Feminismus vs. Gender Studies

Bemerkenswertes Urteil

Die Arbeitsstelle Gender Studies der Universität Gießen wurde von einer Kommission negativ evaluiert, ehemalige Mitarbeiterinnen fühlen sich deshalb unfair behandelt. Der Fall steht exemplarisch für den Konflikt zwischen dem klassischen Feminismus und den Gender Studies.

Aufgrund einer negativen Evaluation ist die Arbeitsstelle Gender Studies (AGS) an der Justus-Liebig-Universität (JLU) Gießen gut zwölf Jahre nach ihrer Gründung sang- und klanglos in der Versenkung verschwunden. Das offizielle Fazit des nicht veröffentlichten Gutachtens lautet: Die Arbeitsstelle habe eine schwache Forschungsleistung und sei von außen kaum wahrnehmbar. Mit der Besetzung und dem Vorgehen des Evaluationsteams war die Forschergruppe um Professorin Barbara Holland-Cunz nicht einverstanden und trat bereits im Winter 2017 geschlossen zurück.

Im heutigen Universitätsbetrieb sind Evaluationen nichts Ungewöhnliches. Sie dienen dem Qualitätsmanagement und der positiven Außendarstellung – insbesondere gegenüber den Geldgebern. Die steigende Zahl von Evaluationen zeugt von einer immer stärkeren Durchsetzung der Verwertungslogik in der akademischen Sphäre. Doch legt in diesem Fall die Berichterstattung der Regionalzeitungen Gießener Allgemeine, Gießener Anzeiger und Kreis-Anzeiger zudem wissenschaftspolitische Ambitionen seitens des Evaluationsboards nahe. Das ist vor allem deshalb bedeutsam, weil an der AGS gerade jene Themen beforscht worden sind, die in den Gender Studies seit Jahren schwer vernachlässigt werden: Rechtsextremismus, Antisemitismus sowie die Geschichte der Frauenbewegung. Barbara Holland-Cunz hat zu letzterer wesentliche politikwissenschaftliche Arbeiten vorgelegt, ihre Kollegin Alexandra Kurth zu Männlichkeit in der rechten Szene, von den Burschenschaften bis zum Neonazismus.

Anders als die ehemaligen AGS-Mitarbeiterinnen sind die Gutachterinnen und Gutachter des Evaluationsboards – Sabine Hark, Paula-Irene Villa, Norbert Ricken und Kerstin Palm – queertheoretisch geschulte Verfechter des Gender-Paradigmas. Die ersten drei sind Anhänger der Theorien Judith Butlers (Hark beispielsweise publizierte schon gemeinsam mit Butler), die letztgenannte ist eine »interdisziplinär« arbeitende Naturwissenschaftlerin. Die Arbeitsschwerpunkte der AGS sind also nicht nur thematisch, sondern auch methodisch ganz andere als die der Evaluierenden. Schon dieser Umstand wirft Fragen auf. Mitarbeiterinnen der Gießener Arbeitsstelle haben bemängelt, dass sachliche Fehler im Evaluationsprozess und inhalt­liche Differenzen mit dem Evaluationsboard – wie divergierende Vorstellungen über die Geschlechterforschung – zu einem vorab feststehenden Evaluationsergebnis geführt hätten. Das Verhalten der Gutachter sei zudem respektlos gewesen. »Es war weder neutral noch ergebnisoffen noch gute wissenschaftliche Praxis«, zitiert der Gießener Anzeiger Holland-Cunz.

Ein kurz nach der Evaluation eingeschalteter Fachanwalt des Deutschen Hochschulverbands sprach von einer Verletzung allgemeiner rechtsstaatlicher Grundsätze im Rahmen der Evaluation. Trotz dieser juristisch untermauerten Kritik gibt die JLU das Gutachten nicht zur Überprüfung frei und untersagt den ehemaligen AGS-Mitarbeiterinnen die Gegendarstellung. Es bleibt daher weiterhin nicht nachvollziehbar, wie die ungewöhnliche personelle Zusammensetzung des Evaluationsboards zustande gekommen ist, mit welcher Methode es vorging und welche Zielsetzung die auftraggebende JLU definiert hat. Das Gießener Präsidium behalf sich mit Phrasen wie »Wir sind ja nicht blind« und kritisierte eine mangelnde Interdisziplinarität der Arbeitsstelle. Allein die Pressestelle hat der Lokalpresse ausgesuchte Passagen des Evaluationsgutachtens diktiert. Demnach sei die AGS in Sachen Forschungsleistung, Drittmitteleinwerbung und öffentlicher Wahrnehmung äußerst schwach und nicht reformierbar gewesen. Dies ist ein in vielerlei Hinsicht bemerkenswertes Urteil.

Denn was die sogenannte »Forschungsleistung« der Evaluierenden selbst anbelangt, lohnt der Blick in die Publikations- und Vortragsaktivitäten von Sabine Hark und Paula-Irene Villa. Qualifikationen in den von der AGS beforschten Gebieten finden sich dort nicht. Zwar interessieren sich beide für die politische Rechte, dies allerdings erst, seit der sogenannte »Anti-Genderismus« ein Thema geworden ist – ein Begriff, unter dem mittlerweile Kritik an Gender Studies ebenso subsumiert wird wie Antifeminismus der ex­tremen Rechten.

Darüber hinaus arbeiten die beiden wahrscheinlich bekanntesten Gender-Forscherinnen Deutschlands gemeinsam politisch und wissenschaftlich gegen eine Tradition der Frauen- und Geschlechterforschung, für die die AGS stand. Villa äußert etwa in einem Interview mit dem Tagesspiegel, dass die Gender Studies deutlich zur Politik auf Distanz gehen und sich nicht als feministisches Arbeitsfeld betrachten sollten, in ihren Worten: »Die Gender Studies sind ja nicht der verlängerte Arm des Feminismus.«
2017 veröffentlichte sie zusammen mit Hark den Essay »Unterscheiden und herrschen«, der die Kölner Silvesternacht 2015/2016 zum Anlass nimmt, den »ambivalenten Verflechtungen von Rassismus, Sexismus und Feminismus in der Gegenwart« nachzugehen.

Die Diskrepanz zum wissenschaftlich fundiertem, an Empirie und am konkreten Gegenstand orientierten Rassismusverständnis der Gießener AGS wird hier besonders deutlich: Die beiden Autorinnen befassen sich gar nicht erst mit dem umfangreichen Bericht der Kölner Polizei, des Untersuchungsausschusses des Landes Nordrhein-Westfalen und den hunderten Anzeigen und Zeugenaussagen genötigter, verletzter und vergewaltigter Frauen. Auch eine kritische Rekonstruktion der Geschehnisse erfolgt nicht. Villa und Hark stellen nur den vollkommen unzureichenden Befund aus, dass die Ereignisse in Köln als Anlass für einen stärkeren rassistischen Diskurs zu werten seien. Täter und Opfer benennen sie nicht, weil sie für ihre Analyseebene gar keine Rolle spielen. Sie interessieren sie sich einzig für die Repräsentation dessen, was wissenschaftlich zuvörderst zu unter­suchen wäre.

Der Essay gipfelt schließlich in Harks absurder Proklamation, unter anderem aufgrund ihrer saarländischen Herkunft für sich »vielfältige Migrations- und Fremdheitserfahrungen« beanspruchen zu können. Jüngst hat sie außerdem eine Stellungnahme gegen den Aufruf ­gegen das Kinderkopftuch »Den Kopf frei haben« von Terre des Femmes unterzeichnet, in der kein Wort dazu steht, dass die Verschleierung von Mädchen ein politisches Zwangsmittel sein kann. Vielmehr stelle schon die Forderung nach einem Kopftuchverbot in bestimmten Institutionen einen Eingriff in die Religionsfreiheit dar und sei daher als demokratiefeindlich abzulehnen. Die religiös vermittelte Unterdrückung von Frauen ist diesem Milieu genauso gleichgültig, wie ihm die juristische Debatte um Normenkonflikte aufgrund reli­giöser Symbole unverständlich ist.

Kurz nach der negativen Evaluation der AGS hat Nikita Dhawan eine Professur im Fachbereich Politikwissenschaft der Uni Gießen angetreten. Sie arbeitet zu Postkolonialismus und Queer Theory. Damit wird deutlich, welche »Interdisziplinarität« gewünscht ist: nicht etwa der Austausch zwischen Natur- und Sozialwissenschaften, sondern der monotone Dialog über das Gender-Paradigma mit leicht variierten Positionen.

Durchführung, Ergebnis und Nachspiel der Gießener Evaluation sprechen deshalb für sich: Mit der Unterstützung des Präsidiums ist das Schicksal der AGS ihren Gegenspielern überantwortet worden. Deren fragwürdige Äußerungen und Texte veranschaulichen den Riss, der sich zwischen Feminismus und den Gender Studies in den vergangenen Jahren aufgetan hat. Letztere Theorieströmung entscheidet heutzutage über Förderungen an den Universi­täten. Wie die Gießener Entwicklungen zeigen, ist das nicht förderlich für kritische Positionen, die gesellschaftliche Emanzipation im Sinn haben.