Herlinde Pauer-Studer, Philosophieprofessorin in Wien, im Gespräch über den Fall des SS-Richters Konrad Morgen

»Sein Gewissen versagte nicht gänzlich«

Die in Wien lehrende Philosophieprofessorin Herlinde Pauer-Studer hat den Fall eines SS-Richters recherchiert, der gegen hochrangige Nationalsozialisten ermittelt hat. Gemeinsam mit J. David Velleman hat sie bei Suhrkamp die Biographie der ambivalenten Persönlichkeit Konrad Morgen veröffentlicht.
Interview Von

Wie sind Sie als Philosophin auf den Fall des SS-Richters Konrad Morgen aufmerksam geworden?
David Velleman und ich haben gemeinsam einen Aufsatz über die normativen Verzerrungen im Nationalsozialismus geschrieben. Ausgehend von dieser Arbeit wollten wir anhand eines spezifischen Falles noch genauer über die Thematik forschen. Und Raphael Gross und Werner ­Konitzer vom Fritz-Bauer-Institut in Frankfurt am Main haben uns dann auf den Fall des SS-Richters Konrad Morgen aufmerksam gemacht.

Wer war Morgen?
Konrad Morgen hatte Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main studiert, 1933 trat er der NSDAP und der SS bei. Nach dem zweiten Staatsexamen 1938 strebte er die Richterlaufbahn an; seine kurze Karriere in der Gerichtsbarkeit fand schon im Frühjahr 1939 durch einen Konflikt mit einem Vorsitzenden Richter ein jähes Ende. Im Herbst 1940 kam er zur SS-Gerichtsbarkeit. Sein erster Einsatz war von Januar 1941 bis Mai 1942 am SS-Gericht Krakau, wo er sofort gegen hochrangige SS-Offiziere wegen Korruption, aber auch wegen Morden im Generalgouvernement ermittelte. 1942 wurde er auf Befehl Himmlers zum einfachen Soldaten degradiert und an die Ostfront versetzt. Im Mai 1943 wurde er mit der Untersuchung von Korruption in Konzentrationslagern beauftragt. Im Herbst 1944 kam es durch die Ermittlungen Morgens in Weimar zu einem Prozess der SS-Gerichtsbarkeit gegen den früheren Kommandanten von Buchenwald, Karl Otto Koch, sowie den Lagerarzt Waldemar Hoven. In einem zweiten Verfahren kam es zur Anklage des Leiters der Politischen Abteilung (Gestapo) in Auschwitz, Maximilian Grabner, den Morgen wegen 2 000 »illegalen Tötungen« im Herbst 1943 hatte verhaften lassen. Bei dem Prozess in Weimar wurde Koch zum Tode verurteilt, Hoven wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, er kam aber im März 1945 frei. Koch wurde kurz vor Kriegsende erschossen. Hoven wurde nach dem Krieg von den Amerikanern zum Tode verurteilt. Das Verfahren gegen Maximilian Grabner, der sich auf »höhere Befehle« berief, verlief im Sande. Morgen allerdings hoffte, über den Fall Grabner auch an belastendes Material gegen den Kommandanten von Auschwitz, Rudolf Höß, zu kommen.

»Die Macht des Naziregimes war durch seine Untersuchungen nicht berührt. Doch innerhalb der SS sorgten seine Ermittlungen für erhebliche Unruhe und Widerstand. Dies wohl deshalb, weil seine Anklagen die Verbrechen in der SS aufzeigten und so den ›Tugendkult‹ der SS ad absurdum führten.«

Für das Buch haben Sie zahlreiche Quellen ausgewertet. Wie gestaltete sich die Recherche?
Die Recherchen waren teils sehr schwierig; das relevante Material ist auf diverse Archive in den USA und vor allem in Deutschland verteilt. Vielfach war es eine fast detektivische Arbeit. Viele Akten der SS-Gerichtsbarkeit wurden im Zuge des Krieges und bei Kriegsende vernichtet. Ins­gesamt aber haben wir viel mehr an relevanten und aussagekräftigen Dokumenten gefunden, als wir erwartet hatten. Und immer wieder fanden wir Dokumente, die Konrad Morgens eigene Darlegung seiner Tätigkeiten in Verhören und Vernehmungen nach dem Krieg bestätigt haben.

Insgesamt wurden nach seiner eigenen Darstellung mehrere Hundert Verfahren in Gang gesetzt. Er wurde dann von Himmler von seiner Position entfernt. War Morgen durch seine Ermittlungen eine ernsthafte Gefahr für die Nazi-Herrschaft?
Nein, die Macht des Naziregimes war durch seine Untersuchungen nicht berührt. Doch innerhalb der SS sorgten seine Ermittlungen für erhebliche Unruhe und Widerstand. Dies wohl deshalb, weil seine Anklagen die Verbrechen in der SS aufzeigten und so den »Tugendkult« der SS ad absurdum führten. Morgen hatte mächtige Feinde in der SS, etwa Oswald Pohl, den Chef des SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamts. Aber auch der Leiter des Reichssicherheitshauptamts, Ernst Kaltenbrunner, und der Chef der Gestapo, Heinrich Müller, intervenierten bei Himmler gegen Morgen. Interessanterweise aber bot die Institution der SS-Gerichtsbarkeit, in der das Prinzip der Unabhängigkeit des Richters galt, Konrad Morgen doch immer wieder Schutz. Schlussendlich wurde Morgen in kein Konzentrationslager eingewiesen – obwohl angeblich immer wieder entsprechende Befehle Himmlers vorlagen – sondern von Himmler dann einfach wieder im November 1944 ins Generalgouvernement versetzt und so »neutralisiert«.

Nachdem er von Himmler wieder berufen worden war, ermittelte er gegen Korruption in Konzentrationslagern. Hier besuchte er Auschwitz-Birkenau. Was löste dies bei ihm aus?
Nach seinen eigenen Angaben Entsetzen – seine unmittelbare Reaktion war, wie Morgen angibt, die Überlegung, sich in die Schweiz abzusetzen. Diesen Plan gab er auf; er verblieb als SS-Richter in Deutschland. Er beantragte aber bei Himmler ein »Gericht zur besonderen Verwendung«, um die »politischen Verbrechen« in den Konzentrationslagern untersuchen zu können. Die Errichtung eines solchen Gerichts, das Morgen als eine »Generalstaatsanwaltschaft« in der SS- und Polizeigerichtsbarkeit ­betrachtete, wurde von Himmler im Mai 1944 genehmigt. Morgen wurde zwar Untersuchungsrichter an diesem Gericht; allerdings wurden seine Ermittlungen zunehmend blockiert und im November 1944 versetzte ihn Himmler wieder nach Krakau.

Er wollte auch Adolf Eichmann anklagen. Was war hier der Hintergrund?
Morgen wollte gegen Eichmann als dem Organisator der Transporte nach Auschwitz vorgehen. Da er Eichmann nicht direkt anklagen konnte, ermittelte er gegen Eichmann offenbar wegen einer (angeblichen) Veruntreuung von Juwelen. Morgen ersuchte das SS-Gericht in Berlin, ­deswegen einen Haftbefehl gegen Eichmann vorzulegen – selbstredend wurde der Haftbefehl von Kaltenbrunner abgelehnt.

Seine Empörung galt dabei nicht in erster Linie dem Massenmord, sondern der persönlichen Bereicherung daran. In seinen Augen waren der Korruption schuldige SS-Leute ein Makel der Organisation. Welches Wertesystem steckt dahinter?
Morgen war als SS-Richter dem Wertekatalog der SS – »Ehrlichkeit, Anständigkeit, Treue« – verpflichtet. Besonders in seiner ersten Zeit in Krakau Januar 1941 bis Mai 1942 ging es ihm um die »Reinerhaltung der eigenen Reihen«. Sein Moralempfinden war von der SS-Ideologie durchdrungen, sein Gewissen versagte aber nicht gänzlich, wie wir in unserem Buch aufzeigen.

Wie verhielt er sich gegenüber ­Antisemitismus und Rassismus?
Wir denken, dass Morgen die Rassengesetzgebung im »Dritten Reich« als gleichsam normative Gegebenheit akzeptierte. Direkte Belege für Antisemitismus haben wir in den vielen Archivdokumenten nicht gefunden; wir fanden aber auch nie einen Beleg dafür, dass Morgen irgendwann die Rassenideologie des NS-Regimes hinterfragt hätte.

Sie sehen Morgen auch als Beispiel für den Wandel vom bürgerlichen zum NS-Strafrecht, in dem nicht mehr die Tat, sondern die böse Absicht des Täters im Mittelpunkt steht. Können Sie erörtern, was Sie damit meinen?
Im Nationalsozialismus trat ein »Willensstrafrecht« an die Stelle des tatgebundenen, liberal-demokratischen Strafrechts: im Mittelpunkt standen nun der »(böse) Wille« und die Täterpersönlichkeit. Diese Vor­gaben kamen Morgen entgegen und prägten ihn. Er publizierte selbst ­einen Aufsatz zum Typus des »Korruptionsverbrechers«, der klar zeigt, dass von ­gewissen Tätertypologien auf die Bereitschaft zu Verbrechen geschlossen wurde und die Klassi­fizierung des Charakters Vorrang vor der Tat hatte.

Wie beurteilen Sie sein Handeln? Inwiefern war Morgen jener »­Gerechtigkeitsfanatiker«, als den er sich selbst beschrieb?
Diese Selbstbeschreibung zeigt die ganze Ambivalenz Morgens. Es kam ihm nie in den Sinn, dass unter den im NS-Staat gegebenen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen eine an Menschenwürde gebundene Form der Gerechtigkeit insti­tutionell nicht umsetzbar war, schon gar nicht in einer SS-internen Militärgerichtsbarkeit. Morgen ging als SS-Richter sehr weit, er bewies Mut und ging phasenweise ein beträchtliches Risiko ein. Doch richterliche Integrität im rechtsstaatlichen Sinn blieb ihm verschlossen.
 

Herlinde Pauer-Studer und J. David Velleman: »Weil ich nun mal ein Gerechtigkeitsfanatiker bin« – Der Fall des SS-Richters Konrad Morgen. Suhrkamp, Berlin 2017, 349 Seiten, 26 Euro