»Polizeiliches Handeln ist immer ein Grundrechtseingriff«
Gegen das in der vergangenen Woche in Bayern beschlossene neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) gingen in München 30 000 Menschen auf die Straße. Warum die heftigen Proteste?
Weil es eine skandalöse Verschärfung darstellt und viele Menschen das zum Glück auch erkennen. In den letzten Wochen und Monaten wurde das PAG wirklich auf vielen Ebenen zu einem gesellschaftlichen Thema gemacht. Es gab Veranstaltungen und Demonstrationen in verschiedenen Städten. Und es ist eine sehr fundierte und auch erfolgreiche Mobilisierung gewesen. Der bayerische Entwurf stellt einen Bruch dar mit der Art und Weise, wie Polizeigesetze bisher formuliert waren. Es geht um die Etablierung eines präventiven Sicherheitsstaates, der Grundrechte nicht verwirklichen, sondern aufweichen und umgehen will. Die sogenannte Präventivhaft – die ich eher als Schutzhaft bezeichnen würde – ist eine Inhaftierung von Personen, ohne dass von ihnen eine konkrete Gefahr ausgeht. Aber das ist kein bayerisches Problem. Ähnliche Verschärfungen sind auch in anderen Ländern geplant, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. In Baden Württemberg gibt es bereits die Bewaffnung mit Handgranaten.
Was will die Polizei überhaupt mit den Handgranaten?
Das gehört zu einem neuen Selbstbild der Polizei. Es gibt dazu einen interessanten Hinweis im Entwurf eines neuen Leitbildes für die Polizei in Nordrhein-Westfalen. Darin steht, die Polizei solle »gewaltfähig werden, körperliche Robustheit, Präsenz und Durchsetzungsfähigkeit ausstrahlen«. Bei der Frage der Bewaffnung geht es ja nicht nur um den Einsatz von Gewalt, sondern auch um die Drohung damit. Das hat massive Auswirkungen auf die Atmosphäre im öffentlichen Raum.
Wie verändert das Konstrukt der »drohenden Gefahr« die Möglichkeiten der Polizei, in Grundrechte einzugreifen?
Zunächst einmal ist polizeiliches Handeln immer ein Grundrechtseingriff. Aber in den letzten Jahren sind immer mehr Befugnisse, die früher der Strafverfolgung vorbehalten waren – der besondere Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, die Kommunikationsüberwachung, die Quellen-TKÜ (eine besondere Form der Telekommunikationsüberwachung, bei der Nachrichten noch vor der Verschlüsselung erfasst werden, Anm. der Red.) und Online-Durchsuchungen – in den Bereich der Gefahrenabwehr eingesickert; dorthin, wo noch keine Straftat begangen oder konkret geplant wurde. Das konnte man bereits anhand der Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes von 2017 beobachten. Diese Instrumente ermöglichen schwerwiegende Grundrechtseingriffe und sind bereits in die präventive Polizeiarbeit eingeflossen. Bayern geht noch einen Schritt weiter, weil dort noch nicht einmal eine konkret bestimmbare Gefahr vorliegen muss, um polizeiliches Handeln zu rechtfertigen. Diese sogenannte drohende Gefahr setzt also nicht mehr an einer real bevorstehenden Gefahr an, sondern am Gefährder selbst. In der Person wird nach Anzeichen für eine Gefährdung gesucht. Dabei steht eine angenommene Gesinnung oder politische Einstellung im Vordergrund.
Aber was ist denn neu am Abhören von Telefonen?
Die Möglichkeiten, die Polizei und Geheimdienste gerade mit der Quellen-TKÜ an die Hand bekommen, gehen über die klassische Telefonüberwachung weit hinaus. Kommunikation kann technisch verändert oder fingiert werden, Inhalte können hinzugefügt oder gelöscht werden. Das bringt für die Behörden ganz neue Optionen der Manipulation.
Hat das Bundesverfassungsgericht nicht 2016 genau diese Prävention vorgeschlagen?
Im Bereich der Terrorabwehr, und auf diesen Bereich beschränkt, gibt es Lockerungen, was den Einsatz bestimmter Maßnahmen zur Gefahrenabwehr angeht. Die Änderungen bei den Ländern ermöglichen aber den Einsatz dieser Instrumente über die Terrorabwehr hinaus. Sie werden ausgeweitet auf den Bereich der organisierten Kriminalität und anderer schwerer Straftaten. Die Beschränkung, die das Bundesverfassungsgericht bei diesen Mitteln immer im Sinn hatte, geht sukzessive verloren. Viele dieser Instrumente gelangen dagegen in den Werkzeugkasten der Geheimdienste. Das ist keine graduelle Veränderung der Sicherheitsgesetzgebung. Das sind vielmehr grundlegende Einschnitte. Die Anknüpfung an konkrete Gefahren entfällt und die Hürden für einen Eingriff sinken, weil ein Verdacht oder eine Mutmaßung für einen Eingriff ausreicht. Das verändert auch das Selbstbild des Staats in seiner Sicherheitspolitik. Der Staat sollte ja das Interesse haben, den Schutz und die Verwirklichung der Grundrechte zu garantieren. Was aber derzeit geschieht, ist eine Auflösung, Aufweichung oder Missachtung dieser Rechte. Das ist im Fall von Bayern eine verfassungswidrige Eingriffsnorm.
Das Musterpolizeigesetz auf Bundesebene soll sich, wenn es nach Horst Seehofer (CSU) geht, am bayerischen PAG orientieren. Welche Folgen hätte das?
Das Musterpolizeigesetz wird derzeit in der Innenministerkonferenz ausgearbeitet. Es liegt gar nicht in der Kompetenz des Bundesinnenministers, daran sollte er mal erinnert werden. Sollte das PAG aber ernsthaft die Vorlage für das Musterpolizeigesetz werden, wäre das erschreckend. Leider ist von der SPD wenig Widerstand zu erwarten. Auch in den Gesetzentwürfen der SPD-Innenminister aus Bremen und Niedersachsen sind ganz ähnliche Tendenzen zu erkennen wie in Bayern. Was Seehofer will, ist aber noch etwas ganz anderes. Er will mehr Kompetenzen auf Bundesebene. Damit legt er die Axt an die Wurzel des föderalen Sicherheitsgefüges. Dagegen werden wir uns vehement zur Wehr setzen. Dieses System ist eine Lehre aus dem Nationalsozialismus und soll Kontrolle und Demokratisierung der Polizei ermöglichen.
Was müsste statt der bisherigen Vorschläge in einer Novelle des Polizeiaufgabengesetzes stehen?
Die Herausforderung in der Polizeiarbeit liegt nicht darin, einen neuen technischen Baukasten zu bekommen. Viel dringlicher wäre es eigentlich, die Elemente zur Demokratisierung der Polizei, die Implementierung des Menschen- und Bürgerrechtsbezugs und die Kennzeichnungspflicht durchzusetzen – gerade im Zusammenhang mit Polizeigewalt. Nach dem G20-Gipfel in Hamburg müssen wir uns eher fragen, ob wir überhaupt eine weitere Bewaffnung der Polizei wollen, die bei Versammlungen Tränengas einsetzt, vermummt ist und Sturmgewehre trägt. Die Frage ist ja auch, welches Selbstbild Polizeibeamte haben, welche Haltung zu Datenschutz oder Bürgerrechten.