieren. So werde oftmals auch die Deradikalisierungsarbeit erschwert.
Der Fall B. zeigt exemplarisch, dass Rückkehrerinnen entgegen ihren Erzählungen oftmals aus Überzeugung handelten und dass sie handlungsfähig, vernetzt und informiert sein können und dies wohl häufig auch sind. Auch bei Rückkehrerinnen, die in kurdischen Geflüchtetenlagern in Syrien wie dem in al-Hol aufeinandertrafen, war davon auszugehen. So schrieb Steinberg für die Stiftung Wissenschaft und Politik, dass Gelder für Frauen in al-Hol gesammelt wurden, unter anderem um Schleuser zu bezahlen. Diese »neuen Netzwerke« seien »Strukturen im Lager, die von linientreuen IS-Anhängerinnen aufgebaut worden waren«. Nadia B. war zwar nicht in einem kurdischen Lager, doch auch sie konnte jederzeit auf ihre Netzwerke zählen.