Porträt - Prinzessin Ubol Ratana darf nicht bei den Wahlen in Thailand kandidieren

Prinzessinnenträume

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Sängerin, Schauspielerin, Prinzessin – fragt man kleine Mädchen danach, was sie später einmal werden wollen, fallen fast immer diese Begriffe. Ubol Ratana hat es da gut, könnte man meinen, denn sie hat alle drei dieser »Berufe« ausgeübt – und dazu noch in den USA einen Bachelor in Mathematik und einen Master in Public Health erworben. Die 67jährige ist das älteste Kind der thailändischen Königin Sirikit und des 2016 verstorbenen Königs Bhumibol Adulyadej. Auf ihre königlichen Privilegien und Pflichten verzichtete sie allerdings, als sie 1972 den US-Amerikaner Peter Jensen heiratete. Lange lebte sie in den USA, bekam drei Kinder, ließ sich scheiden und zog 2001 wieder nach Thailand, wo sie neben ihren Filmauftritten vor allem für Wohltätigkeitsaktivitäten bekannt wurde. Nun ist ein neuer, weniger glamouröser, aber doch ambitionierter Berufswunsch hinzugekommen: Ministerpräsidentin. Am Freitag vergangener Woche gab Ubol Ratana bekannt, bei den Wahlen am 24. März als Kandidatin der Partei Thai Raksa Chart antreten zu wollen. Nach dem Militärputsch von 2014 gegen die Regierung von Yingluck Shinawatra waren die Wahlen von der regierenden Militärjunta immer wieder verschoben worden. Die Partei Thai Raksa Chart steht Yinglucks Bruder Thaksin Shinawatra nahe, gegen dessen Regierung das Militär bereits 2006 geputscht hatte.

Dem Militär und seinen Unterstützern, die bereits mit einer sicheren Wiederwahl des amtierenden Ministerpräsidenten, des Offiziers Prayut Chan-o-cha, gerechnet hatten, passte das Manöver der Prinzessin gar nicht. Ubol Ratanas Bruder, der König Maha Vajiralongkorn, erklärte ihr Vorhaben für »unangemessen und ­verfassungswidrig« und die Wahlkommission disqualifizierte sie am Montag, da Mitglieder der königlichen Familie keine politischen Posten innehaben dürften und »über der Politik« stehen sollen. Dass die königliche Familie das Militär und die Putschisten sonst stets treu unterstützt und das Militär politische Gegner­innen und Gegner auch mit Hilfe des strengen Majestätsbeleidigungsgesetzes verfolgt, gilt offenbar als unpolitisch. Doch auch die nichtroyale Konkurrenz hat es vor den Wahlen schwer: Es gelten strenge Regeln für den Wahlkampf, die zusätzlich zur Zensur die Chancen der Opposition deutlich schwächen.