Die Linke und das Recht, Teil 8: Völkerrecht

Wie echt ist das Völkerrecht?

Im Paragraphendschungel – eine Kolumne über das Recht im linken Alltag, Teil 8
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linke und rechtIm Zusammenhang mit der Ukraine und Syrien wurde in den vergangenen Jahren häufig vom Völkerrecht geredet, vor allem über die Frage, wer es denn gerade bricht. Für Antiimperialisten ist dies einfach zu beantworten, wenn die USA oder noch besser Israel beteiligt sind. Für alle anderen verhält es sich meist komplizierter. Statt die Frage zu beantworten, wäre zunächst ganz allgemein zu klären, was es mit diesem Recht auf sich hat. Im klassischen Völkerrecht ging es um die Regelung der Beziehungen absolut souveräner Staaten. Nach dem Ersten Weltkrieg und besonders nach 1945 wurde diese absolute Souveränität relativiert, prägende Grundprinzipien sind heutzutage das Gewaltverbot und die Kooperation. Supranationale Institutionen wie die Vereinten Nationen wurden geschaffen, um dies zu fördern, und beschränken dadurch die ab­solute Souveränität der Staaten. Daneben sind bi- und multilaterale Verträge zwischen Staaten die Hauptquelle des Völkerrechts.

Bei den Verträgen verhält es sich wie bei zivilrechtlichen Verträgen. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zu etwas und schließen den Vertrag. In der Bundesrepublik wird dieser dadurch wirksam, dass der Bundestag ihn als Gesetz beschließt und damit zu Bundesrecht macht. Eine häufige Gattung solcher Verträge, nämlich die Handelsvereinbarung, ist in der Linken in den vergangenen Jahren stark in Verruf geraten. Gegen Handelsverträge mit den USA und Kanada gingen viele auf die Straße. Die Verträge seien undemokratisch, weil sie den Bundestag in seiner Freiheit einschränkten, ­Gesetze zu beschließen. Ja, möchte man sagen, sie beschränken den Bundestag tatsächlich – aber das ist das Wesen völkerrechtlicher Verträge. Staaten verpflichten sich, Dinge zu tun oder eben nicht zu tun. Kaum jemand würde auf die Idee kommen, der Beitritt der Bundesrepublik zum Atomwaffensperrvertrag sei undemokratisch, weil der Bundestag kein Atomwaffenprogramm mehr beschließen kann. Leider hatten sich Aktivisten und Politiker im Fall der in jüngster Zeit diskutierten Handelsverträge verleiten lassen, das Narrativ der nationalen Souveränität zu bedienen, anstatt bei der – sicherlich richtigen – inhaltlichen Kritik zu bleiben.

Das ist nicht nur für mich als Juristen ärgerlich, sondern auch Wasser auf die Mühlen der AfD, die auf der Welle der Angst um die nationale Souveränität Deutschlands wohl in den Bundestag surfen wird, ­allen Skandalen zum Trotz. In einer immer stärker vernetzten Welt verliert das Nationale an Bedeutung, das wusste schon Karl Marx, als er das »Kommunistische Manifest« schrieb. Allerdings liegt das eher an ökonomischen Gegebenheiten und nicht an den Verträgen, die diese Entwicklung auf der rechtlichen Ebene spiegeln. Verträge sind nicht wirklich ein Problem.

Das liegt an einer weiteren Eigenart des Völkerrechts: Es kann rechtlich kaum durchgesetzt werden, da eine supranationale Gewalt hierfür fehlt. Einige Juristen erkennen das Völkerrecht deswegen auch nicht als echtes Recht an. Die Vereinten Nationen können es nur begrenzt durchsetzen, ihre Möglichkeiten beschränken sich bis auf Ausnahmefälle auf die Rüge dieses oder jenes staatlichen Verhaltens. Ein Bruch von Vereinbarungen zieht daher nur insoweit negative Konsequenzen nach sich, wie andere Vertragsstaaten faktisch willens und in der Lage sind, diese folgen zu lassen. Auch ein Grund, warum ich kein Völkerrechtler wurde: Das hätte mich wohl zu einem ganz unerträglichen Zyniker gemacht.