In Österreich gilt ab dem 1. Oktober das umstrittene Gesichtsverhüllungsverbot

Zeigt her eure Gesichter

Österreich verbietet es, sich das Gesicht zu verschleiern. Nicht alle sind von dem neuen Gesetz angetan.

Das sogenannte Burkaverbot, das in Österreich am 1. Oktober in Kraft tritt, ist offiziell gar keines. Es heißt »Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz« und verbietet nicht nur Burka und Niqab, sondern »jede unbegründete Form der öffentlichen Verhüllung«. Das kann eine Staubschutzmaske sein, eine Sturmhaube, eine Clownsmaske oder auch ein um den Kopf gewickelter Schal. Alles, was Augen, Nase und / oder Mund vor den Blicken anderer Menschen verbirgt, ist künftig untersagt. Es sei denn, es herrscht ein gerechtfertigter Anlass wie zum Beispiel Smogalarm oder Frost. Oder es geht um Kunst, Kultur oder Brauchtum wie Karnevalsumzüge und Krampusläufe.

Wer ansonsten mit verhülltem Gesicht ertappt wird, muss bis zu 150 Euro Strafe zahlen. Die Polizei ist ermächtigt, Menschen mit Gesichtsverhüllung aufzufordern, diese abzulegen. Bei Weigerung wird die Person auf die nächste Polizeiwache gebracht, wo sie, falls weiblich, vor Beamtinnen Burka oder Niqab lüften muss. Danach sollen Polizisten die Person »nach Hause oder ins Hotel« bringen, so das Innenministerium.

Auftrieb verspüren generalisierend antimuslimische Kräfte durch Fälle wie den Mord an einer 14jährigen Schülerin am 18.  September in Wien, die von ihrem Bruder erstochen wurde, nachdem sie vor ihrer aus Afghanistan stammenden Familie in ein Heim der Jugendwohlfahrt geflohen war.

Wie viele Menschen in Österreich vom »Burkaverbot« tatsächlich betroffen sein werden, ist schwer zu sagen. Zwar geistert seit einigen Jahren die Zahl von »150 Burka- und Niqabträgerinnen« durch die Medien, doch zeigen Recherchen, dass weder der Staat noch die Islamische Glaubensgemeinschaft, die offizielle Vertretung der in Österreich lebenden Muslime, noch sonst eine Organisation die Zahl der Vollverschleierten erhoben hat. Die Zahl 150 tauchte erstmals vor sieben Jahren ohne Quellenangabe in einem Text der Tageszeitung Die Presse auf und wird seither immer wieder zitiert. Anrufe der Jungle World bei Wiener Geschäften, die islamische Kleidung verkaufen, ergaben, dass die Nachfrage nach Niqab und Burka leicht, jene nach Tschador und Chimar aber stark ansteige. Letztere lassen das Gesicht der Trägerin frei, verhüllen aber alle anderen Körperteile und die Haare.

Kritik an dem von der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und den Sozialdemokraten (SPÖ) beschlossenen Gesetz kam von höchster Stelle. Bundespräsident Alexander Van der Bellen sagte im Juni bei einer Diskussionsveranstaltung im Wiener Akademietheater, er persönlich fühle sich zwar »extrem unbehaglich«, wenn er auf eine vollverschleierte Frau treffe, bezweifle aber, dass die Mehrheit einer Minderheit Bekleidungsvorschriften machen dürfe. Große Empörung vor allem in rechten politischen Kreisen hatte bereits im April seine Aussage ausgelöst, man werde »alle Frauen« noch bitten müssen, sich ein Kopftuch aufzusetzen »als Solidarität gegenüber jenen, die es aus religiösen Gründen tun«. Es sei »das Recht der Frau«, sich zu kleiden, wie es ihr beliebe. Dennoch unterzeichnete der Präsident das Gesetz, das er kurz zuvor noch als »kein gutes« bezeichnet hatte. Immerhin bleiben Hijab und andere Kopftuchvarianten, die Van der Bellen als Ausdruck der persönlichen Freiheit ihrer Trägerinnen versteht, davon unangetastet.

 

Ulrike Lunacek: »Ein Placebo-Gesetz«

Grundsätzlich lehnen alle politischen Kräfte Österreichs, abgesehen von radikal islamischen Kreisen, die Vollverschleierung ab. Umstritten ist lediglich, ob Verbote sinnvoll sind. Ulrike Lunacek, die Spitzenkandidatin der Grünen, sieht in Burka und Niqab »Stoffgefängnisse für Frauen«, lehnt deren Illegalisierung aber ab. Es sei ein »Placebo-Gesetz«, da es kaum österreichische Frauen gebe, die ihr Gesicht verhüllten, und vor allem arabische Touristinnen davon betroffen seien. Die rechte Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) und Teile der ÖVP dagegen wollen den »abendländischen Charakter« des Landes erhalten und sehen das »Burkaverbot« als ersten Schritt zum Verbot aller islamischen oder als islamisch interpretierbaren Symbole.

Auftrieb verspüren generalisierend antimuslimische Kräfte durch Fälle wie den Mord an einer 14jährigen Schülerin am 18.  September in Wien, die von ihrem Bruder erstochen wurde, nachdem sie vor ihrer aus Afghanistan stammenden Familie in ein Heim der Jugendwohlfahrt geflohen war. Solche an Frauen von Männern verübten Bluttaten im Namen von »Ehre« und »Tradition« führen nicht nur zu den erwartbaren Hasskommentaren der Rechten samt kulturalisierender Sippenhaftung, sondern bestärken auch die Vermutung von Progressiven und Liberalen, nicht jedes konservativ-islamisch konnotierte Kleidungsstück werde aus freien Stücken getragen.

Nach dem Geschwistermord in Wien zeigen sich beispielhaft die unterschiedlichen Herangehensweisen linksliberaler und autoritärer Politiker an gesellschaftliche Probleme. Während Erstere vor allem den Ausbau von Schutzeinrichtungen für Frauen und Mädchen fordern, reagieren Letztere mit Worthülsen wie der »ganzen Härte des Gesetzes« und Forderungen nach Abschiebung und ähnlichen Scheinlösungen, denen vor allem gemein ist, dass damit die Opfer, die fast immer weiblich sind, mitbestraft werden, statt dass ihnen die Möglichkeit zur Befreiung gegeben würde. Einige renommierte Islamkennerinnen wie die Wiener Autorin Livia Klingl, die viele Jahre als Kriegsberichterstatterin in muslimischen Staaten verbracht hat, halten das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz für »eines, das wieder einmal über den Körper der Frau bestimmt«. Die Verbreitung von Wahhabismus und Salafismus zu ahnden sei »tausendmal relevanter«.

Die Tourismusbranche ist sich nicht einig, ob das neue Gesetz zu Einbußen führen wird oder nicht. Andrea Steinleitner, die Obfrau der Sparte Hoteliers in der Wiener Wirtschaftskammer, befürchtet, das »Burkaverbot« könnte Österreichs Image in der arabischen Welt schaden. Ulrike Rauch-Keschmann, die Unternehmenssprecherin der Österreich-Werbung, geht hingegen »nicht davon aus, dass es wegen des Verschleierungsverbots zu massiven Rückgängen kommen wird«.

Burkaträgerinnen, die mit einer Geldstrafe belegt werden, können sich immer noch an den französisch-algerischen Geschäftsmann Rachid Nekkaz wenden. Der Immobilienunternehmer bezahlt über seine 2010 gegründete Organisation »Touche pas à ma constitution« entsprechende Bußgelder, die in Frankreich, Belgien, den Niederlanden und der Schweiz verhängt werden. Nekkaz, nach Selbstauskunft ein Gegner der Vollverschleierung, will so für die »Religionsfreiheit« kämpfen. Allerdings hat Österreichs Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) angekündigt, Nekkaz wegen Anstiftung zu einer Verwaltungsübertretung zu belangen.