Ein Gerichtsurteil in Taiwan stellt Traditionsrechte der indigenen Bevölkerung in Frage

Kulturrechte versus Artenschutz

Taiwans Verfassungsgericht hat sich gegen eine Aufhebung des Jagd­­verbots für geschützte Arten ausgesprochen. Indigene Gruppen sind ent­täuscht.

Die Stimmung vor dem Verfassungsgericht war sichtlich angespannt, als die obersten Richter des Landes am Freitag vorvergangener Woche ihr Urteil im Fall von vier indigenen Jägern verkündeten. Indigene Gruppen und Menschenrechtsorganisationen hatten sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass Beschränkungen der traditionellen Jagdpraxis aufgehoben werden und der Staat den Indigenen mehr Autonomie einräumt.

Zwar bestätigte eine Mehrheit der 15 Richter, dass die Verfassung die traditionelle Kultur der Ureinwohner schützt und einige administrative Hürden für die Jagd verfassungswidrig seien; in Taiwan gelten strenge Verbote beim privaten Schusswaffenbesitz, auch den Indigenen sind nur altertümliche Schusswaffen zu Jagdzwecken gestattet. Dennoch sprach sich das Gericht gegen eine Aufhebung des Jagdverbots für geschützte Arten aus. Kulturrechte müssten immer gegen den Schutz der Umwelt abgewogen werden; die geltenden Verbote seien verhältnismäßig, so der Präsident des Verfassungsgerichts, Hsu Tzong-li.

Die Betroffenen und ihre Anwälte hatten argumentiert, ihre Jagdpraxis stelle keine Gefahr für die Artenvielfalt dar, die verschiedenen indigenen Gruppen kontrollierten sich seit Jahrhunderten durch Jagdtabus während bestimmter Jahreszeiten erfolgreich selbst. Tatsächlich arbeiten indigene Gemeinden beim Artenschutz mit den Behörden zusammen und helfen regelmäßig bei der Bestandsaufnahme ­endemischer Wildtierpopulationen. Der Oberste Gerichtshof war 2017 zu dem Schluss gekommen, die Jagd geschützter Arten durch Indigene solle nicht strafrechtlich verfolgt werden. Das Verfassungsgericht, das über dem Obersten Gerichtshof steht, bestätigte jedoch grundsätzlich das Verbot, Tiere geschützter Arten zu jagen, gleich zu welcher Jahreszeit oder auf welche Art.

Mit Blick auf das strenge taiwanische Waffenrecht erklärten die Richter, es sei zwar generell zulässig, dass der Gesetzgeber nur bestimmte selbstgebaute Musketen und selbstgegossene Geschosse zur Jagd zulasse, der wiederum ­nahezu ausschließlich Indigene nachgehen. Die geltenden Normen seien in Hinblick auf die Sicherheit der Jäger aber nicht ausreichend und verstießen daher gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Indigene Gruppen hatten kritisiert, die zur Jagd zugelassenen selbstgebauten Vorderlader seien zu gefährlich, sie könnten auch unbeabsichtigt abgefeuert werden oder explodieren. Daten des Innenministeriums zufolge kam es allein zwischen 2013 und 2015 zu 17 Unfällen mit solchen Schusswaffen, acht davon endeten tödlich.

Das Gericht gab den Behörden zwei Jahre Zeit, um die Anforderungen an Jagdwaffen zu ändern. Bereits kurz nach dem Urteil kündigte das Innenministerium an, die geforderten Änderungen schnellstmöglich umzusetzen; man spreche bereits mit dem Verteidigungsministerium, um sichere Ersatzteile für die selbstgebauten Waffen der Jäger bereitstellen zu können. 

Taiwans Verfassungsgericht war in den vergangenen Jahren durch seine progressive Rechtsprechung aufgefallen. Im Jahr 2017 hatte es das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe gekippt und 2020 den Ehebruchparagraphen für verfassungswidrig erklärt. Dennoch hegten indigene Beobachter keine großen Hoffnungen. Akoy, ein Vertreter der Indigenous Youth Front und Mitglied des Stamms der Amis, sagte der Jungle World, ihn habe das Urteil nicht wirklich überrascht. »Im Vergleich zu diesen progressiven Themen sind indigene Anliegen den Verfassungsrichtern noch immer eher fremd.«

Diese Kritik teilen auch einige der Verfassungsrichter. In ihrem Minderheitsvotum argumentierten die Richter Huang Chao-yuan und Hsu Chih-hsiung, die Regelungen des Artenschutzgesetzes zeigten, wie wenig der Gesetzgeber wirklich über das Verhältnis zwischen der Jagd und der traditionellen Kultur der Ureinwohner wisse. Anstatt Vorurteile gegen die Indigenen abzubauen und die Stigmatisierung ihrer Kultur zu beenden, habe die Entscheidung des Verfassungsgerichts diese noch bestärkt.

In Taiwan sind 16 indigene Bevölkerungsgruppen offiziell vom Staat anerkannt. Mit gut 578 00 Personen machen sie etwa 2,45 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Die Praxis der Jagd pflegen aktiv allerdings nur die Stämme der Atayal, Paiwan, Bunun, Truku, Puyuma und Rukai. Vor allem im Rahmen traditioneller Feste kommt der rituellen Jagd eine besondere Bedeutung zu.

Obwohl Taiwans Indigene weitgehend in die Mehrheitsgesellschaft integriert sind und der Staat versucht, durch ­Bildungsinitiativen, Quoten und Finanzhilfen mehr Chancengleichheit zu schaffen, sind sie noch häufig behördlicher und gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt. Erst seit der Demokratisierung Taiwans in den neunziger Jahren fanden die Rechte der Indigenen immer mehr Beachtung. 2016 hatte Präsidentin Tsai Ing-wen die indigenen Gruppen Taiwans erstmals offiziell um Verzeihung gebeten und im Präsidialamt einen Ausschuss für indigene historische Gerechtigkeit und transitional justice eingerichtet.

Anlass für die Verfassungsbeschwerde war der Fall des Bunun-Jägers Tama Talum. Der damals 54jährige wurde 2013 festgenommen, nachdem er für seine Mutter ein Taiwan-Serau und ein Muntjak erlegt hatte, die damals noch unter Artenschutz standen. Ein Gericht verurteilte Talum in erster In­stanz wegen illegalen Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Artenschutzgesetz zu dreieinhalb Jahren Haft. 2017 setzte der Oberste Gerichtshof das Urteil aus und beantragte eine Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht.

Während der mündlichen Verhandlung des Falls im März dieses Jahres ­erklärte Talum in seiner Muttersprache Bunun, dass er als Sohn und Jäger nur den Traditionen seines Dorfes gefolgt sei. Als Jäger folge man dem Wissen und den traditionellen Jagdtabus der Vorfahren und lebe in Symbiose mit den Tieren des Waldes.

Tatsächlich hatte sein Fall der Forderung der Ureinwohner nach mehr Rechten und Autonomie Gewicht verliehen. Die Niederlage vor Gericht empfanden viele mit den Indigenen sympathisierende Beobachter daher als Schlag ins Gesicht. Auf den Treppen des Gerichtsgebäudes riefen sie »Jäger sind unschuldig« und »Die Jäger wollen zurück nach Hause«.

Auch die Taiwan Association for Human Rights (TAHR) zeigte Solidarität mit den Betroffenen. Im Gespräch mit der Jungle World zeigte sich General­sekretär Shih Yi-hsiang enttäuscht über das Urteil: »Offenbar haben die Ver­fassungsrichter die Traditionen und tatsächliche Lebenswelt der Indigenen nicht wirklich begriffen.«

Für viele indigene Beobachter standen derweil die unmittelbaren Folgen des Urteils im Vordergrund. Akoy wies darauf hin, dass Tama Talum und andere Betroffene womöglich lange Haftstrafen antreten müssten. Der Fall geht nun zurück ans Oberste Gericht.

Pan Chih-chiang, einer der vier Betroffenen, sagte nach der Urteilsverkündung per Telefon, er werde erst aufhören zu jagen, wenn man ihn zum Tode verurteile oder er körperlich nicht mehr in der Lage sei, in die Berge zu gehen. »Das Jagen ist ein wichtiger Bestandteil unserer indigenen Kultur.« Auch Tama Talum machte erneut deutlich, dass ihn nichts von der Jagd abbringen könne.

 

Geändert am 21. Mai