Die Streichung des Paragraphen 219a droht an der SPD zu scheitern

Das Normale legalisieren

Die Streichung des Paragraphen 219a, der es Ärzten verbietet, über Abtreibungen zu informieren, droht zu scheitern – obwohl eine politische und gesellschaftliche Mehrheit das Gesetz ablehnt. Schuld ist die Taktik der SPD.

Zwei Klebestreifen kreuzweise über dem Mund, darauf steht »219a« – das Erkennungszeichen der Bewegung ­gegen das Informationsverbot über Abtreibungen ist schnell angebracht. Dutzende der etwa 150 Protestierenden zeigten es, als sie am Donnerstag vergangener Woche dem Aufruf des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung zu einem Flashmob in Reichstagnähe folgten. Es war der Tag der Bundestagsdebatte über den Paragraphen 219a. »Wir fordern die Streichung und keinen faulen Kompromiss. Die Politik ist jetzt in der Pflicht, dies umzusetzen«, sagte Anna Mattes vom Koordinierungskreis des Bündnisses.

Seit das Abtreibungsrecht in den neunziger Jahren reformiert wurde, glauben viele Menschen, Schwangerschaftsabbrüche seien legal. Sie sind aber nach wie vor strafbar.

Nur wird von der Verfolgung abgesehen, wenn Frauen sich vor dem Eingriff beraten lassen und dieser innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate erfolgt. Bezahlen müssen Frauen die Abtreibung meistens selbst. Allein schon damit Krankenkassen die Kosten – je nach Methode zwischen 300 und 800 Euro – übernehmen müssen, sollte der Paragraph 218 gestrichen werden.

Solange das nicht der Fall ist, finden Abtreibungsgegner immer wieder­ ­Ansatzpunkte, Ärzte und Frauen zu kriminalisieren. Ihr größter Erfolg seit dem Prozess gegen den Memminger Frauenarzt Horst Theissen und der ­juristischen Verfolgung seiner Patientinnen Ende der achtziger Jahre ist die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel. Sie wurde wegen Verstoßes gegen den Paragraphen 219a vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe in Höhe von 6 000 Euro verurteilt. Der aus der Zeit des Nationalsozialismus stammende Paragraph stellt Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Aber angewandt wird er auch auf Medizinerinnen und Mediziner, die sachlich über Abtreibung informieren. »Eine ungewollt schwangere Frau ist in einem Ausnahmezustand. Sie ist in einer Krise«, sagte die Linkspartei-Abgeordnete Cornelia Möhring vergangene Woche in der Bundestagsdebatte über den Paragraphen 219a. Für eine selbstbestimmte Entscheidung bräuchten Frauen gute Informationen. »Die Voraussetzung dafür ist die Abschaffung des Paragrafen 219a«, sagte sie.

Die Ärztin Hänel will durch alle Instanzen gegen das Urteil vorgehen. Auch vor ihrem Fall haben immer wieder Mediziner Strafbefehle nach Paragraph 219a bekommen, sind damit aber nicht an die Öffentlichkeit gegangen. Für rechte selbsternannte »Lebensschützer« ist der Paragraph eine wichtige Waffe. Allein der fundamentalistische Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen aus Baden-Württemberg hat Hunderte Ärzte angezeigt. Bislang selten mit Erfolg: In 99,9 Prozent der Fälle seien die Verfahren eingestellt worden, empört er sich. Auf Internetseiten wie »Abtreiber.com« oder »­Babykaust.de« hetzt er gegen die Wahlfreiheit für Schwangere, listet Kliniken und Praxen auf, die Abbrüche vornehmen, und betreibt Holocaust-Relativierung.

Wie das Portal Buzzfeed Deutschland recherchierte, verzeichnete die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts (BKA) zwischen 2010 und 2016 mindestens 104 Anzeigen nach Paragraph 219a. Die tatsächliche Zahl dürfte noch höher liegen, da die Kriminalstatistik nur Verfahren erfasst, die an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden, bei denen also Ermittlungen aufgenommen wurden. Ein großer Teil der Anzeigen gehen den Recherchen zufolge auf das Konto Annens. Immerhin dürften dessen Antiabtreibungsseiten einen der umfassendsten Überblicke über Mediziner und Kliniken in Deutschland geben, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

SPD, FDP, Linkspartei und Grüne wollen den Paragraphen abschaffen oder zumindest entschärfen. Doch während die drei letztgenannten Parteien je einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht haben, haben die Sozial­demokraten ihren zurückgehalten. Dabei sehen auch sie Handlungsbedarf. »Die Position der SPD ist ganz klar: Der Paragraph 219a muss gestrichen werden«, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl im Bundestag. »Wir werben dafür, dass wir das fraktionsübergreifend machen.« Die SPD hofft darauf, dass bei der Abstimmung über den Paragraphen der Fraktionszwang aufgehoben wird. Es handele sich schließlich um eine Gewissensentscheidung, sagte Högl.

Doch die Unionsparteien sehen das anders. Sie wollen – ebenso wie die AfD – nichts ändern. Trotz der Bundestagsmehrheit für die Streichung droht also alles beim Alten zu bleiben; damit behielten die fundamentalistischen »Lebensschützer« diese Waffe. Die Abschaffung des Paragraphen würde das derzeitige Beratungsmodell in Fragen stellen, sagte der CDU-Abgeordnete Stephan Harbarth. »Genau das wollen wir nicht.« Schwangerschaftsabbrüche könnten als etwas Normales dargestellt werden, wenn der Paragraph falle, sagte er. Allerdings sind Abtreibungen bereits medizinischer Alltag.

Rund 100 000 Schwangerschaftsabbrüche finden im Jahr in Deutschland statt.
Keine Frau treibt gerne ab, allein schon wegen der körperlichen Belastung. Wenn die Streichung des Paragraphen 219a zu einem Zustand führen würde, den die CDU-Abgeordnete Eli­sabeth Winkelmeier-Becker als Schreckensszenario beschreibt, wäre viel gewonnen. Falls das Werbeverbot wegfiele, sagte sie in der Bundestagsdebatte, stehe zu befürchten, dass Patientinnen auf den Internetseiten von Abtreibungskliniken in die Rubrik Bewertungen schreiben könnten: »Ich war rundum zufrieden und gebe fünf Sterne.«