Der Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann des KZ Stutthof wird unter erhöhtem Infektionsschutz fortgesetzt

Von Fleckfieber, Hunger und Gas

Nach einer mehrwöchigen Pause wird in Hamburg der Prozess gegen einen früheren Wachmann des KZ Stutthof mit dem nötigen Infektionsschutz fortgesetzt.

Zu erkennen war nur Bruno D.s schwarzer Hut, der über das Milchglas ragte. Der 93jährige Angeklagte wurde kurz vor Prozessbeginn im Kranken­wagen in den Innenhof des Gerichts­gebäudes gebracht. Um ihn vor einer möglichen Infektion zu schützen, begleitete ihn medizinisch geschultes Personal mit Schutzausrüstung.

Die Pandemie war auch der Grund dafür, dass der Nebenkläger David Ackermann am 23. April nicht persönlich vor dem Landgericht Hamburg ­erscheinen konnte. Der 89jährige Mann saß in seinem Wohnzimmer in Israel. Seine Aussage wurde per Video in den Hamburger Gerichtssaal übertragen. Dort saß der Angeklagte mit Atemmaske im Rollstuhl, wie auf den kurzen Filmaufnahmen zu Beginn des 24. Verhandlungstags zu sehen war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord in 5 230 Fällen vor. Die Taten soll er zwischen August 1944 und April 1945 begangen haben. Zu seinen Aufgaben als Wachmann habe es gehört, die Flucht, Revolte und Befreiung von Gefangenen im Lagerkomplex Stutthof bei Danzig zu verhindern, so die Anklage. Der Fall wird seit Oktober 2019 vor der Jugendstrafkammer mit eingeschränkter Öffentlichkeit verhandelt, weil der Beschuldigte zur Tatzeit minderjährig war (Jungle World 43/2019).

Um das Infektionsrisiko für Bruno D. gering zu halten, dürfen Medienvertreter seit Mitte März den Gerichtssaal nicht mehr betreten. Sie können eine Audioübertragung des Prozesses in einem Raum unterhalb des Verhandlungssaals verfolgen.

Ackermann schilderte per Video die Geschehnisse im KZ Stutthof: Es hätten jeden Morgen 20 bis 30 tote Frauen vor den Baracken im Frauenlager gelegen, die auf Karren weggebracht worden seien. Er habe das vom Männerlager aus durch einen Stacheldrahtzaun beobachtet. Die Wachtürme hätten höchstens 40 bis 50 Meter entfernt gestanden. »Ich kann mir gut vorstellen, dass die Wachleute das sehen konnten«, so Ackermann.

Er sei 1930 in Litauen geboren und mit 14 Jahren mit seinen Eltern und seinen beiden Schwestern per Schiff und Viehwaggon in das KZ Stutthof verschleppt worden. Schon bei der Ankunft im Herbst 1944 habe er gedacht, das könne nicht wahr sein, berichtete der 89jährige. Die Menschen in dem Lager hätten schrecklich ausgesehen und seien ganz dünn gewesen. Schon nach einigen Tagen habe er selbst gespürt, was Hunger bedeute. Mal habe es etwas Brot mit einem Streich Butter und einem halben Löffel Marmelade, mal etwas Suppenwasser gegeben. »Der Hunger sammelt sich, denn er wird mit den Tagen schlimmer«, so Ackermann. Bei seiner Befreiung Anfang Mai 1945 habe er nur noch um die 25 Kilogramm gewogen.

Bei einem weiteren Verhandlungstermin am 27. April erörterte ein Hamburger Rechtsmediziner den Vorgang des Verhungerns, ebenso die körperlichen Abläufe im Todeskampf mit dem Gas Zyanid, das auch im KZ Stutthof in einer Kammer und in einem präparierten Waggon eingesetzt worden war. Ein Mikrobiologe schilderte die Ursachen und den Verlauf einer Fleckfieberepidemie, wie sie auch in dem Lager ausgebrochen war.

Das Gericht lädt Sachverständige aus den Bereichen der Medizin und der Geschichte, um empirische Sachverhalte zu erörtern, die in manch anderen NS-Verfahren als gerichtsbekannt vorausgesetzt wurden. Die Anwältin des Nebenklägers Ackermann, Christine Siegrot, spricht von einem Dilemma, in dem diese späten NS-Verfahren steckten: Einerseits müssten sie zügig geführt werden, damit die Mandanten noch ein Urteil erlebten. »Ich habe viele Verfahren in diesem Bereich begleitet und häufig sind die Angeklagten gestorben oder waren nach einiger Zeit verhandlungsunfähig«, sagt Siegrot im Gespräch mit der Jungle World. Andererseits erforderten diese Verfahren Tiefe und Ausführlichkeit, um die komplexen Sachverhalte zu erörtern. Siegrot hatte in der Verhandlung angeregt, ihren Mandanten ein weiteres Mal einzuladen. Kurz zuvor hatte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring ihr Bedauern ausgedrückt, dass es für Ackermanns Befragung so wenig Zeit gebe.

»Ich erlebe, dass es für Überlebende im Alter emotional sehr viel berührender wird«, sagt Siegrot. Ackermann habe zu Beginn der Verhandlung Fotos seiner Eltern in die Kamera gehalten, die beide ermordet worden waren. Der 89jährige hatte vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie geplant, persönlich zum Prozess zu kommen und die Reise mit einem Besuch in der Gedenkstätte Stutthof zu verbinden, um sich dort von seinen Eltern zu verabschieden. Ob er sich wenigstens noch einmal mit seinem Smartphone in den Gerichtssaal zuschalten kann, ist noch nicht entschieden. Bei weiteren Terminen werden Vernehmungsbeamte und ein Historiker als Sachverständige befragt. Derzeit sind noch neun Verhandlungstage bis Mitte Juni angesetzt.