Eine kleine Kulturgeschichte der Gotteslästerung

Blasphemie und Terror

Über die Freiheit und Frechheit des Lästerns. Eine kleine Kulturgeschichte der Blasphemie.

Beim Thema Blasphemie braucht es keine zwei Sätze, um in religiösem Irrsinn zu versinken. Man wird sogleich mit der Rage des Eifers konfrontiert. Wer sich in diesen Gefilden beleidigt fühlt, setzt sich ins Recht mit der Empörung, derzufolge alles gegen die Gotteslästerung Unternommene selbstverständlich in blinder Wut ausbrechen darf. Je ungezügelter die Gewalt, die gegen die Gotteslästerer zuschlägt, desto evidenter die Schwere des blasphemischen Vergehens. Die Drohung der Vernichtung der Gotteslästernden ist in der rechtlichen Rationalisierung der Blasphemie bereits enthalten: Gotteslästerung fängt da an, wo diejenigen, die dem »beleidigten« Gott hörig sind, über das Vergehen so erschüttert sind, dass sie morden und metzeln müssen, um es wiedergutzumachen.

Charakteristisch für die monotheistischen Religionen ist es, dass Vorwurf und Abwehr der Gotteslästerung eine gemeinschaftliche Angelegenheit sind. Opfer und Täter, vor allem aber diejenigen, die sich hier berufen fühlen zu entscheiden, wer Opfer und wer Täter ist, treten immer als Kollektiv auf. Historisch, wo es im Zuge neuzeitlicher Aufklärung zur Individualisierung auch des Glaubens kam, sind diese Kollektive, die Opfer wie die Täter, Zwangskollektive. Täter und Opfer sind sich nur noch gleich in der Entmenschlichung. Und die Entmenschlichung wiederum ist das – freilich bizarre – »Gesetz«, nach welchem Blasphemie festgestellt, beurteilt und bestraft wird. Täter und Opfer sind keine Menschen mehr, sondern nur noch Akteure, die gegen oder für Gott handeln. Der Anschlag auf Charlie Hebdo bezeugt das in aller Brutalität.

Im Terror gegen jede noch so beiläufige und billige Karikatur des Gottes, den man mit dem eigenen Leben zu verteidigen bereit ist, tritt ein absoluter Antimodernismus hervor, der jeder aufgeklärten Theologie widerspricht sowie freilich der Aufklärung überhaupt. Hier steht Gott für bedingungslose Unterwerfung, für das »Leben« als einzigen Akt des Gehorsams. Sich im Glauben durch Blasphemie verletzt zu fühlen, ist nicht der Anlass für Terror, sondern bloß das Symptom. Terror – Schreckensherrschaft – ist die Struktur solcher Religion und des mit ihr verbundenen Glaubens (sich hierbei darauf zu berufen, religiöse Gebote freiwillig zu befolgen, ist aberwitzig).

Was sich indes in der Bibel zur Blasphemie finden lässt, trägt im Ursprung noch den Funken einer Dialektik der Aufklärung in sich, die sich zweifellos mit der ersten Steinigung sofort in die krude Antidialektik der Gegenaufklärung verkehrte. Dass »der Fremde ebenso wie der Einheimische (…) von der ganzen Gemeinde getötet werden (soll), wenn er den Gottesnamen schmäht«, wie es im dritten Buch Mose heißt, zielte nicht allein auf die Gottesfürchtigkeit, die schließlich das Christentum, insbesondere der Katholizismus verabsolutierte, sondern hatte auch den Zweck, die Israeliten an Jahwe zu binden, damit sie sich keinem anderen Gott, das heißt keiner anderen Herrschaft, unterwerfen. Nur das jüdische Gesetz ist ein Gesetz der Freiheit des Menschen als Menschen. Das untermauert das erste Gebot: »Ich bin Jahwe, dein Gott, der dich aus Ägypten geführt hat, aus dem Sklavenhaus. Du sollst neben mir keine anderen Götter haben.«

Der Vorwurf der Blasphemie verbindet sich hier mit der weltlichen Gewalt des Politischen. Gotteslästerung und Majestätsbeleidigung als Angriff auf die soziale Gemeinschaft zu verbrämen, ist mit den neuzeitlichen Phantasmen der Macht verbunden, die sich langsam von der Idolatrie, dem Priestertrug, zur Ideologie, dem gesellschaftlich notwendig falschen Bewusstsein, verschieben. Göttern wie Königen fehlt in der Neuzeit schlichtweg die materielle Begründung ihrer Gewalt, was dann auch für Religion gilt. Für diese Erkenntnis wird, nach acht Jahren Folter und Verhör, am 17. Februar 1600 der Priester und Philosoph Giordano Bruno auf dem Scheiterhaufen in Rom verbrannt.

Nicht aufzuhalten ist dennoch der Prozess der Entzauberung. Glauben wird zur Angelegenheit des Privaten. Dazu gehörte auch, Blasphemie mit Witz in ihr Recht zu setzen: Man kann Gott beleidigen, weil Gott gar nicht beleidigt werden kann; ein kluges Argument, das Spinoza ins Spiel brachte. Die Allmacht Gottes macht es unmöglich, dass er eine Lästerung übelnähme; für Beleidigungen ist Gott zu groß.

Spätestens seit Ludwig Feuerbach weiß man überdies: Da Gott, auch in seiner Allmacht, menschengemacht ist, kann er nicht beleidigt werden – so wenig, wie man ein Stück Brot oder einen Teller beleidigen kann; auch einen Baum oder gleich den ganzen Wald kann man nicht beleidigen, auch nicht, wenn man davon ausgeht, dass damit die Schöpfung Gottes und so Gott selbst zu beleidigen wäre. Beleidigt ist immer nur der Mensch. Und beleidigt von einer Gotteslästerung ist immer nur der Mensch, der einen Gott braucht, der ihm ein Selbstbewusstsein verleiht, das er allein als Mensch nicht zu entfalten imstande ist. Auch hier endet »die Kritik der Religion mit der Lehre, dass der Mensch das höchste Wesen für den Menschen sei« (Karl Marx).

In der Moderne setzt sich das in der Politik fort, auch im Hinblick auf die Blasphemie. Sie dient, propagandistisch, der Denunziation. Dass man etwa mit der Beleidigung der Religion den Menschen verachtet, der nicht einmal die beleidigte Religion praktizieren muss, sondern sie ohnehin wie ein Makel trägt, ist dem Antisemitismus strukturell eingeschrieben. Tatsächlich gibt es den Vorwurf der Gotteslästerung heute nur noch im Verbund mit Antisemitismus. Terror und Inhumanität sind die Bindungskräfte.

Andererseits hat die Kulturindustrie die schönsten Gotteslästereien hervorgebracht. Allein die Banalisierung der Religion gehört dazu, die Verbreitung des jüdischen Humors im Film als gelungene Indoktrination eines von christlicher Trostlosigkeit geprägten Amerika: Hollywood hat den Spruch »Oh my God« zur lustig-beiläufigen Phrase gemacht und damit die Religion durchaus auch ein bisschen in ihrer Gewalt geschwächt. zum Beispiel in den Filmen von Woody Allen wurde der Rest besorgt. Und dann kamen die »Simpsons«, wo in Sachen Blasphemie eine der schönsten Sequenzen aus der Folge »Der Tag der Abrechnung« stammt (Episode 8 in Staffel 9, 1997): Roy Snyder, der Richter von Springfield, erlässt eine einstweilige Verfügung gegen die Religion, dass diese sich immer mindestens 500 Meter von der Wissenschaft entfernt halten muss.

Ansonsten herrscht, sobald es um Gotteslästerung geht, weiterhin Irrsinn, Wahn, dem klinischen Befund nach: Paranoia, narzisstische Kränkung. Es braucht keine zwei Sätze, es reicht einer, manchmal ein einziges Wort, gelegentlich das Wort Gott selbst, der Name des Oberheiligen, der beschmutzt wird, wenn allein schon die falschen Leute am falschen Ort gegenüber den falschen Leuten »Gott« sagen. Deshalb sitzt die Christin Asia Bibi wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt in Pakistan im Gefängnis: Sie hatte 2009 für muslimische Arbeitskolleginnen Wasser geholt; von Christen geholtes Wasser ist aber für Muslime unrein; wer dann noch, wie Bibi unterstellt wurde, bei seinem Glauben bleibt und statt Mohammed Jesus für den wahren Propheten hält, muss sterben.

Verletzungen, die Gläubige in Form von Gotteslästerung als Angriff gegen sich eben auch faktisch als solche erfahren, mit Schmerzen, Wunden, Tränen und Narben, gehören in den Bereich der Störungen, die von der modernen Psychopathologie gut erfasst sind. So etwas lässt sich eigentlich, wenn auch nicht immer mit den fairsten Methoden, gut behandeln, ambulant und stationär. Gleichwohl wird den individuellen Wahnvorstellungen im Religiösen eine kollektive Macht zugestanden, die – so scheint es heute – nicht trotz, sondern gerade wegen vermeintlicher Aufgeklärtheit als unantastbar gilt. Am Glauben in Form von Gemeinschaften, Kirchen, darf bitte nicht gerührt werden, erst recht nicht geschüttelt.

Bei aller technologischen Rationalität sind gerade die Orte des institutionalisierten Glaubens keiner Vernunft und keinem Verstand zugänglich. Solange Religiosität als Privatvergnügen gelebt wird, ist das für eine moderne Gesellschaft weitgehend unproblematisch (beziehungsweise nicht problematischer als etwa Abhängigkeit vom Glücksspiel, Freude an Markenkleidung oder die übermäßige Pflege des eigenen Autos). Wichtig dabei ist nämlich beides – das Private, aber auch das Vergnügen. Bei Gotteslästereien kippt das in zweifacher Hinsicht: Das Private fällt in den Bereich der Öffentlichkeit (so der Paragraph 166 im Strafgesetzbuch: »Beschimpfungen von Gott, Glaube und Religion sind strafbar, wenn sie den öffentlichen Frieden stören«); und – was in emanzipatorischer Hinsicht schwerer wiegt – die religiösen Belange, um die es geht, sind alles, nur kein Vergnügen.

Was daraus folgt: Sofern der Staat auf das Ansinnen derjenigen eingeht, die sich durch Blasphemie beleidigt fühlen, verdreht er die Freiheit des Glaubens, indem die Forderung der Toleranz nicht nur gegenüber dem Privatvergnügen erhoben wird, sondern nachgerade gegenüber einer Form von Religiosität erzwungen wird, die sich als öffentliche Gewalt geriert. Dass Religionsfreiheit auch in Fragen gelungener Gotteslästerung und Verletzung »religiöser Gefühle« eigentlich meinte: die mögliche Freiheit von Religion, ist damit wie so mach anderer Lichtblick der Aufklärung abgeschaltet.