Das offizielle Gutachten über Digitalisierung und Geschlechtergerechtigkeit liegt vor

Auch digital nicht gleichgestellt

Das Gutachten »Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten« ­untersucht im Auftrag der Bundesregierung den Stand der Gleichstellung von Männern und Frauen in Deutschland. Es offenbart Sexismus in unterschiedlichen Bereichen.
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Schon lange sind digitale Technologien aus dem Alltag der meisten Menschen nicht mehr wegzudenken. Doch wie wirkt sich die Digitalisierung der Ökonomie und des gesellschaftlichen Lebens auf die Geschlechterverhältnisse aus? Antworten darauf sind in einem kürzlich veröffentlichten Gutachten mit dem Titel »Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten« nachzulesen. Dieses hat eine Sachverständigenkommission im Auftrag der Bundesregierung für deren Dritten Gleichstellungsbericht erstellt. Einen solchen erstellt die Bundesregierung einmal in jeder Legislaturperiode; der jetztige hat erstmals den Schwerpunkt Digitalisierung.

Die Vorsitzende der Sachverständigenkommission war Aysel Yollu-Tok, Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie Direktorin des zu dieser gehörenden Harriet-Taylor-Mill-Instituts für Ökonomie und Geschlechterforschung. Am 26. Januar übergab sie das Gutachten an Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

Frauen verrichten durchschnittlich 1,7 Stunden mehr Sorgearbeit, wenn sie von zu Hause aus arbeiten, Männer hingegen nur 0,6.

In den kommenden Monaten wird die Bundesregierung dem Gutachten eine Stellungnahme beifügen, die auch eine Bilanzierung des vorigen Gleichstellungsberichts enthalten soll. Der Dritte Gleichstellungsbericht wird aus dem Gutachten und der Stellungnahme bestehen und noch in der laufenden Legislaturperiode dem Bundestag übergeben sowie von diesem veröffentlicht werden. Der Erste Gleichstellungsbericht wurde 2011 veröffentlicht, der Zweite 2017.

Unter Gleichstellung versteht die Sachverständigenkommission »eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen für alle Menschen unabhängig vom Geschlecht; eine Gesellschaft, in der die Chancen und Risiken über den Lebensverlauf und bei ­gesellschaftlichen Transformationsprozessen gleich verteilt sind«. Das Gutachten enthält auch Handlungsempfehlungen. Diese zielen, wie Yollu-Tok in einem Gastkommentar auf der Website der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) schreibt, darauf ab, »in einer digitalisierten Wirtschaft Diskriminierung, Gewalt, strukturelle ­Benachteiligung und Stereotype einzuschränken und Gleichstellungslücken zu schließen«.

Die Ergebnisse des Gutachtens sind ernüchternd. Es kann so gelesen werden, dass die Digitalisierung unter den jetzigen Bedingungen bestimmten Männern die Chance bietet, ihre gesellschaftliche Machtposition zu vertei­digen: zumeist weißen, heteronormativen Männern, deren Reproduktions­arbeit größtenteils von anderen übernommen wird.

Für den Gleichstellungsbericht wurden mehrere Studien erstellt, die in dem Gutachten zitiert werden. Die Studie »Der Gender Pay Gap in IT-Berufen« ermittelte auf Grundlage einer gewichteten Stichprobe einen Frauenanteil in IT-Berufen von 15,3 Prozent. Am höchsten ist er demnach in Informa­tikberufen (17,7 Prozent), am niedrigsten in den Programmierberufen (12,3 Prozent).

Der Gender Pay Gap, also der Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenlöhnen von Männern und Frauen, beträgt der Studie zufolge bei IT-Berufen sieben Prozent. Je kleiner der Betrieb sei, desto größer sei der Gender Pay Gap. In Kleinstbetrieben der Digitalbranche mit höchstens neun Beschäftigten betrage er 15 Prozent, in Großbetrieben (ab 500 Beschäftigte) acht. Bei den Programmierberufen liege er in Kleinstbetrieben bei 34 Prozent.

Dem Gutachten zufolge könnte dieser Unterschied darauf zurückzuführen sein, dass größere Betriebe sich »durch institutionalisierte Interessenvertretungen« auszeichnen, da letztere »offenbar (…) auf den Abbau von Lohndiskriminierungen« hinwirkten. Gesamtgesellschaftlich liegt der Gender Pay Gap, wie das Statistische Bundesamt im vergangenen Dezember angab, bei 19 Prozent.

Zudem seien, so das Gutachten, Frauen in der Digitalbranche auch deshalb benachteiligt, weil in dieser oft ­vorausgesetzt werde, »dass die Beschäftigten rund um die Uhr zur Verfügung stehen«. Nerds, die keine Sorgeverpflichtungen haben und beruflichem Druck leichter begegnen können und wollen, sind da im Vorteil. Innerbetriebliche Unterstützungsangebote für Frauen hülfen nicht unbedingt weiter, denn sie »können dazu führen, dass traditionelle Geschlechterbilder bestätigt werden und Frauen nicht als gleichberechtigte Kolleginnen, sondern als schutzbedürftige Individuen wahrgenommen werden«. Manche weibliche Nachwuchskräfte lehnten eine Beratung durch die Gleichstellungsbeauftragte ab, da sie befürchteten, dies könne »als Indikator für Schwäche und Mangel an Führungskompetenz« ausgelegt werden.

Wie in vielen Studien fehlen in dem Gutachten quantitative Angaben über Menschen, die nicht in heterosexuellen Paarkonstellationen oder Familien leben. In heterosexuellen Paarhaushalten und Familien zeigt sich aus der ebenfalls für den Bericht erstellten Studie »Auswirkungen der Ort-Zeit-Flexibilisierung von Erwerbsarbeit auf informelle Sorgearbeit im Zuge der Digitalisierung«, dass Frauen durchschnittlich 1,7 Stunden mehr Reproduktionsarbeit verrichten, wenn sie beginnen, von zu Hause aus zu arbeiten, Männer hingegen nur 0,6. Homeoffice und mobiles Arbeiten böten allerdings durchaus die Chance, Reproduktionsarbeit gleichmäßiger zwischen den Geschlechtern zu verteilen. Vor allem ­Väter, die selbständig berufstätig sind, übernähmen einen größeren Anteil der insgesamt im Paar- oder Familienhaushalt anfallenden Reproduktions­arbeit, wenn sie im Homeoffice arbeiten. Männer, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten angestellt sind, verrichteten in diesem Fall hingegen nicht mehr Reproduktionsarbeit.

Zur Benachteiligung von Frauen trägt dem Gutachten zufolge auch die Nutzung bestimmter Algorithmen zum Beispiel bei der Personalsuche bei. So könnten Frauen bei Auswahlentscheidungen, die auf algorithmischen Leistungsprognosen von Bewerberinnen und Bewerbern beruhen, benachteiligt werden, weil sie verglichen mit Männern in Phasen der Familiengründung vermehrt ausfallen können. ­Zudem werde der Status quo reproduziert, wenn »für eine Prognose der ­Leistungspotentiale von Bewerberinnen und Bewerbern die fachlichen und persönlichen Merkmale besonders erfolgreicher Mitarbeitender als Vergleichsfolie herangezogen« werden. »Die Führungskräftesuche der Personalbe­ratungsbranche ist beispielsweise auf hochqualifizierte männliche Personen zugeschnitten, denn die sind (bisher) dominant in Führungspositionen.«

Andere Systeme erstellen automatisierte Empfehlungen, mit denen sie sogar gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (umgangssprachlich: Antidiskriminierungsgesetz) verstoßen. Dem Gutachten zufolge holen sie öffentliche Informationen über Bewerberinnen und Bewerber ein, schließen auf sexuelle Orientierung oder politische Einstellung und mehr und errechnen auf dieser Datenbasis, ob die betreffende Person für das jeweilige Unternehmen geeignet ist.

Die Quellcodes von Algorithmen sind häufig nicht einsehbar und die Ergebnisse ihrer Berechnungen lassen sich nicht immer nachvollziehen. Bewerberinnen und Bewerber wissen meist nicht, dass ihre Bewerbung von solcher Software bewertet wurde.

Die Sachverständigenkommission geht davon aus, dass eine Einstufung bestimmter algorithmischer Systeme als »Anwendungen mit unvertretbarem Schädigungspotential« insbesondere »im Bereich der Personalauswahlverfahren nicht auszuschließen« sei. ­Unter Umständen könne auch ein Verbot solcher Systeme angeraten sein.

Dringender Handlungsbedarf besteht dem Gutachten zufolge im Hinblick auf geschlechtsspezifische digi­tale Gewalt. Viele online agierende Gruppen förderten sexistisches Verhalten. Viele Hasskommentare richteten sich gegen Frauen, Feministinnen, Lesben, queere, trans- und intergeschlechtliche Personen. Das Gutachten weist ausdrücklich auf einen Zusammenhang zwischen Angriffen durch Kommentare oder Abwertung im digitalen Raum und tätlichen Angriffen auf offener Straße hin.

Das Konjunkturpaket von 130 Milliarden Euro, auf das sich die Regierungskoalition im Juni vergangenen Jahres geeinigt hat, enthält auch Fördermittel für Digitalisierung und technische Entwicklung in Milliardenhöhe. Wenn diese nicht an Auflagen zur Gleichstellung gekoppelt werden, dürften sie vor allem zumeist weiße Männer und Sexismus fördern.