Hartz IV soll ein neues Etikett bekommen

Die Mogelpackung

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In der öffentlichen Debatte ist vielfach das Missverständnis entstanden, es gehe Müller um das Modell des bedingungslosen Grundeinkommens. Das bedingungslose Grundeinkommen bedeutet, allen Bürgern eine bestimmte Summe zukommen zu lassen, ohne dass dafür eine Gegenleistung erwartet wird. Müllers Modell dagegen erinnert eher an eine Zwangsmaßnahme als an die unterschiedlichen Modelle, die als bedingungsloses Grundeinkommen diskutiert werden. Diese sollen Menschen vor prekärer Arbeit schützen, indem niemand aus finanziellen Gründen gezwungen wäre, sich für ­einen Hungerlohn zu verdingen.
Dass Müller für seinen Etikettenschwindel ausgerechnet den Begriff »Grundeinkommen« gekapert hat, hat einen guten Grund. Die Idee des be­dingungslosen Grundeinkommens ist populär. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Modellen, die oft gut durchgerechnet sind und unterschiedliche Summen für Bürger vorsehen.

Die Piratenpartei hatte ihre Wahlerfolge zu einem großen Teil der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen zu verdanken. Vielen Menschen ist der Gedanke einer Grundsicherung ohne staatliche Gängelung und Sanktionen sympathisch. Vor allem würde ein bedingungsloses Grundeinkommen ­bedeuten, dass Menschen bereits angesammelten bescheidenen Wohlstand behalten könnten, wenn sie ihren ­Arbeitsplatz verlieren und keinen neuen finden. Denn die Angst der Mittelschicht vor Hartz IV ist nicht nur die Furcht, von 416 Euro im Monat leben und sich womöglich bei der Tafel anmelden zu müssen, um nicht zu hungern. Viele Menschen befürchten, alles, zu verlieren, wofür sie Jahrzehnte ­gearbeitet haben  – das Auto, die Eigentumswohnung oder das Geld, das für die Enkel vorgesehen ist. Wer reich ist, wird sich die Zumutungen der Arbeitsagenturen ohnehin nicht antun.

Dabei gibt es eine Reihe dringend notwendiger Maßnahmen, die in kurzer Zeit umsetzbar wären. Zum Beispiel könnte sofort die Regelung abgeschafft werden, dass für Langzeitarbeitslose Ausnahmen beim Mindestlohn gelten. Das gilt ebenfalls für Sanktionen wie die Streichung von Geld, wenn Hartz-IV-Bezieher eine Auflage der Arbeits­agentur nicht erfüllen. Wohlfahrtsverbände berichten, dass die Zahl solcher Sanktionen immer weiter zunimmt, und fordern seit langem die Einstellung dieser Praxis.

»Ich bin dafür, dass wir das überprüfen«, sagte Heil. Denn oft gehe es bei den Sanktionen um bürokratische Dinge wie versäumte Meldepflichten, räumt der Arbeitsminister ein.

Darüber hinaus gäbe es andere Möglichkeiten, um Druck aus dem Hartz-System zu nehmen. Ein Schritt wäre eine deutlich längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I, das derzeit höchstens zwölf Monate gezahlt wird. Danach müssen Arbeitslose für sich selbst sorgen, bis die Reserven auf­gebraucht sind und sie Anspruch auf Hartz IV haben. Sie müssen sich zum Beispiel selbst krankenversichern, was sehr teuer ist. Davor haben viele Menschen zu Recht Angst und nehmen deshalb lieber schlecht bezahlte Jobs zu schlechten Bedingungen an. Erwerbslose dürfen keinen Arbeitsplatz ab­lehnen, der nicht ihrer Qualifikation entspricht oder unter Tarif bezahlt wird, andernfalls drohen Sanktionen.

Das hat die Abwärtsspirale auf dem Arbeitsmarkt und die Ausweitung ­prekärer Stellen mit in Gang gesetzt. Hartz IV wurde zum Motor des Niedriglohnsektors. Ein Prozess, der durch ­einen staatlich geförderten Arbeitsmarkt nicht umgekehrt werden kann.