In Berlin wird als Mittel gegen Obdachlosigkeit die Beschlagnahmung von Wohnraum diskutiert

Beschlagnahmen statt räumen

In Berlin kooperiert eine Stadtteilgruppe mit der Linkspartei, um die Räumung einer Wohnung zu verhindern.

»Berlin liegt bei Zwangsräumungen weit vorn«, titelte die Berliner Zeitung Ende November. Einem Bericht der Zeitung zufolge beauftragten Vermieter im vorvergangenen Jahr knapp 5 000 Mal Gerichtsvollzieher damit, eine Mietwohnung in der Hauptstadt zu räumen. Da nicht jeder Räumungsauftrag vollstreckt wird und Mieter häufig vor der Räumung ausziehen, dürfte die Zahl der tatsächlich vollstreckten Räumungen geringer sein.

Viele Mieter, deren Wohnung geräumt wird, werden wohnungs- oder obdachlos. Das Bündnis »Zwangsräumung verhindern« hat zusammen mit Stadtteilgruppen in den vergangenen Jahren Kampagnen aufgezogen und Öffentlichkeitsarbeit geleistet, um Eigentümer und die Politik zum Handeln zu veranlassen. In einigen Fällen konnten die Gerichtsvollzieher durch Blockaden zur Umkehr bewegt werden. Allerdings erfolgte die Räumungen dann später mit einem größeren Polizeieinsatz.

Vor allem in den Ortsteilen Kreuzberg und Wedding gab es in den vergangenen Monaten Widerstand gegen Räumungen. Die Gruppe »Hände weg vom Wedding« forderte den Bezirk Berlin-Mitte im November 2019 dazu auf, die drohende Räumung einer Wohnung durch deren vorübergehende Übernahme zu verhindern. Dem Mieter war aufgrund einer nicht als rechtssicher angezeigten Mietminderung ­gekündigt worden. »Die Erfahrung hat gezeigt, dass Zwangsräumungen ­allein mit Mitteln des zivilen Ungehorsams nicht dauerhaft verhindert werden können. In solchen Fällen ist es wichtig, breite Bündnisse zu schmieden und durch Aktionen mehr Druck auch auf institutionelle Politik auszuüben«, sagte Maja Prause von »Hände weg vom Wedding« der Jungle World.

Katharina Mayer, eine Abgeordnete der Linkspartei in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Berlin-Mitte, brachte einen Antrag in der BVV ein.  Dieser fordert, dass das Bezirksamt die Wohnung des Betroffenen »beschlagnahmt, um die durch die Zwangsräumung drohende Obdachlosigkeit des Räumungspflichtigen zu verhindern und dessen gesundheitliche Unversehrtheit sicherzustellen«. Der Antrag wurde am 21. November 2019 mit den Stimmen von Linkspartei, Grünen, Piratenpartei und zwei SPD-Mitgliedern beschlossen. Die übrigen Verordneten der SPD enthielten sich. CDU, AfD und FDP stimmten gegen den Antrag. Dieser stützt sich auf ein Gutachten, das der wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses im Februar vorigen Jahres im Auftrag der Linkspartei erstellt hat. Dem Gutachten zufolge ist die Beschlagnahme von Wohnungen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit möglich, wenn sie zeitlich befristet ist und der Eigentümer entschädigt wird. Die Ordnungsbehörden seien »befugt, durch eine ordnungsrechtliche Beschlagnahme von Wohnraum auf der Grundlage von Pa­ragraph 17, Absatz 1 ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlin, Anm. d. Red.) eine bereits eingetretene Obdachlosigkeit zu beenden oder eine unmittelbar drohende Obdachlosigkeit zu verhindern«, heißt es in dem Gutachten.

»Mit der Beschlagnahme haben wir die Möglichkeit, Obdachlosigkeit durch Zwangsräumungen zu verhindern«, sagte Mayer im Gespräch mit der Jungle World. Die Hürden für eine tatsächliche Anwendung seien allerdings sehr hoch. Sie verweist auf eine Stelle in dem Gutachten, an der als Voraussetzung für eine Wohnungsbeschlag­nahme angeführt wird, »dass die betroffenen Personen trotz intensiver ­Bemühungen nicht in der Lage sind, sich selber Wohnraum zu verschaffen, und dass die Behörden keine andere Möglichkeit zu einer Unterbringung haben«.
Stefanie Kunze, die Pressesprecherin des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg, hält es für unwahrscheinlich, dass künftig Wohnungen zur ­Verhinderung von Räumungen beschlagnahmt werden. Der Jungle World sagte sie: »Die Sicherstellung und Beschlagnahme von Wohnung muss das letzte Mittel sein, um eine gegenwär­tige Gefahr für die öffentliche Sicherheit beziehungsweise Leib und Leben von Menschen abzuwehren.«

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit in Berlin-Mitte, Ephraim Gothe (SPD), sagte in der BVV, der Bezirk sei in der Lage, eine Person unterzubringen, deren Wohnung geräumt worden sei. Die Voraussetzungen für eine Wohnungsbeschlagnahme seien nicht gegeben. »Hände weg vom Wedding« sieht das anders. Die vom Bezirk genannten ­Unterbringungsmöglichkeiten hätten »wenig mit dem zu tun, was inter­nationale Menschenrechtsorganisationen unter Wohnen und Leben verstehen«, heißt es in einer Pressemitteilung der Gruppe.
Die Berliner Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach (»Die Linke«), sagte der Berliner Zeitung, um Räumungen zu verhindern, müssten die Behörden besser zusammenarbeiten. »Die Prävention ist der zentrale Aspekt der Wohnungslosenhilfe. Bezirke und Jobcenter müssen schneller und abgestimmter handeln, wenn eine Räumungsklage ansteht«, so Breitenbach. Ein Mitglied von »Zwangsräumungen verhindern« sagte der Jungle World, man sei immer mehrgleisig gefahren. Um Räumungen abzuwenden, habe man auch staatliche oder kommunale Stellen in die Verantwortung genommen.