Archive und Digitalisierung

Anfassen verboten

Der Umgang der Deutschen Nationalbibliothek mit ihren Buchbeständen vermittelt einen Eindruck von der Zukunft der Archive im Zeitalter der Digitalisierung.

Mitte Februar ereignete sich in Frankfurt und Leipzig etwas, das Liebhaber von Bürgerbewegungen zugleich erfreut und frustriert haben dürfte. Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB), die in beiden Städten Zweigstellen unterhält, gab den Protesten der Nutzer gegen die neuen, drei Monate zuvor eingeführten Ausleihbedingungen nach und entschied, dem Publikum weiterhin alle Bücher, die sowohl gedruckt als auch digital vorhanden sind, auf Wunsch auch in der Papierversion auszuhändigen. Im November 2016 hatte die DNB neue Nutzungsbedingungen erlassen, die es ermöglicht hätten, dem Publikum die Herausgabe der Druckfassung älterer wie zeitgenössischer Bücher zu verweigern, falls auch digitale Ausgaben zur Verfügung stehen.
Als Erfolg konnten Anhänger der Basisdemokratie die Rücknahme dieser Regelung verbuchen, denn die DNB führte ausdrücklich den »Leserwunsch« als Grund der »spektakulären Wende« an; so stand es jedenfalls in einer von Generaldirektorin Elisabeth Niggemann, Ute Schwens, der Leiterin der Frankfurter Zweigstelle, und Michael Fernau, dem Direktor der Leipziger DNB, gemeinsam in der FAZ veröffentlichten Erklärung. Ein Beigeschmack der Enttäuschung mag sich eingestellt haben, weil es eigentlich nicht mehr als der Kundgebungen von gerade einmal einigen Dutzend Bibliotheksnutzern bedurfte, die sich den Winter über Bücher schwenkend vor den DNB-Gebäuden versammelt hatten, um die Kehrtwende herbeizuführen.
Vielleicht war auch einfach der Schock darüber zu groß, dass es noch immer so viele Menschen gibt, die lieber in Büchern blättern, als sich durch sie zu wischen. Schwens, Fernau und Niggemann fanden es jedenfalls »überraschend«, dass die Zahl derer, »die lieber gedruckte als digitale Bücher lesen«, sich in Nutzerbefragungen als »recht groß« erwiesen hatte. Die mit hybrider Kulanz verlautbarte Anerkennung des Leserwunsches war mit zeitgemäßen Gesten aktivierender Publikumslenkung garniert. Vom kommenden April an, so wurde versichert, werde die »Wahlfreiheit« der Kunden wieder respektiert, gleichzeitig aber wolle man sich verstärkt bemühen, »Nutzerinnen und Nutzern zu vermitteln, wie auch sie etwas zum Bestandschutz beitragen können« – ihnen also zu erklären, dass es fast immer gute Gründe gibt, zum digitalen Buch zu greifen. Ob künftig Fotos zerfledderter Folianten die Katalogseiten der DNB in ähnlicher Weise schmücken wie Abbildungen von Raucherlungen die Zigarettenpackungen, ist ungewiss. Sicher aber ist, dass Nutzer, die echte Bücher ausgehändigt bekommen wollen, von der DNB trotz Revision der Ausleihbedingungen als potentielle Bestandschädlinge angesehen werden.
Nun besteht die Hauptaufgabe der DNB anders als bei Universitäts- und Stadtbibliotheken nicht darin, ihre Bücher der regelmäßigen Nutzung auszusetzen, sondern möglichst vollständig deren Vorhandensein zu dokumentieren. Seit 1913 umfasst ihr gesetzlich festgeschriebener Auftrag, alle in Deutschland oder im Ausland in deutscher Sprache veröffentlichten Medienwerke, Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in fremde Sprachen sowie fremdsprachige Medienwerke über Deutschland zu sammeln. Gemäß dem Pflichtexemplarrecht müssen der DNB von allen in Deutschland mit ISBN- oder ISSN-Nummer versehenen Publikationen unentgeltlich Exemplare zur Verfügung gestellt werden. Da der Vollständigkeitsanspruch der DNB im nationalsozialistischen Deutschland, als sie »Deutsche Bücherei« hieß, zugunsten der Auswahl nach politischen und »rassischen« Kriterien aufgegeben wurde, musste sie nach ihrer Neugründung 1945 große Teile ihrer Bestände von Grund auf neu zusammenstellen. Um ihrer Aufgabe der Sammlung und Dokumentation gewissenhaft nachzukommen, hat sie die Ausleihbedingungen für ihre Nutzer schon immer reglementiert. Sie ist nicht nur eine Präsenzbibliothek – nur bei manchen Büchern ist die Ausleihe unter bestimmten Bedingungen möglich – und die Sichtung hat in eigens dafür vorgesehenen Räumen stattzufinden.
Trotzdem wiegt das archivarische Argument des Bestandschutzes, das die DNB vorbringt, um ihr Publikum zum digitalen Buch zu überreden, ausgerechnet in ihrem Fall nicht so schwer wie bei anderen Präsenzbibliotheken. Da die Bestände der DNB erst mit dem Jahr 1913 beginnen – ältere deutschsprachige Literatur wird im Rahmen der Sammlung Deutscher Drucke präsentiert –, scheint der Schutz vor Abnutzung weniger dringend als in Bibliotheken mit wesentlich älteren Beständen, die ihre Bücher bei Nachweis eines fachlichen Interesses und mit rigiden Ausleihbedingungen trotzdem dem Publikum zugänglich machen. Außerdem werden die Bestände der DNB, weil viele der Bücher unter einfacheren Bedingungen in anderen Bibliotheken verfügbar sind, ohnehin nicht so intensiv genutzt wie die der Universitätsbibliotheken.
Dass die DNB angesichts dessen überhaupt auf die Idee gekommen ist, ihr Publikum zwingen zu wollen, mit der Digitalversion vorhandener Bücher vorlieb zu nehmen, muss daher weitergehende Gründe haben. Tatsächlich steht die revidierte Entscheidung für eine Tendenz, die sich auch in anderen Bibliotheken und Archiven beobachten lässt. Seit der Buchfetischismus des deutschen Bildungsbürgertums, das im Kult um Erstausgaben, Sondereditionen und handsignierte Autorenexemplare geistige Tradition und ewige Werte beschwor, auf den Hund gekommen ist, scheint die Archivare statt der Pflege von Ewigkeitswerten das agonale Bedürfnis anzutreiben, der Bücher, wenn ihnen schon der Geist ausgegangen ist, wenigstens vollständig und in optimalem Materialzustand habhaft zu werden. Agonal ist dieses Bedürfnis, weil es an Ideen von Leuten erinnert, die angesichts des ohnehin beschlossenen Endes der Menschheit im All eine komplette Sammlung der von Menschen hergestellten Objekte zusammenstellen wollen. Wenn schon die Menschen keine Zukunft haben, weil die profane Verwirklichung dessen, was im theologischen Begriff der Ewigkeit beschlossen war, undenkbar geworden scheint, dann sollen zumindest ihre Produkte endlos und unkaputtbar durch den toten Kosmos schwirren.
Aus solch apokalyptischer Perspektive erscheint tatsächlich jede Nutzung als Verschleiß, weshalb auch Archive, die pro Jahr nur von einer Handvoll Leuten konsultiert werden, ihre Bestände inzwischen am liebsten nur digital und, wenn es denn gar nicht anders geht, allenfalls nach ausführlichen Belehrungen über Luft- und Lichtempfindlichkeit des Materials zugänglich machen. Der fachkundige Nutzer, der den Originalen besonders zugewandt ist, weil er mit ihnen ein geistiges Interesse verbindet, ist für digital versierte Bestandsicherer sogar noch gefährlicher als der Laufkunde, weil geistige Zuwendung mit materieller durchaus harmoniert: Wer interessiert an einem Buch oder Manuskript ist, fasst es womöglich häufiger und intensiver an als jemand, der nur nachschauen möchte, wie sein E-Book in echt aussieht. Die Nutzerunfreundlichkeit zeitgenössischer Bibliotheken und Archive schadet somit vor allem jenem Publikum, für das sie vorwiegend eingerichtet sind.
Doch der Primat digitaler Kompetenzen zerstört auch ganze Lebenswelten und Arbeitszusammenhänge. Die kommunalen Stadtbibliotheken, bis in die achtziger Jahre hinein Embleme egalitärer Bildungspolitik, existieren nur mehr als Ruinen ihrer selbst. Auf sie sind heute die Abgehängten verwiesen: Rentner ohne Internetzugang, auf dem zweiten Bildungsweg hängengebliebene Dauerstudenten, griesgrämige Schüler, denen ihre Eltern ein bisschen Buchkultur verabreichen wollen. Der Ruch des Abgehängten haftet auch Akademikern an, die für ihre Arbeit lieber analog als digital recherchieren, und sei es nur, weil es im Hin- und Herblättern durch die Seiten leichter fällt, den Ort des Erinnerten zu identifizieren, Verbindungen zwischen dem Gelesenen herzustellen und dessen Zusammenhang zu überblicken. Die Praktiken des Gedächtnisses, die sich an Buch und Schrift statt an deren digitale Substitute heften, sind aber im Absterben begriffen. Wer sich ihrer immer noch bedient, gilt als zurückgeblieben und ist in seinen Bildungsperspektiven ebenso eingeschränkt wie in seiner Freizeitgestaltung. Der digitale Rechercheur, der das Material für sein neuestes Projekt auf seinem Smartphone mit sich herumträgt, ist nicht nur schneller und flexibler, er kann sich dem Publikum auch leichter verständlich machen als der Philologe, der liest und spricht wie einer von gestern.
Dass die DNB auf dem Weg in diese Zukunft, die schon Gegenwart ist, einstweilen das Tempo gedrosselt hat, bedeutet nicht, dass es um das Buch jetzt besser bestellt wäre. Leute, die gerne lesen, werden auch im akademischen Milieu inzwischen skeptischer betrachtet als erklärte Serien-Junkies. Sie sind wie die zäh vor sich hin humpelnden Alten, die der ins Büro skatende IT-Manager ungeduldig lächelnd überholt: Alles geht bei ihnen zu langsam, alles verbraucht zu viel Kraft, und was sie dabei empfinden, interessiert die Zeitgenossen nicht.