Neues Hochschulgesetz in NRW

Forschen fürs Militär

Die Hochschulreform in NRW verschlechtert die Lage von Studierenden und Lehrenden. Das Militär dürfte sich dagegen freuen.

Bereits in den Koalitionsverhandlungen im Jahr 2017 wurde es vereinbart: Die künftige nordrhein-westfälische Landesregierung aus CDU und FDP wollte ein neues Hochschulgesetz erarbeiten. Neben der Möglichkeit, Anwesenheitspflichten wiedereinzuführen und die Zivilklauseln in den Grundordnungen der Universitäten abzuschaffen, erörterten die Verhandlungspartner damals auch, nach dem Vorbild Baden-Württembergs Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer einzuführen.

Zumindest diese Gebühren gehören nicht zu den Bestimmungen des neuen Gesetzes. In der vergangenen Woche, rund zwei Jahre nach den ersten Beratungen, hat die Regierungskoalition es verabschiedet – während etwa 250 Studentinnen und Studenten vor dem Landtag protestierten. Mit dem kommenden Wintersemester sollen die Neuerungen in Kraft treten. Die Landesregierung hatte die Gesetzesänderung unter das Motto »Autonomie der Hochschulen« gestellt. »Das geänderte ­Gesetz soll die Hochschulen in Trägerschaft des Landes schnell von zentraler Steuerung durch das Land und von unnötigem bürokratischem Aufwand befreien«, hatte sie als Ziel formuliert.

Was das konkret bedeutet, lässt sich an der im Zug der Gesetzesänderung ­erfolgten Abschaffung des »Rahmen­kodexes für gute Beschäftigungsbedingungen« zeigen, der von der rot-grünen Vorgängerregierung ins Hochschulgesetz aufgenommen worden war. Diesen Rahmenbedingungen zu­folge musste beispielsweise eine Hochschule einem neuen Beschäftigten den Zeitraum anrechnen, den er an seiner vorherigen Hochschulen in einer bestimmten Entgeltstufe abgeleistet hatte. So gelangten die Beschäftigten schneller in die nächsthöhere Entgeltstufe. Die Vergabe von Teilzeitstellen musste sachlich begründet werden, die Wünsche von Mitarbeitern in Teilzeit mussten berücksichtigt werden, wenn Vollzeitstellen frei wurden. Was die Landesregierung als Zuwachs an Autonomie der Hochschulen verkauft, ist also eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte.

Die heftigste Kritik am neuen Hochschulgesetz kommt vom »Landes-­ASten-Treffen NRW«, dem Zusammenschluss der Allgemeinen Studierendenausschüsse in Nordrhein-Westfalen. Dieses rief bereits im Mai 2018, als der Referentenentwurf der Gesetzesänderung öffentlich wurde, zu Protesten auf. Die Studentinnen und Studenten zeigten sich allerdings mehrheitlich desinteressiert.