Eine Broschüre soll Fachkräften im Umgang mit Kindern aus Nazifamilien helfen

Hakenkreuze malen in der Kita

Eine neue Broschüre soll Behörden und Fachkräften beim Umgang mit Kindern aus rechtsextremen Familien helfen. Zentrales Thema ist die juristische Abwägung von Kindeswohlgefährdung und Elternrechten.

»Sie heißen Arwin, Thore, Hildegund oder Freya, sie reden nicht von Pizza, sondern von Gemüsetorte, und sie fei­ern nicht Weihnachten, sondern das Julfest. Und häufig wissen die Buben schon als Vierjährige, wie man jemandem den Arm umdreht, und dass ­Arier besser sind als die Menschen aus ›minderwertigen Völkern‹.« Das schrieb der Journalist Christian Thiele 2012 in der Zeit.

Der Film »Kleine Germanen« von 2019 verschaffte dem Thema Kinder in neonazistischen Familien erstmals größere Aufmerksamkeit. Nun hat der Bildungsreferent Andreas Hechler im Auftrag der Fachstelle Rechtsextremismus und Familie (RuF) der Bremer ­Jugendbildungsstätte Lidice-Haus unter dem Titel »Funktionalisierte Kinder« eine 90seitige Broschüre verfasst, die Behörden und Sozialpädagogen beim Umgang mit Kindern aus rechtsextremen Familien helfen soll.

»Das Thema Neonazismus und Familie wird in den professionellen Ausbildungen in aller Regel nicht behandelt und es gibt kaum Literatur, Forschung und Wissen zu einem adäquaten Umgang mit Neonazifamilien«, kritisiert Hechler in der Einleitung. Zentrales Thema der Broschüre ist die Kindeswohlgefährdung, deren Verhinderung mit den Rechten der Eltern in Konflikt geraten kann, darunter insbesondere das Recht auf Erziehung der eigenen Kinder.

Die Verteidigung von Demokratie und Menschenrechten erfordere, so die Broschüre, keine neutrale Haltung, sondern eine »dezidiert parteiliche«.

»Die Erziehungsfreiheit der Eltern ist grundgesetzlich geregelt. Ebenso ihre Meinungsfreiheit. Das gilt selbstverständlich erst mal für alle Eltern«, sagte eine Mitarbeiterin der RuF der Jungle World. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle müssten sich immer wieder mit der Frage auseinandersetzen, ob das Aufwachsen von Kindern in neonazistischen Familien eine Kindeswohlgefährdung darstelle, die die Intervention staatlicher Einrichtungen rechtfertigt.

Bei einigen Erziehern und Lehrern sind Kinder aus rechtsextremen Elternhäusern der Broschüre zufolge beliebt, weil sie autoritätsfixiert seien und Anordnungen nicht hinterfragten. Einige der aufgelisteten Beispiele zeigen, dass auch staatliche Stellen oft eine geringe Bereitschaft zeigen, sich einzumischen, wenn Kinder rechtsextreme Verhaltensmuster aufweisen. So sah das Jugendamt das Kindeswohl nicht gefährdet, als ein Junge in der Kita Hakenkreuze malte und andere Kinder zur Nachahmung animierte. Wie sich herausstellte, war der Vater des Kindes aktiver Neonazi. Das Jugendamt verweigerte den Erziehern, die um Hilfe gebeten hatten, die Unterstützung mit der Begründung, dass das Kind versorgt werde und es keine Anzeichen häuslicher Gewalt gebe.

Im Fall eines jungen Neonazis aus Thüringen, der in seiner Schule Mitschüler erpresste, stellte sich die zuständige Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe gegen dessen Vater, der sich um die politische Orientierung seines Sohns sorgte. Dem Verein »Mobilen Beratung in Thüringen. Für Demokratie – gegen Rechtsextremismus« (Mobit) berichtete der Vater, die Mitarbeiterin habe seinem Sohn gesagt, er dürfe« ruhig rechtsradikal sein«, da man »ja in einer Demokratie« lebe.

Die Broschüre erwähnt auch den im Film »Kleine Germanen« thematisierten jahrelangen Rechtsstreit zwischen Markus Privenau, einer Führungsperson des Neonazimilieus in Norddeutschland, und seiner Frau über das Sorgerecht für ihre drei gemeinsamen Kinder. Tanja Privenau hatte sich 2005 von ihrem Mann getrennt und war aus der Szene ausgestiegen. Obwohl sie nach Todesdrohungen aus dem rechtsextremen Milieu mehrmals den Wohnort und ihre Identität wechseln musste, entschied das Oberlandesgericht Dresden 2012, Markus Privenau habe ein Recht auf Umgang mit seinen Kindern. Erst in letzter Instanz gab das Bundesverfassungsgericht Tanja Privenau recht und untersagte dem Vater jeden Kontakt mit seinen Kindern.

Die Broschüre kritisiert zudem, dass Kindeswohlgefährdung bei deutschen Neonazis und anderen Rechtsextremen auf der einen Seite und bei Islamisten auf der anderen »mit zweierlei Maß« behandelt werde. So untersagte das Oberlandesgericht Köln 2013 einem Salafisten den Umgang mit seinen Kindern, weil er eine intolerante Haltung gegenüber Andersdenkenden habe und seine Frau in eine traditionell Frauenrolle dränge. Außerdem habe das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 2019 eine von einem muslimischen Verein betriebene Kindertagesstätte geschlossen, um eine Gefährdung des Kindeswohls durch das »Abgleiten in eine Parallelgesellschaft islamischer Prägung« zu verhindern. Unerwähnt bleibt in der Broschüre, dass das Gericht darauf verwies, der Verein habe Verbindungen zur islamistischen Muslimbruderschaft und salafistischen Bewegungen.
Hechler beklagt, dass »es eine Schieflage in der Rechtsprechung und me­dialen Verhandlung gibt, wann diskriminierende Ideologien als relevant ­betrachtet werden und wann nicht«. Im Gespräch mit der Jungle World sagte der Bildungsreferent, dass bei islamistischen Familien eine Handlungsfähigkeit demonstriert werde, »wie man sie sich bei Neonazis wünscht«.

Als 2018 die Amadeu-Antonio-Stiftung eine Broschüre herausgab, in der sie den Umgang mit Rechtsextremismus in Kitas thematisierte, regte sich die AfD über »linksradikale Propaganda in Kindergärten« auf. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Bernstiel fand es »unfassbar«, dass »eine mit Steuergeld finanzierte Broschüre junge Mädchen, die Zöpfe und Kleider tragen, als potentiell ›völkisch‹ bezeichnet«. Die daran anschließende Diskussion drehte sich nicht mehr um Kinder in Neonazifamilien, sondern um eine angebliche linke Indoktrination in Kitas.

Andreas Hechler weist im letzten ­Kapitel der RuF-Broschüre darauf hin, dass die Verteidigung von Demokratie und Menschenrechten keine neutrale Haltung erfordere, sondern eine »de­zidiert parteiliche«. Wenn Fachkräfte ihrem Auftrag gerecht werden wollen, Kinder, deren Wohl gefährdet ist, zu schützen, sollten sie sich »von der Vorstellung einer ›Neutralität‹ verabschieden und sich auf einer Haltungsebene explizit positionieren: für Demokratie, Menschen und Kinderrechte«.