Verena Hartmann ist aus der AfD-Bundestagsfraktion und der Partei ausgetreten

Eine Frage des Stils

Porträt Von

Von Zeit zu Zeit erscheint die AfD als ein parlamentarisches Ausstiegsprogramm wider Willen. Frauke ­Petry hat bereits einen Tag nach der Bundestagswahl 2017 öffentlichkeitswirksam den Anfang gemacht: in der vergangenen Woche verließ mit Verena Hartmann das fünfte Mitglied die Bundestagsfraktion, die somit nur noch aus 89 Abgeordneten besteht. ­Ihren unverzüglichen Rücktritt von allen Ämtern sowie ihren Austritt aus der Fraktion und der Partei ­begründete die aus Sachsen stammende 45jährige ehemalige Polizistin mit der Macht der völkischen Parteiströmung »Der Flügel«. Diese zwinge Kritiker entweder zur »Unterwerfung« oder zur »politischen Demontage«. Der Flügel wolle die Partei übernehmen, da sich mit der AfD mehr erreichen lasse »als mit dem adäquateren NPD-Label«. Beim Einzug in den Bundestag sei die Partei noch »aus der Mitte der Gesellschaft« gekommen.

Einige Kommentatoren werteten die Äußerungen als erneuten Beweis für die Existenz eines gemäßigten Parteiflügels. Hartmanns Kritik am Völkischen wirkt angesichts ihres Verhaltens allerdings unglaubwürdig. So enthielt sie sich wie die Mehrheit ihrer Fraktion der Stimme, als im April 2018 die anderen Bundestagsfraktionen für das Aussetzen der staatlichen Finanzierung der NPD stimmten. In Chemnitz, wo sich die AfD im September 2018 zum ersten Mal symbolisch mit Pegida vereinigte, nahm sie an einem Schweigemarsch für die »Opfer von Multikulti« teil. Ähnlich wie Alexander Gauland stellte sie fest, die deutsche Fußball­nationalmannschaft habe »noch nie so wenig Deutsches an sich« gehabt. Überhaupt empörte sich Hartmann gern über »Merkels Asylamoklauf«, der »das Volk« zerstöre.

Vielleicht war aber auch alles ein Versehen und gar nicht so gemeint. Es wäre nicht das erste Mal. Im März 2018 wurde Hartmann als Mitunterzeichnerin einer Kleinen Anfrage der AfD an die Bundesregierung geführt, in der nach dem Zusammenhang zwischen muslimischer Einwanderung, Schwerbehinderung und Inzest gefragt wurde. Hartmann ließ kurz darauf wissen, ihre Unterschrift unter diese rassebiologische Anfrage sei ein »Formfehler«.