Neues Hochschulgesetz in NRW

Forschen fürs Militär

Seite 2 – Kritik der Studierendenvert­retungen

Die Studierendenausschüsse bemühten sich auch um Gespräche mit den Regierungsparteien und der ­Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poens­gen (parteilos) – ohne Erfolg. So bleiben nach Verabschiedung der ­Reform als Einflussmöglichkeit nur die Studienbeiräte, die paritätisch mit Studierenden und Lehrpersonal besetzt sind. Ab Oktober soll in diesen Gremien über die Einführung von Anwesenheitspflichten entschieden werden. ­Allerdings gibt es auch noch die Fachbereichsräte, in denen die Studierenden nicht vertreten sind und die die Anwesenheitspflicht auch gegen die Studienbeiräte durchsetzen können.

Die Kritik der Studierendenvert­retungen fällt deutlich aus. Vor allem über das Gesetzgebungsverfahren ­beschwert sich die Sprecherin Katrin Lögering im Gespräch mit der Jungle World. »Wir hatten uns eine andere Zusammenarbeit mit der Landesregierung gewünscht. Für uns war es wichtig, auch den Dialog mit der Politik zu ­suchen und ein Gesetz zu schaffen, das gerade für Studierende sowie die ­Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hochschulwesen eine Verbesserung darstellt.« Nun stünden diese beiden Gruppen als die großen Verlierer da.

Im höchsten demokratisch gewählten Gremium einer Hochschule, dem Senat, muss künftig kein rechtlich vorgegebenes Verhältnis mehr zwischen den verschiedenen Statusgruppen ­eingehalten werden. Zu diesen gehören neben den Studierenden die Professoren, die akademischen Mitarbeiter und die Beschäftigten in Technik und Verwaltung. Bislang durfte die Gruppe der Professoren höchstens eine Stimme mehr haben als jede der anderen Statusgruppen.

Es gibt eine weitere erhebliche Änderung: Die Hochschulen müssen in ihren Grundordnungen keine sogenannten Zivilklauseln mehr führen, mit denen sie sich zur nichtmilitärischen Forschung verpflichteten. Noch stehen die Klauseln zwar in den Grundordnungen, der Senat kann diese aber mit Zweidrittelmehrheit ändern und so die ­Forschung für militärische Zwecke ermöglichen. Und Senatsmehrheiten l­assen sich künftig wohl einfacher beschaffen.