Besitzansprüche des deutschen Adels

Der Clan vom Cecilienhof

Die Adelsfamilie Hohenzollern verlangt von der Bundesregierung Kunstgegenstände, historische Objekte und lebenslanges Wohnrecht in Schlössern, die sich derzeit in staatlicher Hand befinden.

Schon das Wort klingt in diesem Zusammenhang höhnisch – »Entschädigungszahlungen«. Diese fordern Angehörige des Hauses Hohenzollern von der Bundesrepublik Deutschland. Die Familie um Georg Friedrich Prinz von Preußen, den Ururenkel des letzten deutschen Kaisers, streitet seit Jahren mit der Bundesregierung um Kunstgegenstände und Immobilien. Die geheimen Verhandlungen wurden erst im Juli dieses Jahres bekannt (Jungle World 32/2019). Neben Tausenden Kunstwerken, die in Berlin und Brandenburg in Museen lagern, fordert die Familie Hohenzollern die Rückgabe eines Teils der Hausbibliothek sowie ein dauerhaftes mietfreies Wohnrecht im Schloss Cecilienhof in Potsdam (oder vergleichbaren Immobilien).

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) antwortete den Hohenzollern, dass Berlin, Brandenburg und die Bundesregierung in den Forderungen »keine hinreichend geeignete Grundlage für erfolgversprechende Verhandlungen sehen«. Dass die Familie Ansprüche auf verschiedene Schlösser erhebt, ist schon länger bekannt. Neu war der Umfang – und dass Verhandlungen darüber seit fünf Jahren laufen.

Was die Kunstwerke angeht, wurden Mitte August weitere Details bekannt. Dem RBB bestätigte die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, dass es sich um 5 000 Objekte aus ihrem Besitz handle. Diese befinden sich insbesondere in der Gemäldegalerie, dem Kunstgewerbemuseum, dem Münzkabinett, der Staatsbibliothek und dem Geheimen Staatsarchiv. Die meisten liegen allerdings in Depots. Sollten sie tatsächlich an den Adelsclan zurückgegeben werden, könnte dieser die Kunstwerke verkaufen. Die Familie hat immer wieder wertvolle Objekte verkauft, um ihren fürstlichen Lebensstil aufrechtzuerhalten. Objekte von großem historischen Wert könnten so auf den privaten Kunstmarkt gelangen und der Öffentlichkeit entzogen werden – es sei denn, sie werden in die Liste des national wertvollen Kunsterbes aufgenommen. Zu den Objekten, die die Bundesrepub­lik hergeben soll, gehören dem Kunsthistoriker Nikolaus Bernau zufolge zum Beispiel Uniformen und der Sterbesessel Friedrichs II.