Das BKA soll zur Verfolgung rechtsextremer Kriminalität mehr Personal bekommen

Schritte gegen rechten Terror

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Bundesinnenminister Horst See­hofer (CSU) hatte bereits im Juni als Reaktion auf den Mord an Lübcke ­angekündigt, ein Verbot von Combat 18 prüfen zu lassen. Zuvor hatte das ARD-Magazin »Monitor« über eine mögliche Verbindung des mutmaßlichen Mörders zu der Organisation berichtet. Combat 18, der bewaffnete Arm des in Deutschland ver­botenen internationalen Netzwerks Blood & Honour, veröffentlichte daraufhin Ende Juni auf Youtube eine Stellungnahme, in der die Gruppe jede Verbindung zu dem Mord in Kassel abstreitet. Der antifaschistischen Recherchegruppe Exif zufolge handelt es sich bei der Person, die die Erklärung verliest, um Robin Schmiemann, einen bekannten Neonazi und ehemaligen Brieffreund der NSU-Terroristin Beate Zschäpe, der bereits Mitte der nuller Jahre einer Gruppe von Combat 18 im Dortmunder Raum angehört habe.

Combat 18 hat seither weitere Schlagzeilen gemacht. Anfang Juli wurde ein Video im Internet verbreitet, in dem ein Vermummter im Namen von Combat 18 einen Journalisten des NDR bedroht, der sich mit rechtsextremen Gruppen beschäftigt. Ende Juli gingen in einer Duisburger Moschee und in der Zentrale der Linkspartei in Berlin Bombendrohungen ein. In beiden Fällen waren die verschickten E-Mails mit Combat 18 unterzeichnet.
Das Verbot von Blood & Honour auch auf die Unterorganisation Combat 18 auszuweiten, fordert die Linkspartei schon seit längerer Zeit. Zuletzt drängte Anfang April die Sprecherin für Antifaschismus der Partei im Thüringer Landtag, Katharina König-Preuss, darauf. »Combat 18 gilt als militanter und bewaffneter Arm von Blood & Honour. Gewalt zur Umsetzung der politischen Ziele wird bewusst trainiert und angewendet«, sagte sie. Dafür sprächen »nicht zuletzt die Schießtrainings, die es in den vergangenen Jahren sowohl im Ausland als auch innerhalb Deutschlands gegeben hat«. Spezialkräfte der GSG 9 fanden im September 2017 in Autos von Mitgliedern der Nazitruppe illegal eingeführte Munition. Die Insassen waren gerade von einem Schießtraining aus Tschechien zurückgekehrt.

Der Bundesregierung zufolge gab es »zwischen dem 1. Januar 2016 und 8. November 2017 mindestens 14 Schießübungen deutscher Neonazis im In- und Ausland«. Von 2010 bis 2015 registrierten die Behörden insgesamt 39 Fälle. Die Übungen fanden zumeist auf öffentlich zugänglichen Schießanlagen in Deutschland oder im europäischen Ausland statt, etwa in der Tschechischen Republik oder Bulgarien.

Die enge Verbindung zwischen dem verbotenen Netzwerk Blood & Honour und Combat 18 wird auch anhand von Ermittlungsergebnissen deutlich. Im Dezember durchsuchte die Polizei Wohnungen und Geschäftsräume von zwölf Neonazis in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen wegen des Verdachts, die Aktivitäten von Blood & Honour fortzuführen. Die Ermittlungen ergaben, dass mehrere Verdächtige die »Vermarktung der Marke Blood & Honour betrieben« hatten. Als mutmaßlichen Drahtzieher machten die Behörden Stanley Röske aus. Die Ermittler stellten der Rechercheplattform Exif zufolge fest, dass sich Röske »zu der derzeit in Deutschland nicht verbotenen Orga­nisation Combat 18 bekennt«. Gemeinsam mit seinen Partnern habe er »eine CD mit einem Drachen sowie den ­Aufschriften Combat 18 und den Buch­staben B und H« vertrieben. Der ­Drache ist das Symbol von Combat 18 in Deutschland. Exif kommt zu dem Schluss: »Die Organisationen Blood & Honour und Combat 18 beziehungsweise Combat 18 Deutschland sind im Wesentlichen eins – es sind dieselben Strukturen und Personen.«

Trotz dieser Informationen stehen manche Experten einem Verbot von Combat 18 skeptisch gegenüber. Dagegen spreche, dass die Organisation im Geheimen agiere und dem Grundsatz des »führerlosen Widerstands« folge, sagte kürzlich der Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke im Deutschlandfunk. Die Forderung nach einem Verbot laufe ins Leere, weil »Combat 18 keine klaren Strukturen hat«.

Ein Verbot würde die Gruppe »in dem Sinne beeinträchtigen, dass die Organisation gezwungen wäre, sich umzustrukturieren«, was sie zumindest »für einen kurzen Zeitraum lähmen würde«, argumentiert hingegen Exif. Jedoch sei davon auszugehen, dass nach einem Verbot einfach der Name ausgetauscht werde, weshalb eine ­solche Maßnahme nur ein erster Schritt sein könne, um rechtsterroristische Strukturen zu zerschlagen.