Wem gehören Abhör-Wanzen?

Voll verpeilt

Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein hat vergeblich geklagt: Ein überwachter Antifaschist muss einen Peilsender nicht zurückgeben, der in seinem Auto versteckt war.

Wanzen sind eklige Krabbelviecher, die nicht nur auf Wiesen und in Wäldern, sondern auch in Wohnungen von Menschen leben. Dort tritt zuweilen auch die elektronische Abart auf – die gemeine Abhör-Wanze. Dieses technologische Ungeziefer suchte einige Antifas aus Bad Oldesloe und Hamburg heim.
Nach der Ansicht der Staatsschützer hatten die Personen sich nur als autonome Antifaschisten getarnt, um von ihrer antiimperialistischen Gesinnung abzulenken und nachts Fahrzeuge der Bundeswehr in Brand zu stecken. Ein Ermittlungs­verfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß Paragraf 129a wurde eingeleitet.
Den terrorverdächtigen Antifas wurde die volle Aufmerksamkeit der Behörden zuteil. Telefone wurden abgehört, E-Mails gelesen, Videokameras vor den Wohnungen installiert. Mindestens zwei Wohnungen wurden einschließlich der Schlafzim­mer verwanzt. Die Beamten versteckten zudem in den Autos der Verdächtigen GPS-Peilsender. So konnten die Staatschützer bequem im Büro verfolgen, wo sich die Fahrzeuge befanden.
Im März 2007 entdeckte ein Beschuldigter den Peilsender an seinem Auto. Seine Anwältin schrieb höflich mehrere Bundes- und Landes­behörden an, um herauszufinden, wem das ­Gerät gehörte. Doch keine der angefragten Behörden, unter denen sich auch das Landeskri­minalamt Schleswig-Holstein befand, meldete damals Besitzansprüche an.
Erst nachdem im Juni 2007 Sturmkommandos die Wohnungen der elf Beschuldigten in Bad ­Oldesloe, Hamburg und Berlin durchsucht hatten, meldeten sich kleinlaut Beamte des LKA Schleswig-Holstein, behaupteten, der Peilsender gehöre ihnen, und sagten, sie hätten ihn nun gerne wieder.
Weil der Beschuldigte der Forderung nicht nachkam, strengte das LKA ein Zivilverfahren gegen ihn an. Am Freitag voriger Woche fand in Bad Oldesloe der Prozess um den Sender statt. In der nur 20 Minuten dauernden Verhandlung machte der Verteidiger des Beschuldigten allen Anwesenden schnell deutlich, dass der Klage des LKA etwas ganz Wesentliches fehlte: ein Eigentumsnachweis. Die Beamten konnten nur einen internen Briefwechsel vorlegen, in dem es um die mögliche Anschaffung eines Peilsenders ging. Der Schriftverkehr reichte vor Gericht aber nicht aus. Die Klage wurde abgelehnt.